Ein Steuerzahler bekommt im Gespräch mit dem FA-Sachbearbeiter nebenbei gesagt: „Ja, da ist ein cu-signal bei Ihnen drin“. Was bedeutet so etwas für einen Steuerpflichtigen?
Keine Antwort, aber allgemeine Info
Hallo!
Grund-/ Zusatzkennbuchstaben (Signale) in der EDV stellen Schlüssel für die verschiedenen Steuerarten dar, die zur Bearbeitung dieser Steuerart erforderlich sind. Wenn also beispielsweise jemand den Grundkennbuchstaben „U“ hat, wird er als Unternehmer geführt und z. B. die Abgabe von Umsatzsteuererklärungen überwacht.
Leider kann ich Dir die spezielle Frage nach dem „CU“ nicht beantworten. Ist eben ein „Fach-Chinesisch“ aus Abkürzungen, deren Verwendung im Gespräch mit Außenstehenden nicht nachvollziehbar ist. Meist rutscht so etwas aus Gewohnheit heraus, weil alltäglich diese Signale bearbeitet werden. Man sollte in derartigen Fällen lieber noch einmal nachfragen, was gemeint ist. (Vermutlich war die entsprechende Kennzeichnung nicht aktuell -> Aha-Effekt beim Bearbeiter.)
Ciao!
Nemo
Ein Steuerzahler bekommt im Gespräch mit dem FA-Sachbearbeiter
nebenbei gesagt: „Ja, da ist ein cu-signal bei Ihnen drin“.
Was bedeutet so etwas für einen Steuerpflichtigen?
…die nächste steuerprüfung steht unmittelbar bevor :~)
gruß inder
Das hat einen ganz einfachen Grund:
Für jede Steuerart, die auf einen Steuerpflichtigen zutrifft, muss beim Finanzamt ein Grundkennbuchstabe gesetzt sein, damit der Computer diese Steuerart rechnet und auch, dass der Computer die entsprechenden Erinnerungen, Zwangsgeldandrohungen usw. zur Abgabe der jeweiligen Steuererklärung rausschickt.
Bei Einkommensteuer ist das z.B. der Buchstabe E, bei Umsatzsteuer der Buchstabe U.
Das C vor dem U heißt nichts anderes, als das der Steuerpflichtige zwar ein Gewerbe hat, aber (noch) nicht umsatzsteuerpflichtig ist.
Das C bedeutet also, dass Umsatzsteuer überwachungswürdig ist, weil er z.B. irgendwann die Grenzen des § 19 UStG überschreiten könnte.
Also nicht immer das Schlimmste befürchten !
Gruß
Peter