Hallo,
das hab ich jetzt nicht ganz verstanden:
1.) Soweit Du länger als sechs Monate im Zeitpunkt der
Beendigung des AV beim AG beschäftigt bist, stehen Dir für
dieses Jahr mindestens 4 Wochen Urlaub beim alten AG
zu. Ist ein höherer Anspruch vereinbart, so steht Dir dieser
im vollen Umfang zu, wenn nichts anderslautendes dazu
für den Fall des Ausscheidens im lfd Kalenderjahr vereinbart
wurde. Weniger als 4 Wochen geht aber ungeachtet jeglicher
Vereinbarung nicht.
2.) Die Abgeltung richtet sich auch etwas nach Deinen
Wünschen. Es könnte ja u.U. in Deinem Interesse liegen, ein
wenig Urlaub in das neue Beschäftigungsverhältnis mit rüber zu
nehmen. Wird Dir aber der volle Jahresurlaub abgegolten,
erwirbst Du beim neuen AG natürlich keinen neuen Teilanspruch
für dieses Jahr (es sei denn dort bekommst Du mehr Urlaub als
zuvor). Vielleicht willst Du beim neuen AG aus taktischen
Gründen aber auch keinen Urlaub „erwerben“ und ziehst die
Abgeltung in der vollen Höhe vor…?
Heißt das, dass ich meinen vollen Jahresurlaub bei Arbeitgeber A nehmen kann, auch wenn ich dort nur von Januar bis Juni arbeite?
Und was hat das mit Arbeitgeber B zu tun? Ist der Urlaub bei dem nicht unabhängig von dem Urlaub, den ich bei dem anderen hatte?! Also, ist es nicht eine Sache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wieviel Urlaub man hat? Wieso sollte ich bei dem neuen AG keinen mehr bekommen, nur weil ich welchen bei meinem alten AG hatte?
Hab das ja noch nie gehört! Wo kann man denn sowas nachlesen?
Gruß Yvi