Hallo Sina,
zunächst sind bezüglich des betreuten Wohnens die rechtlichen Vorgaben zu beachten. Deine Großeltern gegen ihren Willen (bitte nicht als Unterstellung auffassen!) in einem Wohnstift etc. unterzubringen, bedarf der Einhaltung des Rechtsweges. D.h., es ist zunächst bei der Betreuungsstelle deines zuständigen Amtsgerichts zu klären, ob eine Betreuung (früher: Entmündigung - die es in dieser Form zum Glück nicht mehr gibt) zu bestellen ist. Die Voraussetzungen hierfür werden seitens des Gerichts geprüft, und zwar in der Regel in Zusammenarbeit mit der zuständigen Behörde/dem zuständigen Amt. Der Verwaltungsweg wird Dir sicher die Betreuungsstelle am Gericht aufgezeigt werden. Nur im Vorwege: eine Betreuung einzurichten, ist schwierig und unter Umständen auch langwierig. Die Betreuung - wenn überhaupt - wird auch nur für bestimmte Bereiche des Lebens Deiner Großeltern bestellt; grundsätzlich kann niemand völlig unter Betreuung gestellt werden, es sei denn, er ist umfassend nicht mehr selbstbestimmt. Noch eines: sollte eine Betreuung bestellt werden (dies geschieht mittels einer amtlichen Urkunde), so achte bitte darauf, WER bestellt wird - es gibt genügend schwarze Schafe unter den amtlich bestellten Betreuern. Ich will aber nicht die ganze „Zunft“ diskreditieren; wenn Du Dich nicht selbst bestellen lassen willst, gehe zum DRK oder zur AWO.
Weiter ist aber auch an die Kosten zu denken: gehen Deine Großeltern in einen Wohnstift, ist es in der Regel sehr teuer. Seniorenheime sind in der Regel günstiger. Das muss aber auch nicht sein. Die Bezeichnung der einzelnen Einrichtungen ist nicht geschützt, d.h. bei der Auswahl schaue Dir die einzelnen Institute genau an - sollte Dir eine Vorabbesichtigung verwehrt werden, ist das mehr als suspekt. Das ganze kann sehr langwierig sein, und es soll gut gewählt sein, allein zum Wohl Deiner Großeltern.
Zu den Kosten der Unterbringung: je nach Rentenhöhe Deiner Großeltern und je nach Deinem eigenen Verdienst gibt es die Möglichkeit, beim zuständigen Sozialamt nachzufragen, ob es Geld vom Staat gibt. Ich will damit aber keine zu großen Hoffnungen wecken. Allerdings lohnt sich eine Nachfragen immer; mehr als „Nein“ sagen bzw. einen entsprechenden Antrag abzulehnen, können sie nicht.
Bezüglich Versicherungen: Deine Großeltern sind (denke ich) ohnehin in der Geseztlichen Pflegeversicherung plichtversichert. Die Pflegebedürftigeit und die Stufe wird auf Antrag bei der Krankenkasse Deiner Großeltern festgestellt, und zwar durch einen Arzt, den wieder in der Regel die Krankenkasse bestimmt. Sollte eine Pflegebedürftigkeit diagnostiziert werden, erhalten Deine Großeltern Geld für die genehmigten Pflegeleistungen; dadurch wird dann unter Umständen ein Teil der Kosten der Unterbringung - wenn Deine Großeltern in ein „Heim“ gehen - abgefedert.
Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen.
Grüße aus Hannover
Peter
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