Bei unentschuldigtem Fehlen Note 6?

Hallo, Chrissie,

Es sollte doch kein großes Problem sein, ein Formblatt „Was
tun bei Krankheit“ (1. Tag, weitere Tage, wann
Attest…)Schülern und Eltern gegengezeichnet in die Hand zu
drücken und das übliche Vorgehen auf der Homepage zu verlinken
(nicht als Gesetzestext~).

woraus schließt Du, dass dies an der Schule des Fragestellers nicht der Fall ist?

Es ist m. W. - unabhängig vom Bundesland - gängige Praxis, zu Beginn des Schuljahrs an Schüler und Eltern die Hausordnung und Mitteilungsblätter mit allen wichtigen Informationen auszuteilen; überdies werden die wesentlichen Punkte auch bei Elternabenden und von den Klassleitern mit den Schülern besprochen.
Erfahrungsgemäß werden solche Schreiben aber leider, wenn überhaupt, oft nur flüchtig zur Kenntnis genommen und selten aufbewahrt.

Selbst wenn Schüler und Eltern über das Prozedere nicht (mehr) Bescheid wissen, bleibt ihnen in jedem Fall die Möglichkeit, sicherheitshalber in der Schule anzurufen.

Die Mutter vergaß am ersten Krankheitstag zu telefonieren - aber die ganze Woche (und der Schüler selbst hat auch nicht daran gedacht)? Zumal klar war, dass er zwei Klassenarbeiten versäumen und erst nach insgesamt drei Wochen (einschließlich Pfingstferien) wieder in der Schule erscheinen und eine schriftliche Entschuldigung vorlegen würde? Das ist entweder sehr blauäugig oder einfach ignorant.

Dass der Lehrer da nicht sehr gnädig gestimmt ist, kann ich schon verstehen.

Gruß
Kreszenz

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Hallo!

Wie wurden solche Fragen eigentlich geklärt, als es noch keine Internetforen gab?

Mit den meisten Vorschriften gerät man gar nicht in Konflikt, wenn man einfach den gesunden Menschenverstand walten lässt.

Der Sohn ist krank. Die Mutter ruft in der Schule an:

Mutter: „Mein Sohn … kann leider nicht zur Schule gehen. Er hat die Grippe.“
Sekretärin: „In Ordnung. Ich werden den Klassenlehrer informieren. Wann kommt er denn voraussichtlich wieder?“
Mutter: „Vermutlich nicht vor den Ferien.“
Sekretärin: „Dann bräuchten wir trotzdem in den nächsten Tagen eine schriftliche Entschuldigung.“

Und wenn es doch einmal vorkommt, dass der Schüler aus gutem Grund fehlt, aber aus Unkenntnis oder Unachtsamkeit die Formalitäten nicht genau einhält, wird ihm niemand einen Strick daraus drehen. Das hat jetzt mit dem Gesetzestext gar nichts zu tun, aber Lehrer, Sekretärinnen und Schulleiter sind (meist) auch nur Menschen.

Voraussetzung dafür ist aber

  • dass sowas nicht öfter vorkommt.
  • dass man dem Schüler keine Absicht unterstellen kann.
  • dass tatsächlich ein gewichtiger Grund vorliegt.
  • dass „Bitte“, „Danke“ und „Entschuldigung“ zum aktiven Wortschatz des Schülers bzw. der Eltern gehören.

Im hier konkret besprochenen Fall gibt es meiner Ansicht nach genau zwei Möglichkeiten:

  1. (Davon bin ich „im Zweifel für den Angeklagten“ ausgegangen): Die Suppe wird nicht so heiß gegessen, wie sie gekocht wird.
  2. Jehob hat uns ein paar Details verschwiegen (z. B. er hat früher schon Arbeiten versäumt, fehlt öfter unentschuldigt, oder dergleichen), die eine strenge Behandlung des Versäumnisses rechtfertigen.

Michael

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Der Mörder ist immer der Gärtner …
… und Schuld hat immer die Schule,
und die schlägt erbarmungslos zu.

So soll es sein,
So soll es sein,
So wird es sein.

Sardonische Grüße
Pit

Hallo,

klar haben hier der Schüler und die Mutter nicht nach Vorschrift gehandelt, ob nun aus Unwissenheit oder Arglist sei dahingestellt.

