Hi,
wir haben diese Melder bei uns im Haus und unser Sohn hört sie
nicht, wenn wir sie auslösen - es ist im übrigen
nachgewiesen, dass sie das nicht machen.
das lasse ich einfach mal stehen. Meine Erfahrungen sind andere und den Teil nach dem Spiegelstrich glaube ich auch nicht, aber ich habe auch keine Belege.
Ja, das macht Sinn in nem 10 Stöckigen Haus, wenn ein Alarm in
einer Wohnung ausgelöst wird und der Rest des Hauses nicht
gewarnt wird. Du hast ca. 4-6 Minuten um aus so einem Gebäude
raus zu kommen, bevor Du wegen möglicher Rauchentwicklung
nichts mehr sehen und atmen kannst. Daher werden in diesen
Anlagen tatsächlich Systeme eingebaut, die aufeinander
abgestimmt und programmiert sind. Habe gerade einen Kunden aus
der Branche, der da ganz tolle Technik liegen hat.
Ein Haus mit 10 Geschossen ist ein Hochhaus und damit ein Sonderbau. Da gelten noch ganz andere Vorschriften. Aber auch hier ist keine solche Vernetzung vorgeschrieben.
Die 4-6 Minuten sind in dieser Pauschalität übrigens auch falsch, sie gelten höchstens in Altbauten ohne aktuellen Brandschutz. Gerade in einem Hochhaus hat man deutlich länger Zeit, weil entweder zwei bauliche Rettungswege (zwei Treppenräume) oder ein Sicherheitstreppenraum vorgeschrieben ist.
Eine Vernetzung der Rauchwarnmelder macht nur in Ausnahmefällen wirklich Sinn. Eine solche Vernetzung zwischen fremden Nutzungseinheiten ist i.d.R. sogar kontraproduktiv, weil nach kurzer Zeit die Nutzer die Alarmmeldung abschalten oder, wenn das nicht möglich sein sollte, spätestens nach dem zweiten Fehlalarm diese Alarme ignorieren.
Ein Vorschlag: für jedes normale Haus mit mehr als drei Wohnungen und ohne sonstige Besonderheiten (wie z.B. eine 24/7 besetzte Pforte oder ein miteinander verbundener Nutzerkreis) dessen Rauchwarnmelder über die Nutzungseinheiten hinweg miteinander vernetzt sind (und dabei Alarm in allen Wohnungen auslösen), zahle ich Dir 10 Euro, wenn Du mir als Wetteinsatz 100 Euro zahlst. Ich glaube, mir bleibt genug um mit meiner Familie Essen gehen zu können…
Aber noch mal kurz zu den gesetzlichen Vorschriften: Vorgeschrieben werden nur einfache Rauchwarnmelder ohne Vernetzung. Und der Zeitpunkt für die Ausrüstung bestehender Gebäude differiert von Bundesland zu Bundesland, in Hessen ist es z.B. der 31.12.2014
Gruß Stefan