Also wie gesagt, nach § 14 BBiG haben Ausbildende (dein Betrieb)
(1.)dafür zu sorgen, dass den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist, und die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann,
Deine zuständige Stelle ist die IHK.
Gem. § 32 ff BBiG
Die zuständige Stelle hat darüber zu wachen, dass die Eignung der Ausbildungsstätte sowie die persönliche und fachliche Eignung vorliegen.
(2) Werden Mängel der Eignung festgestellt, so hat die zuständige Stelle, falls der Mangel zu beheben und eine Gefährdung Auszubildender nicht zu erwarten ist, Ausbildende aufzufordern, innerhalb einer von ihr gesetzten Frist den Mangel zu beseitigen. Ist der Mangel der Eignung nicht zu beheben oder ist eine Gefährdung Auszubildender zu erwarten oder wird der Mangel nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt, so hat die zuständige Stelle dies der nach Landesrecht zuständigen Behörde mitzuteilen.
§ 102 BBiG regelt die Bußgeldvorschriften.
Soweit zur Theorie. Bis Ende Mai 2011 ist so lange nicht mehr hin. Es käme darauf an, wie schnell man einen Ausbildungsplatzwechsel bewerkstelligen könnte. Immerhin geht der neue Betrieb eine höhere Verpflichtung ein, da du mehr oder weniger eigentlich in den Prüfungsvorbereitungen bist.
Denn wenn du die Prüfung nicht schaffst, so kannst du einseitig verlängern, gem. § 21 BBiG. D.h. der neue Betrieb hat dich möglicherweise länger an der Backe als geplant. Es sei denn, die wollen dich eh übernehmen.
Und wenn du selbst schon Bedenken hast die Prüfung nicht zu schaffen, der neue Betrieb deine Leistungsbeurteilungen einsieht und sich dies bestätigt, macht es den Ausbildungsplatzwechsel verdammt schwer.
Natürlich kann die IHK und soweit bei deinem jetzigen Ausbildungsbetrieb ernsthafte Pflichverletzungen vorliegen, muss sie dies auch, helfend eingreifen einen anderen Ausbildungsplatz zu ermöglichen. Das setzt aber erstens eine Prüfung der Sachlage durch die IHK voraus (dauert) und es muss eine solche Möglichkeit woanders auch geben können.
Sollte das also nichts werden mit einem Wechsel, so ist es das Beste durchzuziehen. Nach dem Motto - Scheiß drauf, Hauptsache einen guten Abschluß machen. Und natürlich die Ausbildungszeit einhalten. Das müsste dein Ansporn auf jeden Fall sein. Denn sonst bist ja noch ein halbes Jahr länger im jetzigen Betrieb, gem. § 21 (3) BBiG. Freiwillig rausgehen solltest du nicht. Dann hängst du komplett in der Luft.
Falls der Laden bei dir etwas größer ist, und es da es noch einen Big-Boss gibt oder vielleicht sogar einen Betriebsrat, so ist es sinnvoll da mal vorzusprechen und ruhig ein paar Paragrafen zitieren. I.d.R. sehen die übergeordneten Vorgesetzten den Ernst der Lage anders, als diese eigenwillige Ausbilderin mit ihren persönlichen Präferenzen.
Ja und dann, heißt es echt Zähne zusammen beißen und lernen, lernen, lernen. Ein halbes Jahr lang übersteht man das schon mal. Mehrmals die Woche über und an den Wochenenden lernen. Denn die Abschlussprüfung ist jetzt das große Ziel. Mit dem IHK-Zeugnis kannst du dann erstmal deinem Laden den Rücken kehren und verschnaufen.
Falls du noch zu Hause wohnst, binde deine Eltern mit ein, dass sie dich bis Mai/2011 häuslich etwas entlasten.