Die jährliche Betriebskostenabrechnung wurde nicht spätestens zum 31.12. des Jahres einer Mieterin zugestellt.
Die Abrechnung wurde erst am 02.01. des nächsten Jahres im Briefkasten (mit der Tageszeitung) vorgefunden.
Der Briefumschlag wurde persönlich vom Vermieter in den Briefkasten geworfen, da es keine Abstemplung durch die Post gab.
Lt. Betriebskostenabrechnung ergibt sich eine Nachzahlung von ca. 500,00 €, die der Mieter nicht zahlen möchte, da der Abrechnungszeitraum von 1 Jahr nicht eingehalten wurde.
Auch andere Mieter im Haus, haben die Abrechnung erst nach dem 31.12. im Briefkasten vorgefunden. Alle samt haben sehr hohe Nachzahlungen zu leisten.
Wie kann man nun beweisen, dass die Abrechnung nicht fristgerecht zugestellt wurde, wenn es keinen Poststempel zur Beweislage gibt???