Was spräche dagegen, wenn er an einen Nachschreibetermin teilnimmt oder eine Hausarbeit zu dem verpasstem Thema der Klassenarbeit nachliefert?

Die Konsequenz, zwei „Sechser“, finde ich ziemlich hart.
Schlechteres Zeugnis wegen so eines vermeintich einmaligem Fehlers?
(An Sek 2 darf man da gar nicht denken…)

Nein, gar nicht gegen die Lehrer!

Shit happens

LG
Chrissie

Hallo, Chrissie,

Was spräche dagegen, wenn er an einen Nachschreibetermin
teilnimmt oder eine Hausarbeit zu dem verpasstem Thema der
Klassenarbeit nachliefert?

z. B. dass dadurch ein „Präzedenzfall“ geschaffen würde - gleiches Recht für alle. Man kann ja keinem nachweisen, dass er die rechtzeitige Entschuldigung nicht „bloß“ aus Unwissenheit oder Vergesslichkeit verbaselt hat. Das würde doch jede Regel ad absurdum führen.

Wenn unentschuldigtes Fehlen ohne (negative) Konsequenzen bliebe (im Gegenteil: Für dadurch versäumte Klassenarbeiten gäbe es eine Fristverlängerung oder sogar die Möglichkeit, den Leistungsnachweis unter anderen Bedingungen zu erbringen) - was glaubst Du, wie viele Schüler das ausnützen würden?

Die Konsequenz, zwei „Sechser“, finde ich ziemlich hart.

Noch viel härter wird es, wenn er so eine Nummer im Berufsleben bringt, weil er’s nicht anders kennt…

Gruß
Kreszenz

3 Like

Hallo,

klar haben hier der Schüler und die Mutter nicht nach
Vorschrift gehandelt, ob nun aus Unwissenheit oder Arglist sei
dahingestellt.

So etwas wird man nie mit 100%iger Sicherheit sagen können. Daher kann es immer nur ein Verfahren geben und das ist für alle gleich.

Was spräche dagegen, wenn er an einen Nachschreibetermin
teilnimmt oder eine Hausarbeit zu dem verpasstem Thema der
Klassenarbeit nachliefert?

Und diese Recht bekommen dann aber alle Schüler in dieser Klasse wenn ihnen so etwas „mal passiert“ und natürlich auch alle Schüler der Schule.
Hat man dann die Wahl, entweder ich schreibe die Schulaufgabe oder ich bin „krank“ und mache eine „Hausarbeit“? Neee, neee.

Die Konsequenz, zwei „Sechser“, finde ich ziemlich hart.
Schlechteres Zeugnis wegen so eines vermeintich einmaligem
Fehlers?

Wenn es keine Konsequenzen gibt, läuft das ganz schnell aus dem Ruder.

(An Sek 2 darf man da gar nicht denken…)

ich unterrichte in der „Sek 2“ in der beruflichen Bildung und darf dir aus Erfahrung berichten: viele Schüler kennen zT so etwas wie aus ihrem Verhalten resultierende Konsequenzen nicht.
Aus welchem Grund auch immer bekommen sie in in der „Sek 1“ (ich bleibe mal bei dieser Begrifflichkeit) scheinbar alles in den A**** geschoben. (Nicht alle, um Gottes Willen, aber dennoch zu viele).

Werden sie dann bei uns mit den Konsequenzen zB Note 6 wg unentschuldigten Fehlens oder zu später Abgabe des Attests bei bzw nach einem Leistungsnachweis konfrontiert, ist das Erstaunen groß.

Die Ausbildungsbetriebe vermelden zT Ähnliches. Unentschuldigtes Fehlen oder Zuspätkommen gehört hier zT zur Tagesordnung und das meine Erachtens deshalb, weil man in der Sek 1 zu viel durchgehen lies, zu viele „das passiert ja mal“ …

Shit happens

Eben. Deshalb wehret den Anfängen.

Gruß
Wawi

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Hallo Kreszenzia,

ja,

„Präzedenzfall“

Du hast sicher Recht in deiner Argumentation.

