Betriebskostenabrechnung nicht fristgerecht zugestellt

Die jährliche Betriebskostenabrechnung wurde nicht spätestens zum 31.12. des Jahres einer Mieterin zugestellt.

Die Abrechnung wurde erst am 02.01. des nächsten Jahres im Briefkasten (mit der Tageszeitung) vorgefunden.

Der Briefumschlag wurde persönlich vom Vermieter in den Briefkasten geworfen, da es keine Abstemplung durch die Post gab.

Lt. Betriebskostenabrechnung ergibt sich eine Nachzahlung von ca. 500,00 €, die der Mieter nicht zahlen möchte, da der Abrechnungszeitraum von 1 Jahr nicht eingehalten wurde.

Auch andere Mieter im Haus, haben die Abrechnung erst nach dem 31.12. im Briefkasten vorgefunden. Alle samt haben sehr hohe Nachzahlungen zu leisten.

Wie kann man nun beweisen, dass die Abrechnung nicht fristgerecht zugestellt wurde, wenn es keinen Poststempel zur Beweislage gibt???

Hallo

Die Beweispflicht liegt beim Vermieter.
Wenn also die Mieter die Nachzahlung verweigern mit der Begründung Abrechnung war nicht bis spätestens 31.12.2013 zugegangen, dann hat müsste der Vermieter das Gegenteil beweisen. Ein Beweis wäre z.B. auch die Zustellung durch Zeugen.

Achtung - Ausnahmefälle:
„Hat der Vermieter die Gründe dafür nicht zu vertreten, darf die Abrechnung auch später erfolgen, § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB. „Nicht zu vertreten“ bedeutet, dass den Vermieter kein Verschulden an der verspäteten Abrechnung trifft. Das ist etwa der Fall, wenn der Vermieter behördliche Unterlagen für die Betriebskostenabrechnung (etwa den Grundsteuerbescheid der Finanzbehörde) oder die Abrechnung des Versorgungsunternehmens selbst erst nach der Abrechnungsfrist oder kurz vor deren Ablauf erhält.“
http://www.betriebskostenabrechnung.com/blog/abrechn…

Grüsse Rudi

Hallo Alice2011,

Die jährliche Betriebskostenabrechnung wurde nicht spätestens zum 31.12. des Jahres einer Mieterin zugestellt.

  1. Für welchen Zeitraum (von / bis) ist diese Betriebskostenabrechnung? Das geht aus deinem Beitrag nicht hervor.

Die Abrechnung wurde erst am 02.01. des nächsten Jahres im Briefkasten (mit der Tageszeitung) vorgefunden

  1. Die Bemerkung „wurde erst am 02.01. des nächsten Jahres“ hört sich für mich so an als wenn die Abrechnung für den Zeitraum vom 01.01.2013 bis 31.12.2013 schon am 02.01.2014 im Briefkasten gefunden wurde. Das wäre ungewöhnlich früh für die Betriebskostenabrechnung von 2013, und somit auf keinen Fall zu spät.

Wie kann man nun beweisen, dass die Abrechnung nicht fristgerecht zugestellt wurde, wenn es keinen Poststempel zur Beweislage gibt???

  1. Ob die Betriebskostenabrechnung fristgerecht zugestellt wurde, oder ob nicht, steht für mich noch nicht fest. Dafür fehlt die Angabe des Abrechnungszeitraums.

  2. Die Mieter müssen eine verspätete Zustellung nicht beweisen, sondern der Vermieter muss die rechtzeitige Zustellung beweisen.

  3. Für den Beweis der rechtzeitigen Zustellung braucht der Vermieter keinen Poststempel. Der würde ihm im Zweifelsfall auch nicht nutzen, da der Poststempel nicht aussagt wann der Brief zugestellt wurde. Für den Beweis der rechzeitigen Zustellung reicht es wenn der Vermieter einen Zeugen hat der den rechtzeitigen Einwurf der Abrechnung in den Briefkasten bestätigt.

Gruß
N.N