Hallo,
ich habe eine theoretische Frage zu einem Bilanzierer, der Ist-
Versteuerer ist.
Zum 31.12.01 erfasse ich die noch nicht bezahlten Ausgangsre.
als Forderung (Soll), Nettoerlöse (Haben) u. USt nicht fällig
(Haben). Soweit ist das klar. In 02 werden diese Forderungen
bezahlt. Ich buche: Bank an Forderungen und löse den EB-Wert auf
dem Konto „USt nicht fällig“ auf: USt nicht fällig an USt.
Nun sehe ich aber ein Problem bei der Verprobung meiner USt,
denn ich habe USt, aber keine Erlöse, d.h. wenn ich die Werte
in meine USt-VA eintragen will, steht der USt kein Umsatz gegen-
über.
Denke ich falsch ? Könnt Ihr mir auf die Sprünge helfen ?
Vielen Dank FLOWERCHEN