Buchungen am Feiertag?

Fachvokabular

also ich gehe mal davon aus, dass eure Bank nicht sämtliche
Begriffe umdefiniert hat und das so zur Verwirrung einsetzt.

Vielleicht habe ich mich nur falsch ausgedrückt (s.o.). Ich
bin schließlich auch kein Bankangestellter, sondern Entwickler
für ZV-Software.

Ja, da differiert das Vokabular. Das merkt man dann auch als Bankangestellter bei der Anwendung von Software.

Die Tatsache, dass eure Bank Wochenenden und Feiertage bei der
Zinsrechnung nicht mitrechnet, finde ich „interessant“, obwohl
ich mir das, ehrlich gesagt, immer noch nicht vorstellen kann.

Was heißt „Zinsrechnung“, es ging um Valutierung, also wann
das gebuchte Geld tatsächlich beim Empfänger ankommt.

„Tatsächlich beim Kunden ankommen“ ist kein zielführender Begriff weil unklar. Es gibt den Buchungstag, d.h. den Tag, an dem gebucht wird, und die Valuta, d.h. den Tag, ab dem das Geld verzinst wird.

Abweichend ist das z.B. bei einer Scheckeinreichung „Eingang
vorbehalten“. Wenn die heute gebucht wird (=Buchungstag
heute), bekommt sie normalerweise den Valutatag +1

Das kann auch bis zu +3 sein, abhängig davon, ob die
eingerechten Schecks hauseigene oder fremde sind.

Das können sogar noch mehr Tage sein, z.B. bei Auslandsschecks oder schwierigen Kunden, bei denen man mit geplatzten Schecks rechnet.

und das ist nicht Samstag, sondern Montag.

Das meinte ich. Das Wochenende wird nicht mitberechnet. Ebenso
Feiertage. Eine willkürliche Valuta ab dem 02.10. von +3 Tage
ergibt Montag, 8.10.

Ja, aber nur, weil der Feiertag dazwischen ist.

Gruß
Christian