Hallo,
X will jetzt (Ende Februar) kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende (also Ende Mai). X hat noch 13 Tage Urlaub für das Jahr 2009.
Nun hat der AG angekündigt, dass X bei einer Kündigung eventuell früher beurlaubt wird (voraussichtlich für den ganzen Monat Mai)
X hat nun Urlaub geplant (der wurde dem AG auch schon in einer „Jahresgesamtübersicht“ am Anfang des Jahres 2009 angekündigt, aber noch nicht explizit beantragt):
1 Woche im April
1 1/2 Wochen Ende Mai
Kann der AG von X verlangen, dass er den gesamten Urlaub im Mai nimmt und ihm den Urlaub im April verbieten, damit ihn die „Beurlaubung“ so wenig wie möglich kostet?
Wird X im Falle einer solchen Beurlaubung voll bezahlt?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
Grüße,
Anja