Betriebswechsel im 3. Lehrjahr?

Hallo zusammen,

ich mache momentan eine Ausbildung zur Hotelfachfrau und bin im 3. Lehrjahr. Mein Ausbildungsbetrieb hält sich überhaupt nicht an den Ausbildungsrahmplan. Ich frage mich echt wie ich meine Prüfung nächstes Jahr schaffen soll? Meine Chefin kümmert sich fast gar nicht um die Azubis. Wir sind quasi auf uns alleine gestellt.
Das Arbeitsklima ist auch nicht berauschend, denn jeder macht sein eigenes Ding da und gut ist.

Wäre es denn noch Möglich im 3. Lehrjahr den Betrieb zu wechseln?

Kann mir bitte jemand weiterhelfen??

Vielen Dank schon mal

Möglich

Hallo zusammen,

Hallo.

ich mache momentan eine Ausbildung zur Hotelfachfrau und bin
im 3. Lehrjahr. Mein Ausbildungsbetrieb hält sich überhaupt
nicht an den Ausbildungsrahmplan.

Seit wann? Was ist mit den Ausbildungsnachweisen?
Grundsätzlich liegt ein Verstoß des Ausbildenden vor, wenn der die Ausbildungsordnung nicht einhält. Hier kannst du das arbeitsrechtliche Instrument der Abmahnung nutzen. Nun ja, was bringt es praktisch? Das kommt hier auf die betriebliche Situation an. Wie weit ist die Kacke schon am dampfen?

Ich frage mich echt wie ich
meine Prüfung nächstes Jahr schaffen soll? Meine Chefin
kümmert sich fast gar nicht um die Azubis. Wir sind quasi auf
uns alleine gestellt.

Wie gesagt, das geht gar nicht. Ist diese Chefin auch die Ausbilderin?

Das Arbeitsklima ist auch nicht berauschend, denn jeder macht
sein eigenes Ding da und gut ist.

Klar.

Wäre es denn noch Möglich im 3. Lehrjahr den Betrieb zu
wechseln?

Ja. Wenn du einen Betrieb findest, in den du übergleiten kannst.

Kann mir bitte jemand weiterhelfen??

Die Abmahnung wäre drin, bringt wohl eher noch mehr Zank in die Bude. Die Azubis können sich einzeln oder gemeinsam bei der IHK beschweren und alle Details vortragen. Das kann mitunter ernsthafte Konsequenzen für den Ausbildungsbetrieb und die Ausbilderin haben. So könnte sogar untersagt werden weiter auszubilden.

Vielen Dank schon mal

Aber das einzuleitende Verfahren dauert natürlich. Jetzt kommt es drauf an, wie lange deine Lehrzeit noch dauert. Der Betriebswechsel ist sicherlich eine gute Lösung, denn selbst wenn die IHK eingreift und deine Firma unter Auflage stellt, wird die Ausbilderin euch das immer nachtragen. Hier die böse Variante: „Ihr bösen Azubis…ich gebe euch hier die Möglichkeit einen Beruf zu erlernen…und wie dankt ihr Pack mir das“

Hey ho… mein Ausbildungsvertrag geht bis zum 31.5. 2011
Anfangs war das ja alles super aber mit der Zeit merkt man echt wie Scheiße der Betrieb ist. Ich habe den Betriebswechsel schon viel früher vorgehabt aber hatte immer schiss weil meine Chefin dann richtig am Zeiger dreht.
Bei uns ist es auch so das ihre „Lieblinge“ anders behandelt werden.
Ich gehe einfach nur noch ungerne dahin. Schlimmer gehts echt nicht mehr. Ich hab nur noch den Gedanken im Kopf : so wie es jetzt läuft werde ich meine Prüfung niemals schaffen.

Also wie gesagt, nach § 14 BBiG haben Ausbildende (dein Betrieb)

(1.)dafür zu sorgen, dass den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist, und die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann,

Deine zuständige Stelle ist die IHK.
Gem. § 32 ff BBiG
Die zuständige Stelle hat darüber zu wachen, dass die Eignung der Ausbildungsstätte sowie die persönliche und fachliche Eignung vorliegen.
(2) Werden Mängel der Eignung festgestellt, so hat die zuständige Stelle, falls der Mangel zu beheben und eine Gefährdung Auszubildender nicht zu erwarten ist, Ausbildende aufzufordern, innerhalb einer von ihr gesetzten Frist den Mangel zu beseitigen. Ist der Mangel der Eignung nicht zu beheben oder ist eine Gefährdung Auszubildender zu erwarten oder wird der Mangel nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt, so hat die zuständige Stelle dies der nach Landesrecht zuständigen Behörde mitzuteilen.

§ 102 BBiG regelt die Bußgeldvorschriften.

Soweit zur Theorie. Bis Ende Mai 2011 ist so lange nicht mehr hin. Es käme darauf an, wie schnell man einen Ausbildungsplatzwechsel bewerkstelligen könnte. Immerhin geht der neue Betrieb eine höhere Verpflichtung ein, da du mehr oder weniger eigentlich in den Prüfungsvorbereitungen bist.
Denn wenn du die Prüfung nicht schaffst, so kannst du einseitig verlängern, gem. § 21 BBiG. D.h. der neue Betrieb hat dich möglicherweise länger an der Backe als geplant. Es sei denn, die wollen dich eh übernehmen.
Und wenn du selbst schon Bedenken hast die Prüfung nicht zu schaffen, der neue Betrieb deine Leistungsbeurteilungen einsieht und sich dies bestätigt, macht es den Ausbildungsplatzwechsel verdammt schwer.

