Hallo Engelsmagierin,
wie Du sicher weißt, sagt das Amt erst einmal: „Ich will alles wissen. Der Bürger gilt zwar als mündig, darf aber nicht selbst entscheiden. Wer Hartz4 bezieht soll froh sein, dass ihm alles weggenommen und/oder angerechnet wird, damit er der Gemeinschaft nicht all zu sehr auf der Tasche liegt.“ (Vorsicht Satire?)
Aber ernsthaft. Grundsätzlich muss alles an Zuwendungen angegeben werden (theoretisch sogar die Tasse Kaffee beim Nachbarn). Aber es gibt auch hier Grenzen. So fällt der wöchentliche Nachmittagskaffee wohl unter soziale Kontakte, während die tägliche „Verpflegung“ des Kindes beim nachmittäglichen Spielen beim Nachbarn anders gesehen werden kann.
In „§ 11a SGB II Nicht zu berücksichtigendes Einkommen“ heißt es dazu:
……
(5) Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit
- ihre Berücksichtigung für die Leistungsberechtigten grob unbillig wäre oder
- sie die Lage der Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären.
Fallen nun Gewinne oder Geschenke unter diesen Tatbestand? Es kommt darauf an. Geldgewinne sind in jedem Fall anzugeben (rechtlich gesehen), aber auch der Gewinn von Gutscheinen, soweit sie für Dinge eingesetzt werden können, die im Warenkorb enthalten sind (Lebensmittel)
Moralisch gesehen finde ich es eine „Sauerei“, wie seitens der Behörden mit sogenannten „Hilfebedürftigen“ umgegangen wird. Hier würde ich ganz klar sagen: Alles, was für ein menschenwürdiges Leben notwendig ist (ca. 1000 Euro pro Person und Monat), sollte mir auch zugestanden werden. Da das Amt dies nicht macht, würde ich solche Gewinne oder auch Zuwendungen Anderer erst ab dieser Grenze angeben (moralische Pflicht).
Der Amazone-Gutschein, nun, in der Regel kauft man hier Bücher oder CDs. Lebensmittel sind aber auch möglich…
Für mich wäre es hier eine moralische Entscheidung. Dem Kind ein schönes Buch oder eine CD/DVD kaufen, was ich sonst nicht leisten könnte.
Wenn nichts über Bargeld läuft, sollte es auch keine Probleme geben.
Ein Tipp am Rande: Barzuwendungen in bescheidenem Umfang können auch übers Konto laufen. Geht z.B. die Waschmaschine kaputt oder braucht man einen neuen Schrank kann der Opa oder der Freund auch mal überweisen; aber: unbedingt einen Verwendungszweck angeben. Natürlich kann es dann sein, dass das Amt eine entsprechende Quittung sehen will…nun ja siehe oben von wegen mündige Bürger…
Leben und leben lassen – gegen die Armut vernünftig angehen sollte unser Ziel sein.
Hoffentlich ist Deine Frage damit beantwortet. Bei Unklarheiten bitte nachfragen.
LG
Franz57