Ist die Berufsgenossenschaft für einen Duschunfall in der Reha (zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit) zuständig?

Liebe Mitglieder von wer- weiss- was.de!

Vor rund 3 Jahren war ich einer Rehaklinik, um meine Arbeitsfähigkeit zu erhalten (medizinische Reha). Bei meiner morgentlichen Körperpflege rutsche ich nach dem Duschen aus, und hatte eine Innenbandzerrung und eine Schwellung im linken Knie.
Nun das Eigentliche: Die beiden Ärzte der Station sagen, es ist ein Betriebsunfall. Die Berufsgenossenschaft ist dafür zuständig. Der behandelnde Arzt in meinem Wohnort sagte das gleiche: die Berufsgenossenschaft ist zuständig.
Die BG sieht das anders. Sie sagt, dass es ein normaler Unfall ist, der bei jeder Körperpflege, auch zu Hause, passieren kann. Es war eine persönliche Sache mich zu Duschen, und hat nichts mit der Reha zu tun. Sie sagte verwirrender Weise auch: Wenn diese Reinigung für eine spezielle Behandlung nötig gewesen wäre, dann wäre es etwas anderes. Ich. Clever wie ich bin, sammelte sämtliche Behandlungszettel. Und? An diesem Tag hatte ich einen Massagetermin, wo ich gesäubert erscheinen musste. Trotz diesem Nachweis lehnte die BG es trotzdem noch ab, sich dafür verantwortlich zu fühlen. Ich habe nun einen Termin vom Sozialgericht erhalten, um meine Angaben zu diesem Fall persönlich vorzutragen. Bin bereits in Frührente, und besitze einen Rollstuhl, weil ich nicht mehr besonders weit mit diesem immer anschwellenden Knie laufen kann.Mir geht es hier nicht ums Geld oder irgendein Schadenersatz, sondern ob die Ärzte oder die BG Recht hat?
Jetzt schon einmal Danke für Eure Anmerkungen und Kommentare!

Genau diese Frage mit genau diesem Wortlaut war doch letzte Woche schon zu finden, oder irre ich mich da?

dafy

Beide haben recht.
Die Berufsgenossenschaft damit, dass es kein Arbeitsunfall war. Wärest Du auf dem Weg zur Behandlung gewesen, oder hättest Du Dich z.B. mit einer für die Massage notwendige Creme eingerieben, dann ja. So zählt es wie das Frühstück zuhause oder der Toilettengang bei der Arbeit nicht.

Die Ärzte haben recht, dass der Unfall zur Wahrung aller Rechte und ggf. Klärung der Umstände der Berufsgenossenschaft zu melden ist. Zumal die BG ja häufig auch Träger der Einrichtung ist und ggf. darüber haftbar (allerdings dann nicht als Arbeitsunfall)

Glaubst Du, dass es mehr Antworten gibt, wenn Du die Frage jede Woche einmal stellst? Erste Frage

Letzten Endes wird Dir nur ein Anwalt Deine Fragen rechtsverbindlich beantworten können. Das Forum kann nur eine erste Einschätzung bieten.

Du irrst nicht. Zuerst hatte ich den Beitrag in der Sparte Plauderei, dann wurde es von „wer weiß was?“ in die Sparte „Gesundheit und Fitness“ gesteckt, und weil ich unter dieser Rubrik keinerlei Reaktionen erhalten habe (die Frage hat ja quasi nichts mit Gesundheit zu tun), habe ich es unter Rubrik „Behörden und Recht“ erneut veröffentlicht. Habe auch bereits Antworten erhalten, überwiegend aber Kommentare wegen der Häufigkeit der Anfragen.

Ich glaube das nicht nur, ich habe schon bereits weitere Antworten erhalten. „wer weiß das?“ hatte meine Anfrage von „Plauderei“ in die Sparte „Gesundheit und Fitness“ gesteckt, worauf ich keinerlei Antwort erhalten habe. Gestern steckte ich es in die Rubrik „Behörden und Recht“, und ich erhielt erneut interessante Kommentare. Wenn Du mir sagen kannst wie man alte Anfragen löschen kann, dann her damit!

Fragen und deren Kommentare kann nur ein Moderator löschen.

In einem Punkt kann ich Dir vorbehaltlos zustimmen: wir haben zu viele Bretter, die zu stark verschachtelt sind und zu stark spezialisiert, um wirklich für jede Frage nur genau ein passendes Brett zu haben.

Nee, is klar :blush:

es geht ums Prinzip oder ?

Die Argumente der BG erscheinen mir sehr einleuchtend. Wenn Du außerhalb der REHA einen Massagetermin gehabt hättest, dann hättest du doch zuhause auch geduscht.
Also, wo wäre dann da das spezielle (berufsbezogene) REHA-Risiko ?

Wenn Du in der REHA ein Moorbad verordnet bekommen hättest und Du wärst dann beim Abspülen des Schlammes ausgerutscht und verunglückt, das wäre ein sehr klarer Fall für die Zuständigkeit der BG.

Den Zusammenhang erkennst Du sicher oder muss man das auch noch erläutern ?

MfG
duck313

Hallo,

die Hin- und Herschieberei war natürlich relativ sinnfrei.
Da es sich um eine Frage der gesetzlichen Unfallversicherung handelt, wäre ein Posting im bzw. Verschieben zu dem Brett „Versicherungen“ sinnvoll gewesen, da dieses auch die gesetzliche Sozialversicherung umfasst.

Inhaltlich ist der fall tatsächlich nicht ganz so einfach, wie einige Antwortende meinen. Das BSG hat tatsächlich 2010 entschieden, daß sog. „Mitwirkungshandlungen“ auch unter den gesetzlichen Unfallschutz fallen. In der mir bekannten Fachkommentierung ist es relativ unstrittig, daß dazu auch Duschen gehören kann. Als Beispiel wird zB das Duschen vor einer verordneten Wassergymnastik genannt.
Ein Fachanwalt (für Sozialrecht) sollte deswegen prüfen, ob der Unfallhergang Hinweise bietet, daß das o.a. Urteil
http://www.anhaltspunkte.de/zeitung/urteile/B_2_U_11.09_R.htm
herangezogen werden kann.

Das eine BG zuerst mal ablehnt, ist leider völlig normal. Nicht umsonst genießen die BGs den Ruf, im Bereich der Sozialversicherungsträger der mit Abstand geizigste Träger zu sein, bei dem ein großer Teil auch der berechtigten Ansprüche mit Widerspruch bzw. Klage durchgesetzt werden müssen.
&Tschüß
Wolfgang

Diese Anfrage in die Rubrik „Behörde und Recht“ zu stecken, finde ich sogar sehr Sinnvoll. Meine vorherige Anfrage wurde von den WWW-Mitarbeiter von der Plauderei in die „Gesundheit und Fitness“ Rubrik gestellt, wo danach gar keine Kommentare eintrudelten. Da ich meinen Eintrag nicht löschen konnte habe ich Ihn neu unter der genannten Rubrik „Behörde und Recht“ eingestellt.

Ich muss mich trotzdem bei Dir bedanken für den interessanten Link und den ausführlichen und interessanten Text!

MfG

Wolfgang S.

Hallo spiderman6800,
danke für deine absolut logische Erklärung!
Doch, es ist nachzuvollziehen zu wissen, wer haftbar gewesen wäre. Leider ändert das ja nichts am Ergebnis - deinem sehr irriterten Knie.
Ich wünsche dir, dass das Sozialgericht - wenn es auch deinem Knie nicht helfen kann - wenigstens deinem Wunsch nach Klärung der Zuständigkeit nachkommen kann.

Gruß

dafy

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