Natürlich kann die IHK und soweit bei deinem jetzigen Ausbildungsbetrieb ernsthafte Pflichverletzungen vorliegen, muss sie dies auch, helfend eingreifen einen anderen Ausbildungsplatz zu ermöglichen. Das setzt aber erstens eine Prüfung der Sachlage durch die IHK voraus (dauert) und es muss eine solche Möglichkeit woanders auch geben können.

Sollte das also nichts werden mit einem Wechsel, so ist es das Beste durchzuziehen. Nach dem Motto - Scheiß drauf, Hauptsache einen guten Abschluß machen. Und natürlich die Ausbildungszeit einhalten. Das müsste dein Ansporn auf jeden Fall sein. Denn sonst bist ja noch ein halbes Jahr länger im jetzigen Betrieb, gem. § 21 (3) BBiG. Freiwillig rausgehen solltest du nicht. Dann hängst du komplett in der Luft.

Falls der Laden bei dir etwas größer ist, und es da es noch einen Big-Boss gibt oder vielleicht sogar einen Betriebsrat, so ist es sinnvoll da mal vorzusprechen und ruhig ein paar Paragrafen zitieren. I.d.R. sehen die übergeordneten Vorgesetzten den Ernst der Lage anders, als diese eigenwillige Ausbilderin mit ihren persönlichen Präferenzen.
Ja und dann, heißt es echt Zähne zusammen beißen und lernen, lernen, lernen. Ein halbes Jahr lang übersteht man das schon mal. Mehrmals die Woche über und an den Wochenenden lernen. Denn die Abschlussprüfung ist jetzt das große Ziel. Mit dem IHK-Zeugnis kannst du dann erstmal deinem Laden den Rücken kehren und verschnaufen.

Falls du noch zu Hause wohnst, binde deine Eltern mit ein, dass sie dich bis Mai/2011 häuslich etwas entlasten.

1 Like

Hi,

aus Deinem Posting lese ich ne ganze Menge Frust und Panik vor der Prüfung :smile: Beides ist ja völlig verständlich, aber Du solltest Dich davon nicht zu kopflosen Reaktionen verleiten lassen.

Darum erstmal der Reihe nach:

  • Du hast also Sorgen, dass Du nicht ausreichend viel lernst - betrifft das nur Dich oder auch Deine Mitlehrlinge? Was machen die dagegen? Ist das bisher niemandem aufgefallen, der Deine Berichtshefte angeguckt hat? Hast Du mit Deiner Ausbilderin (ist das die gleiche wie die Chefin?) mal drüber gesprochen? Hast Du in der Berufsschule mal mit nem Vertrauenslehrer gesprochen? Wie haben das Deine Vorgängerlehrlinge gemacht?

  • Und dann ist da noch das wenig berauschende Arbeitsklima. Dazu lässt sich von aussen wenig sagen, wie schlimm das für Dich ist. Wäre es denn denkbar - wenn das obige Problem mit den Ausbildungsinhalten gelöst wäre und Du lernen würdest was nötig ist - dass Du das noch für das letzte (?) Jahr aushälst? Oder ist das inzwischen schon völlig unerträglich, so dass auch eine anständige Ausbildung Dich nimmer retten könnte?

Ich würde an Deiner Stelle auf jeden Fall erstmal probieren, das fachliche zu klären. Vielleicht kannst Du Dich ja mal mit Eurem Ausbildungsplan, Deinem Berichtsheft und einem Vertrauenslehrer von Deiner Berufsschule zusammensetzen und Ihr guckt mal, was Du gelernt hast und was eben nicht. Mit dieser Liste (und allenfalls zusammen mit dem Vertrauenslehrer *g*) gehst dann mal zu Deiner Ausbilderin und sprichst das an und Ihr guckt, wie Du das in der verbleibenden Zeit lernen kannst.

Gelingt das nicht oder ist die ganze Sache für Dich schlicht unerträglich (und nur dann, „ein bisserl schlecht“ giltet nich *g*) bewirbst Du Dich halt bei anderen Firmen bzw. Hotels, und fragst ob Du Deine Ausbildung bei denen beenden kannst. Achtung, das ist eine etwas heikle Sache, und Du solltest auf die Frage „Warum?“ eine schlüssigere Antwort als „Chefin hatte Lieblinge“ haben. Schlau wäre es natürlich, wenn irgendwo ein Azubi aufgehört oder gewechselt hat und Du da „nachrutschen“ könntest *g* Sonst wird das wohl nicht ganz einfach, sollte aber auch nicht unmöglich sein.

Achja, der Chefin teilst Du natürlich Deine Absicht erst dann mit, wenn der neue Vertrag unterschrieben ist und Du mit der Kündigung in der Hand in ihrem Büro stehst :wink:

*wink*

Petzi