Aber, umkehrt haben wir Eltern seit der Grundschule gesagt bekommen, ein krankes Kind nicht in die Schule, geschweige denn zu Prüfungen schicken zu sollen.

den Leistungsnachweis unter anderen Bedingungen zu erbringen) -
was glaubst Du, wie viele Schüler das ausnützen würden?

Wo ist denn der Vorteil beim Nachschreiben?
Der Schüler hat gelernt und ist froh, den Termin hinter sich zu bekommen. Dann bekommt er Fieber, schläft den Infekt weg und hat die Arbeit dennoch noch vor sich…

Aufschieben zwecks zusätzlichem Lernen bringt zumindest an unserem Gymnasium wenig, die nächste Prüfung steht jeweils in anderen Fächern schon bevor.

(Die Tricks beim Nachschreiben mag es geben, meine Kinder haben die Situation immer gemieden.)

Die Konsequenz, zwei „Sechser“, finde ich ziemlich hart.

Noch viel härter wird es, wenn er so eine Nummer im
Berufsleben bringt, weil er’s nicht anders kennt…

Welche „Nummer“ du meinst, weiß ich jetzt nicht so genau.

Liebe Grüße
Chrissie

Hallo,

Aber, umkehrt haben wir Eltern seit der Grundschule gesagt
bekommen, ein krankes Kind nicht in die Schule, geschweige
denn zu Prüfungen schicken zu sollen.

Es geh ja nicht darum, dass Schüler nicht zu Hause bleiben dürfen. Es geht darum, dass sie sich den Regeln entsprechend entschuldigen.

den Leistungsnachweis unter anderen Bedingungen zu erbringen) -
was glaubst Du, wie viele Schüler das ausnützen würden?

Wo ist denn der Vorteil beim Nachschreiben?

(vermeintlicher) Zeitgewinn …

und dieser dein höchstpersönlicher Vorschlag „oder eine Hausarbeit zu dem verpasstem Thema der Klassenarbeit nachliefert“ ist ja wohl ein Vorteil den viele in Anspruch nehmen würden …

Der Schüler hat gelernt und ist froh, den Termin hinter sich
zu bekommen. Dann bekommt er Fieber, schläft den Infekt weg
und hat die Arbeit dennoch noch vor sich…

Aufschieben zwecks zusätzlichem Lernen bringt zumindest an
unserem Gymnasium wenig, die nächste Prüfung steht jeweils in
anderen Fächern schon bevor.

Und trotzdem passiert das immer wieder …

Noch viel härter wird es, wenn er so eine Nummer im
Berufsleben bringt, weil er’s nicht anders kennt…

Welche „Nummer“ du meinst, weiß ich jetzt nicht so genau.

Sich einfach mal nicht oder deutlich zu spät zu entschuldigen.
Und das ist - sh mein Post oben - ga nicht mal sooo selten.

Gruß
Wawi

Hallo!

ja,

„Präzedenzfall“

Du hast sicher Recht in deiner Argumentation.

Aber, umkehrt haben wir Eltern seit der Grundschule gesagt
bekommen, ein krankes Kind nicht in die Schule, geschweige
denn zu Prüfungen schicken zu sollen.

Ihr habt aber auch gesagt bekommen, was im Fall einer Krankheit am Tag einer Arbeit zu tun ist. Meine Eltern haben da zumindest jedes Jahr wieder einen Elternbrief bekommen, in dem das stand.

den Leistungsnachweis unter anderen Bedingungen zu erbringen) -
was glaubst Du, wie viele Schüler das ausnützen würden?
Wo ist denn der Vorteil beim Nachschreiben?

Gerechtigkeit. Jeder Schüler muss die gleiche Anzahl an großen Leistungsnachweisen erbringen. Und für den Schüler: er hat mindestens eine Woche mehr Zeit, den Stoff zu lernen.

Der Schüler hat gelernt und ist froh, den Termin hinter sich
zu bekommen. Dann bekommt er Fieber, schläft den Infekt weg
und hat die Arbeit dennoch noch vor sich…

Ja klar. Muss sie ja nicht sofort schreiben. Ich hab mal eine Schulaufgabe im April verpasst und im Juli nachgeschrieben.

