Beratungshilfeschein

Hallo, 
wenn man sich einen Beratungshilfeschein geholt hat (weil man Alg 2 bekommt) und man sich von dem Anwalt nicht gut beraten fühlt, darf man sich dann einfach noch einen holen? Oder darf man sich für die selbe Angelegenheit nur einen holen und muss dann mit dem Anwalt klar kommen? 

Hallo,

man bekommt für eine bestimmte Angelegenheit immer nur einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe. Solltest aus welchen Gründen auch immer den Anwalt gewechselt werden, wirst kein weiterer Berechtigungsschein für die Angelegenheit ausgestellt und der neue Anwalt müsste selber bezahlt werden.

Okay, danke sehr :smile: