Bürokauffrau Baugewerbe stundenlohn bei Minijob

Weiß jemand, wie hoch der Stundenlohn bei einer Bürokauffrau im Baugewerbe bei einem Minijob ist?

Weiß jemand, wie hoch der Stundenlohn bei einer Bürokauffrau
im Baugewerbe bei einem Minijob ist?

So hoch wie Vollzeitjob auch! Wieso sollte er niedriger sein?
Minijob = Miniqualifiziert oder? Nein. Es sind nur weniger Stunden, aber diese Stunden sind genau so zu bezahlen wie die vielen Stunden im Vollzeitjob.
Wieviel das jetzt ist, hängt vom Tarif, Unternehmen, Arbeitnehmer ab.

Danke für die Antwort :wink:
Ich bin auch nicht der Meinung, dass Minijobber schlechter bezahlt werden sollten, aber man weis ja nie.
Ich glaube, dass das Monatsgehalt der untersten Stufe ca. 1660 € beträgt. Bei 160 Std/Monat wären das also brutto ca 10 € die Std.
Da Minijobs aber Steuerfrei sind, wie viel wird denn da abgezogen?

Der Minijob hat Pauschalabgaben. Darin ist auch Steuer. Dem AN wird aber i.d.R. nichts abgezogen, sondern der AG legt es sozusagen drauf.
Genau steht aber alles unter http://www.minijob-zentrale.de
Oder eine Übersicht [http://www.minijob-zentrale.de/nn_176828/sid_9C76FBA…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_176828/sid_9C76FBAC7B9CD286AEC4A40A7D9A14CD/nsc_true/DE/2 AG/3b beitragsverfahren/1__rechengroessen/rechengroessen.html)
Auch über die Möglichkeit der Rentenbeitragszahlung für AN, der wird dann aber tatsächlich dem AN abgebzogen. AG sind gesetzlich verpflichtet, Minijobber zu Beginn ihrer Beschäftigung über die Möglichkeit der Aufstockung der Beiträge zur Rentenversicherung zu informieren! Hier muss manchmal der AG vom AN selbst aufgeklärt werden, insbesondere bei kleineren Firmen.
Der Mini-AN tut gut daran, sich selbst umfassend bei der Minijob-Zentrale zu informieren.

Auch was den Lohn angeht:
Geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer dürfen wegen der geringfügigen Beschäftigung nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer. Dies gilt im Arbeitsverhältnis für alle Maßnahmen des Arbeitgebers und Vereinbarungen, die zwischen dem Arbeitgeber und Minijobber getroffen werden. Ausnahme: Es liegen sachliche Gründe für eine Ungleichbehandlung vor (§ 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG).

Sieh dir auch mal den Minijob-Rechner (Download-Center) an.