Aufschieben zwecks zusätzlichem Lernen bringt zumindest an
unserem Gymnasium wenig, die nächste Prüfung steht jeweils in
anderen Fächern schon bevor.

Und weiter?

LG, Sarah

Hallo!

Sorry, wenn ich das so deutlich sage, aber ich halte Deine Argumentation für kleinkariert.

„Wo kämen wir denn hin, wenn …?“ Ja, wo kämen wir denn eigentlich hin?

Ich möchte, dass meine Schüler verstehen, dass echte Aufrichtigkeit einen anderen Stellenwert hat als das mechanische Erfüllen von Formalitäten. Wenn man die Paragraphen stur wörtlich auslegt, dann bleibt der Schüler, der sich selbst pünktlich falsche Entschuldigungen ausstellt, stets ungeschoren, während derjenige, der tatsächlich krank war, eine auf den Deckel bekommt. Das wird von Schülern als zutiefst ungerecht empfunden, und nach meinem Gefühl haben sie damit vollkommen recht.

Außerdem ist der Schüler selbst ja nur zum Teil verantwortlich. Wenn seine Mutter die rechtzeitige Entschuldigung vertrödelt, während er mit Fieber im Bett liegt, finde ich es eher fragwürdig, ihn dafür zu belangen.

Das nach meinem Rechtsempfinden richtige Verhalten des Lehrers würde so aussehen: Passiert es zum ersten Mal, folgt ein deutliches Gespräch mit dem Schüler und eine Information der Eltern (schriftlich oder mündlich). Im Wiederholungsfall greift dann der Paragraph.

Michael

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Hallo, Chrissie,

Aber, umkehrt haben wir Eltern seit der Grundschule gesagt
bekommen, ein krankes Kind nicht in die Schule, geschweige
denn zu Prüfungen schicken zu sollen.

das ist, wie Wawi schon feststellte, nicht der Punkt.

Wo ist denn der Vorteil beim Nachschreiben?
Der Schüler hat gelernt und ist froh, den Termin hinter sich
zu bekommen.

(Die Tricks beim Nachschreiben mag es geben, meine Kinder
haben die Situation immer gemieden.)

Den Schüler gibt es aber halt nicht. Es gibt disziplinierte Schüler, die im Unterricht aufpassen, ihre Hausaufgaben zuverlässig erledigen und rechtzeitig mit der Vorbereitung auf Klausuren etc. beginnen.
Es gibt aber auch die „Meister der Prokrastination“, die mit allem, wenn überhaupt, erst auf den letzten Drücker beginnen, kurz vor dem Termin in Panik geraten und dann teils unsägliche Mittel anwenden, um Zeit zu gewinnen (die sie dann aber auch wieder nicht nutzen). Ich weiß von mehreren Fällen, wo Schüler sich selbst Verletzungen zufügten (Hand in Tür klemmen etc.), um eine Arbeit nicht mitschreiben zu müssen. Ihnen ist nicht bewusst, dass sie sich mit dieser Taktik des „Erst-mal-Wegschiebens“ ins eigene Fleisch schneiden.

Es geht in diesem Fall aber in erster Linie darum, dass die Schule (bei Minderjährigen durch die Erziehungsberechtigen) umgehend über das Fehlen eines Schülers informiert werden muss. Das ist keine besonders schikanöse spezielle Schulregelung, sondern im täglichen Leben gang und gäbe: Wenn man nicht zur Arbeit oder irgendeinem privaten Termin erscheinen kann, gibt man doch auch so früh wie möglich Bescheid; und ein kurzes Telefonat stellt keine unzumutbare Härte dar.

Gerade wenn es um Kinder/Jugendliche geht, besteht eine besondere Fürsorge- und Sorgfaltspflicht. Wenn nun ein Schüler unentschuldigt nicht zum Unterricht erscheint, kann niemand wissen, ob er krank und in der Obhut seiner Eltern ist, ob er schwänzt und sich irgendwo in der Stadt rumtreibt - oder ob ihm womöglich etwas zugestoßen ist. Deshalb ist es wichtig, dass die Schule ordnungsgemäß informiert wird, warum und wie lange er nicht kommt.
Eigentlich sollte das auch ohne Vorschriften und Paragraphen klar sein, aber wie man sieht, sind trotzdem präzise Regelungen notwendig - die man nicht einfach ohne Konsequenzen ignorieren kann.

