Duschunfall in der Rehaklinik, wer ist zuständig?

Liebe Mitglieder von wer- weiss- was.de!

Vor rund 3 Jahren war ich einer Rehaklinik, um meine Arbeitsfähigkeit zu erhalten (medizinische Reha). Bei meiner morgentlichen Körperpflege rutsche ich nach dem Duschen aus, und hatte eine Innenbandzerrung und eine Schwellung im linken Knie.
Nun das Eigentliche: Die beiden Ärzte der Station sagen, es ist ein Betriebsunfall. Die Berufsgenossenschaft ist dafür zuständig. Der behandelnde Arzt in meinem Wohnort sagte das gleiche: die Berufsgenossenschaft ist zuständig.
Die BG sieht das anders. Sie sagt, dass es ein normaler Unfall ist, der bei jeder Körperpflege, auch zu Hause, passieren kann. Es war eine persönliche Sache mich zu Duschen, und hat nichts mit der Reha zu tun. Sie sagte verwirrender Weise auch: Wenn diese Reinigung für eine spezielle Behandlung nötig gewesen wäre, dann wäre es etwas anderes. Ich. Clever wie ich bin, sammelte sämtliche Behandlungszettel. Und? An diesem Tag hatte ich einen Massagetermin, wo ich gesäubert erscheinen musste. Trotz diesem Nachweis lehnte die BG es trotzdem noch ab, sich dafür verantwortlich zu fühlen. Ich habe nun einen Termin vom Sozialgericht erhalten, um meine Angaben zu diesem Fall persönlich vorzutragen. Bin bereits in Frührente, und besitze einen Rollstuhl, weil ich nicht mehr besonders weit mit diesem immer anschwellenden Knie laufen kann.Mir geht es hier nicht ums Geld oder irgendein Schadenersatz, sondern ob die Ärzte oder die BG Recht hat?
Jetzt schon einmal Danke für Eure Anmerkungen und Kommentare!

[Beitrag von Plauderei in Medizin allgemein verschoben - www Team]

Hallo,

Die Ärzte sind da mal gar nicht Massgebend!

Entscheiden kann das nur ein Gericht, möglicherweise gibt es schon ein entsprechendes Urteil.

MfG Peter(TOO)

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