Hallo,
was bedeutet Pflicht zur Lohnfortzahlung??
Das bedeutet, daß der AG u.U. ja auch „nur“ unbezahlte Freistellung gewähren muß. Das hieße, Du mußt die Zeit nicht nacharbeiten, bekommst aber auch kein Geld dafür.
Dafür wäre zu klären:
1.) ob eine Verhinderung durch einen in der Person liegenden Grund vorliegt
Hier Deiner Schilderung nach eindeutig: ja
2.) ob die Arbeitsverhinderung zunächst von Dir unverschuldet ist.
Ein AN muß sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Er nimmt den erstbesten vom Arzt angebotenen Termin an, der während der betrieblichen Arbeitszeit liegt. In diesem Fall hat er die Arbeitsverhinderung dadurch verschuldet, daß er sich nicht um andere Termine außerhalb der Arbeitszeit erst gar nicht in bemüht hat.
Das trifft Deiner Schilderung nach aber nicht zu, denn Du sagst, daß es keinerlei Möglichkeit gab, außerhalb der Arbeitszeit diesen Termin wahrzunehmen. Das wird der Arzt auf Anforderung des AG Dir sicherlich auch bestätigen.
Also => Arbeitsverhinderung unverschuldet
3.) Ob es sich um eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit handelte.
Es geht natürlich nicht, daß ein AN aus Hamburg die Blutentnahme in Stuttgart machen läßt, weil er den Arzt so gerne hat. Von Dir wird also gefordert, daß Du den Zeitrahmen möglichst gering hältst. Da ich bisher nicht weiß, wie lange das ganze gedauert hat, bzw. hätte dauern können, kann ich da nichts sagen.
Gehen wir mal davon aus, 1-3 trifft in Deinem Sinne zu. Dann würde Dir Lohnfortzahlung aufgrund des § 616 BGB zustehen, aber nur dann, wenn dieser nicht vertraglich eingegrenzt oder ganz ausgeschlossen ist. Sollte dies aber eben der Fall sein, stand Dir nur „Freizeit“ zu.
Vertraglich
gibt´s dazu nix Besonderes, da steht nur was mit
Lohnfortzahlung gemäß gesetzlicher Regelung. Weißt Du nun
mehr!??!
Vielleicht, aber vielleicht gibt es da doch einen § und Du weißt nicht, daß er der entscheidende ist… :o) Insbesondere Tarifverträge regeln oft die Fälle, wo der § 616 BGB zu erfüllen ist. Manchmal auch irrtümlich unter der Rubrik „Sonderurlaub“, wobei es aber eben mit „Arbeitsbefreiung“ besser tituliert wäre. Im Umkehrschluß daraus regeln sie dann aber auch, wo eben nicht, nämlich bei allem, was da nicht steht…
Gruß,
LeoLo