Gruß
Kreszenz

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Hallo und guten Morgen,

Sorry, wenn ich das so deutlich sage, aber ich halte Deine
Argumentation für kleinkariert.

Du musst dich nicht entschuldigen, denn du hast Recht … leider …

„Wo kämen wir denn hin, wenn …?“ Ja, wo kämen wir denn
eigentlich hin?

Dann sieh dich mal in der beruflichen Bildung um, und du wirst wissen wo wir hinkommen! Ich bin schon da!

Ich möchte, dass meine Schüler verstehen, dass echte
Aufrichtigkeit einen anderen Stellenwert hat als das
mechanische Erfüllen von Formalitäten.

Ja, ich gebe dir vollkommen Recht. Aber wenn man das weit genug ausreizt (und Schüler tun das) führt das zu einer falschen „Aufrichtigkeit“ denn der Schüler lernt ja, dass er mit sich dieser „Aufrichtigkeit“ jeglichen Konsequenzen entziehen kann.

Wenn man die
Paragraphen stur wörtlich auslegt, dann bleibt der Schüler,
der sich selbst pünktlich falsche Entschuldigungen ausstellt,
stets ungeschoren,

Das ist leider auch richtig, aber die erkennt man. Glaub mir.

während derjenige, der tatsächlich krank war, eine auf den
Deckel bekommt.

Er bekommt ja keine für sein krank sein auf den Deckel, sondern für das Nicht-Einhalten einer Regel, die ja wohl nicht einer gewissen Sinnhaftigkeit entbehrt.

Das wird von Schülern als
zutiefst ungerecht empfunden, und nach meinem Gefühl haben sie
damit vollkommen recht.

Aaaaaaaah, ein Schüler-Versteher :wink:
Nein im Ernst. Es gibt in der Tat Situationen, da ist das durchdrücken einer Konsequenz in der Tat ungerecht. Aber erstelle mir doch mal bitte einen vollständigen Katalog mit Ausnahmeregelungen für so einen Fall.

Außerdem ist der Schüler selbst ja nur zum Teil
verantwortlich. Wenn seine Mutter die rechtzeitige
Entschuldigung vertrödelt, während er mit Fieber im Bett
liegt, finde ich es eher fragwürdig, ihn dafür zu belangen.

Aaaaaah. Das löst alles: die Eltern nehmen alles auf sich, somit drohen nie Konsequenzen.
Mein Sohn hat geschwänzt. Nein, ich hab ihm nicht gesagt dass Unterricht ist?
Er hat sein Attest verschlampt? Nein, ich wars.
Er hat gelogen. Nönö, ich hab ihn nur falsch erzogen.
Geschlagen? dto usw usw usw. Merkst was?

Das nach meinem Rechtsempfinden richtige Verhalten des Lehrers
würde so aussehen: Passiert es zum ersten Mal, folgt ein
deutliches Gespräch mit dem Schüler und eine Information der
Eltern (schriftlich oder mündlich). Im Wiederholungsfall
greift dann der Paragraph.

Wäre eine Lösung, wenn es für so ein Problem überhaupt eine gibt, evtl die praktikabelste. Das heißt aber dennoch in der Umsetzung, dass jeder Schüler (pro Schuljahr, denn die Lehrer wechseln ja) eine „Freiversuch“ hat. Ich weiß mal nicht …

Im Grunde denke ich so wie du und habe in meinen ersten Berufsjahren auch so ähnlich gehandelt. Die Erfahrung lehrte mich aber anderes.
Ich würde gerne wieder anders verfahren, aber wie Kreszenz bereits schrieb. Mit jeder „Ausnahme“ schafft man einen Präzedenzfall.

