Darf der Arbeitgeber mir Urlaub vorschreiben?

Haben auf Arbeit folgendes Problem. Der Chef verlangt von uns das wir bis 15.08.11 unseren kompletten Jahresurlaub für 2012 planen und einreichen. Allerdings hat er alle Monate außer Januar, Februar, März und November eine Urlaubssperre verhängt. Darf er das so einfach. Einfach mal 2 Drittel des Jahres Urlaubssperre verhängen und dann nur die Wintermonate zur auswahl geben?

Hallo,

da ich kein Jurist bin, ist von meiner Seite aus die Beantwortung also nur rein persönlich.

Ich denke mal, dass der Chef durchaus zu bestimmten Zeiten schon verlangen kann, dass die Abteilung vollständig da ist. Aber erkundige Dich doch mal am besten beim Betriebsrat oder noch besser, direkt bei der Gewerkschaft.

Solltest Du ne Rechtschutzversicherung haben, bieten Anwälte auch Beratungen an.

Schönen Abend noch.

VLG Thorsten

Tut mir Leid, bei rechtlichen aspekten von Urlaub kenne ich mich nicht aus…

viele Grüsse,
Gida

Hallo
Eine Urlaubssperre ist nur mit zustimmung des Betriebsrates möglich.
Gibt es keinen muß der Arbeitgeber rechtzeitig eine Urlaubssperre verhängen.
Die Planung des Jahresurlaubes ist rechtmäßig, allerdings sollte immer ein Restpuffer von min 1 Woche für unvorhergesehene Fälle gelassen werden.
Ich sehe allerdings die lange Zeit der Urlaubssperre aber als sehr kritisch an, denn mit der Urlaubssperre darf nur ein Notfall od. eine Branchenübliche Hochzeit Z. Bsp. Winterschlußverkauf überbrückt werden.
Solltest Du Gewerkschafstmitglied sein dann wende Dich auch an die Gewerkschaft. Wenn nicht solltest Du Dir mal überlegen!

Hier bei uns ist es so dass der AG 2/3 des Urlaubs vorschreiben darf. 1/3 muss er zur freien Verfügung lassen. Allerdings gibt es im Einzelhandel z.B. Ulaubssperren die ganz legal sind. Am besten erkundigst du dich beim Betriebsrat, der kann es dir genau sagen.
LG Tanja

Hallo und vielen Dank für das Vertrauen in meine Wenigkeit, viel ist es nicht was ich dazu sagen möchte, aber es gibt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) §1-7 in dem diese Dinge geregelt sind. Speziell im§7(1-4) steht, das die Wünsche des AN zu berücksichtigen sind. Viele Unternehmen haben eine Betriebsvereinbarung, wo dem AN 12 zusammenhängende Urlaubstage im Sommer gewährt werden und diese Tage werden im vorherigen Jahr langfristig geplant. solche Regelungen sind bundesweiter Standard mitlerweile. Viele Unternehmen regeln es so um auch ihr Image nicht zu verlieren. Wenn es einen Betriebsrat in Ihrem Unternehmen gibt, ist dies der erste Anlaufpunkt bei solchen strittigen Fragen. Ich hoffe, ich konnte etwas dazu beitragen, damit Sie zu Ihrem Recht kommen und verbleibe
mfg Dieter

tut mir leid, weiß da auch nicht so gut bescheid,

lg

frida

darf er nicht. nur für den Notfall Urlaubssperre.

MfG Robert Klauck