Gruß
Wawi

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Hallo,

ich würde mich gerne einmal als König Salomo versuchen, denn ich denke, dass ihr beide bis zu einem gewissen Punkt absolut recht habt.
Ich halte es aber für möglich, dass ihr jeweils von unterschiedlichen Schülergruppen ausgeht - beisielswiese Berufsschulklasse einerseits und meinetwegen gymnasiale Sek II andererseits. Ich glaube aber, dass man diese nicht unbedingt miteinander vergleichen kann, zumal selbst innerhalb der jeweiligen Einzelgruppen die Streuung bezüglich der Verhaltensweisen der Schüler doch schon breit genug ist.
Es gibt m.E. für beide Positionen genügend Beispiele und Gegenbeispiele - sei es der absolut renitente Schüler, den man durch Argument und Vorbild „gedreht“ bekommt, obwohl man es zunächst gar nicht glaubte oder sei es der im Grunde „vernünftige“ Schüler, bei dem irgendwann doch nur noch „Lernen durch Schmerz“ funktioniert.

Prinzipiell stimme ich aber sehr wohl der These zu, dass sehr häufig den Schülern nicht ausreichend vermittelt wird, dass manche Handlungen Konsequenzen nach sich ziehen, die mitunter eben auch mal unangenehm sein können und man diese dennoch zu ertragen hat.

MFG Cleaner

Hallo,

inhaltlich möchte ich mich größtenteils Kreszenz anschließen, nur ein Anmerkung dazu:

Außerdem ist der Schüler selbst ja nur zum Teil
verantwortlich. Wenn seine Mutter die rechtzeitige
Entschuldigung vertrödelt, während er mit Fieber im Bett
liegt, finde ich es eher fragwürdig, ihn dafür zu belangen.

Sofern der Schüler noch minderjährig ist, ist das aber immer so: was wir Eltern tun (oder lassen) hat direkte Konsequenzen für unsere Kinder.

Gruß
Elke

Hallo!

Ich möchte, dass meine Schüler verstehen, dass echte
Aufrichtigkeit einen anderen Stellenwert hat als das
mechanische Erfüllen von Formalitäten.

Ja, ich gebe dir vollkommen Recht. Aber wenn man das weit
genug ausreizt (und Schüler tun das) führt das zu einer
falschen „Aufrichtigkeit“ denn der Schüler lernt ja, dass er
mit sich dieser „Aufrichtigkeit“ jeglichen Konsequenzen
entziehen kann.

Jeglichen Konsequenzen entziehen? Ich sagte ausdrücklich, dass er im Wiederholungsfall die Konsequenzen tragen muss.

Wenn man die
Paragraphen stur wörtlich auslegt, dann bleibt der Schüler,
der sich selbst pünktlich falsche Entschuldigungen ausstellt,
stets ungeschoren,

Das ist leider auch richtig, aber die erkennt man. Glaub mir.

Und? Mir als Lehrer sind da die Hände gebunden (mit den in BaWü geltenden Regelungen). Wenn ich den Entschuldigungen meiner Schüler nicht glaube, kann ich eine amtsärztliche Untersuchung anordnen lassen. Und jetzt erklär mal juristisch einwandfrei, dass „Deinem Gefühl nach etwas faul mit der Entschuldigung ist.“ In der Praxis kommt es (fast) nie zu dieser Untersuchung, zumal der Arzt die „Kopfschmerzen“ des Entschuldigungszettels tags darauf auch nicht mehr nachweisen oder widerlegen kann.

Das wird von Schülern als
zutiefst ungerecht empfunden, und nach meinem Gefühl haben sie
damit vollkommen recht.

Aaaaaaaah, ein Schüler-Versteher :wink:
Nein im Ernst. Es gibt in der Tat Situationen, da ist das
durchdrücken einer Konsequenz in der Tat ungerecht. Aber
erstelle mir doch mal bitte einen vollständigen Katalog
mit Ausnahmeregelungen für so einen Fall.

Siehst Du, genau das ist mein zentraler Punkt: Einen solchen Katalog kann und wird es nie geben! Da ist Augenmaß und Menschlichkeit gefragt. (Nur zur Klarstellung: Das ist etwas anderes als Laissez-faire)

Außerdem ist der Schüler selbst ja nur zum Teil
verantwortlich. Wenn seine Mutter die rechtzeitige
Entschuldigung vertrödelt, während er mit Fieber im Bett
liegt, finde ich es eher fragwürdig, ihn dafür zu belangen.

Aaaaaah. Das löst alles: die Eltern nehmen alles auf sich,
somit drohen nie Konsequenzen.
Mein Sohn hat geschwänzt. Nein, ich hab ihm nicht gesagt dass
Unterricht ist?
Er hat sein Attest verschlampt? Nein, ich wars.
Er hat gelogen. Nönö, ich hab ihn nur falsch erzogen.
Geschlagen? dto usw usw usw. Merkst was?

Nein, ich merke nichts.

Nach meiner Überzeugung gibt es in der Erziehung keine „Präzedenzfälle“, sondern es geht immer um einen Einzelfall. Wenn ich sage, dass das Fehlen einer Entschuldigung in diesem Fall an der Schusseligkeit der Eltern liegen kann, dann spricht das Schüler nicht generell von ihrer Verantwortung frei.

Wäre eine Lösung, wenn es für so ein Problem überhaupt eine
gibt, evtl die praktikabelste. Das heißt aber dennoch in der
Umsetzung, dass jeder Schüler (pro Schuljahr, denn die
Lehrer wechseln ja) eine „Freiversuch“ hat. Ich weiß mal nicht

Nein, nein, nein, nein. Drücke ich mich so missverständlich aus? Es geht immer um den konkreten Fall.

Fall 1: Ein Schüler fehlt, versäumt zwei Arbeiten. Danach erscheint er wieder zum Unterricht, ohne etwas zu sagen. Spricht man ihn darauf an, sagt er: „Wieso??? Ich war doch krank!“ Man weist ihn auf die Entschuldigungspflicht hin. Zunächst kommt nichts. Erst nach erneuter Nachfrage kriegt man einen Entschuldigungszettel.

Fall 2: Ein Schüler fehlt. Mitschüler sagen, dass er mit Grippe zu Hause liege. Er versäumt zwei Arbeiten. Nach einer Woche ist er das erste Mal wieder in der Schule und möchte den Entschuldigungszettel abgeben. Man weist ihn auf die verspätete Abgabe hin. Er erschrickt und sagt: „Entschuldigung, das wusste ich nicht. Ich dachte, dass die Entschuldigung auch noch nachgereicht werden kann, weil Sie selbst mich doch am letzten Montag nach Hause geschickt haben, als Sie gesehen haben, dass ich krank war.“

Rein formal kann man beiden Schülern zwei Sechsen wegen unentschuldigtem Fehlen reinwürgen. Nach meiner Überzeugung handelt man aber nur dann gerecht, wenn man im zweiten Fall ein Auge zudrückt.

Mir geht es nicht um Recht, sondern um Gerechtigkeit. Da gibt es einen Unterschied.

Aber ich denke, unsere Positionen dürften klar geworden sein. Ich sehe auch durchaus ein, dass es einen Unterschied zwischen einem allgemeinbildenden Gymnasium und einer beruflichen Schule gibt.

Michael

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Hi,

ihr beide argumentiert tatsächlich von unterschiedlichen Extremen des gleichen Problems und seit dafür, dass man den Schüler nicht machen lassen darf, was er will - mal mit, mal ohne das zwischengeschaltet Problem „Eltern“.
Nur macht es eben einen Unterschied, ob das Schulgesetz sagt, dass man eine „Entschuldigung“ braucht, wenn man einen angeekündigten Leistungsnachweis versäumt, oder ob es sagt, man braucht ein „ärztliches Attest“ (ärztliches Attest bedeutet in dem Fall in Bayern, dass einem ein Arzt - Allgemeinmediziner oder sonstiger behandelnder Spezialist - bestätigt, dass man vom … bis… nicht zur Schule gehen kann wegen krank. Kostet also die Praxisgebühr, wenn man vorher im Quartal noch nicht beim Arzt war.) In letzterem Fall ist es etwas schwerer mit der Großzügigkeit - was aber auch kein Problem ist, denn das ist ab der ersten Klasse so. Da sollte man sich dann nach einer Weile dran gewöhnt haben. Und dann gibt es auch keinen Grund mehr, sonderlich großzügig zu sein, wenn ein Schüler von Montag bis Freitag krank ist, die Schulaufgabe am Montag verpasst und das Attest am folgenden Montag immer noch nicht dabei hat. Da wartet man noch bis Dienstag, und Schluß ist. (Ja ich weiß, aber, aber, aber… ich möchte jetzt nicht jede einzelne Eventualität durchspielen).
Natürlich werden die ärztlichen Atteste missbraucht, was meint ihr, was es alles für Ärzte gibt… Aber das ärztliche Attest stellt doch zumindest ein zusätzliches Hindernis dar, das überwunden werden will, und es ist doch ein höheres, als Mami zu bitten oder selber zum Stift greifen (wenn man erwachsen volljährig ist).

die Franzi

Hallo,

ich finde es, ehrlich gesagt, krass, dass ein minderjähriger
Schüler die jeweiligen Landesschulverordnungen kennen muss,
ohne in eine solche Bredouille zu geraten.

Muss er nicht, … .

Während der Schulzeit meiner Kinder haben sich die Regelungen
zigmal geändert. Ich bin mir auch jedes Mal unsicher, wann ich
was mitteilen muss (zumal der Krankheitsfall zum Glück selten
eintritt).

Es sollte doch kein großes Problem sein, ein Formblatt „Was
tun bei Krankheit“ (1. Tag, weitere Tage, wann
Attest…)Schülern und Eltern gegengezeichnet in die Hand zu
drücken und das übliche Vorgehen auf der Homepage zu verlinken
(nicht als Gesetzestext~).

Ich nehme doch an, dass das in jeder Schul- oder Hausordnung drin steht. Ich kenne keine Schule in der das nicht in leicht verständlichen Worten drin steht.

Nur die wenigsten halten sich an diese Regeln, keiner liest diese Regeln und wenn dann gelten sie für andere oder man hat sie nie bekommen obwohl man für den Erhalt unterschrieben hat. Wer kennt nicht den schönen Elternspruch, jetzt sehen sie das doch (bei meinem Kind ausnahmsweise) nicht so eng.

Lieber jehob, ich drücke Dir die Daumen, dass du gut da raus
kommst.

Natürlich kommt er gut da raus. Er muss nur seine Lage erkennen und an den pädagogischen Spielrahmen erinnern (aber nicht direkt), falls er den nicht schon strapaziert hat, ich gehe davon aus, dass er ein lieber braver Schüler ist und sonst nie schlimmer aufgefallen ist und dass sein Lehrer ein Pädagoge ist und kein Verordnungsmensch. Dann gibt es (in BW) immer noch die Verbindungslehrer.

Gruß
MK

Hallo

(Entschuldigungspflicht). Entschuldigungspflichtig sind für minderjährige Schüler die Erziehungsberechtigten …

Das ist ja total übel, dass ein Schüler zwei Sechsen kriegen kann, nur weil seine Erziehungsberechtigten sich über diese Bestimmung keine Gedanken gemacht haben (vielleicht kennen sie es von ihrer eigenen Schulzeit her nicht so) und sie deswegen nicht kennen und sich dann auch nicht dran halten.

Viele Grüße

Hallo

Na ja ich denke ich werde einfach abwarten bis die Ferien zu Ende sind und dann mit dem Klassenlehrer reden.

Eventuell kann ja auch deine Mutter mit ihm reden, da es ja letzten Endes ihr (oder auch deines Vaters?) Versäumnis ist.

Viele Grüße

Hui,
da habe ich ja eine Diskussion angeregt…

Ich habe es jetzt für unsere Schule (Gymnasium, RLP) noch mal gesucht, laut Homepage:

„Schulordnung:
§ 35 Schulversäumnisse
(1) Ist ein Schüler verhindert, am Unterricht oder an sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen, haben er oder im Falle der Minderjährigkeit die Eltern die Schule unverzüglich zu benachrichtigen und die Gründe spätestens am dritten Tag schriftlich darzulegen. Die zusätzliche Vorlage von Nachweisen, in besonderen Fällen von ärztlichen, ausnahmsweise von schulärztlichen Attesten, kann verlangt werden. Bei unentschuldigtem Fernbleiben eines minderjährigen Schülers sind die Eltern unverzüglich zu benachrichtigen.“

Insbesondere der letzte Satz macht mich dann stutzig angesichts der weiter unten geäußerten Meinungen.

Also nicht mal Länderunterschiede, auch Schulunterschiede in der Handhabung?

Grüße
Chrissie