eBay Artikel angeblich defekt!

Hallo,

ich hätte mal eine Frage.

Sagen wir mal jemand hat bei eBay einen Artikel verkauft, welches nicht defekt ist und vor dem Versand auch von zwei Personen auf Funktionalität geprüft wurde und anschließend gut verpackt.

Der Käufer diesem Verkäufer bei erhalt der Ware schreibt das es (angeblich) einen defekt hat, welcher vor dem Versand nicht bestand, was auch die zweite Person bezeugen kann.

Was kann in so einem Fall der verkäufer tun, wenn der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten möchte und somit sein Geld wieder möchte.

In so einem Fall kann ja der Verkäufer nichts dafür da dieser Fehler auch beim Transport geschehen kann wenn das Versandunternehmen nciht sorgfältig mit dem Paket umgeht.

Wenn so ein Fall eintreten sollte wie müsste der Verkäufer auf dies reagieren (Privatverkäufer)?

/Interessiert mich /

sorgfältig mit dem Paket umgeht.

Wenn so ein Fall eintreten sollte wie müsste der Verkäufer auf
dies reagieren (Privatverkäufer)?

Pakete sind versichert.
Mach eine Meldung bei der Post. Zeig dich dem Käufer gegenüber kooperativ und freundlich.
Dann wrids schon gehen.
Zeugen sind immer gut.

Gruß
AMIRA

Und wenn es der Fall sein solte, dass der Käufer erst nach einer Woche den Kauf rückgängig machen möchte, da er nach dem erhalt des Artikels es auf funktionalität geprüft hat und anschließend auf geschäftsreise musste und per email einem mitteilt, dass er es wenn er wiede rurückkehrt erneut überprüfen muss.

Wird in so einem Fall das Versandunternehmen eingetlich ncoh was machen können?

(Ich habe mal gehört, dass es nur einen begrenzten Zeitraum gibt nach dem erhalt wo man bei dem Versandunternehmen bezüglcih eines Paketes eine Meldung einreichen kann ist das so richtig?)

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(Ich habe mal gehört, dass es nur einen begrenzten Zeitraum
gibt nach dem erhalt wo man bei dem Versandunternehmen
bezüglcih eines Paketes eine Meldung einreichen kann ist das
so richtig?)

Mensch mach Dir doch nicht so viele Gedanken, frag bei der Post und gut…
dann schreib ihm das Ergebnis.Fertig!
Cool bleiben.Hast doch Zeugen!

Gruß
Kosmokatze

Hallo,

werde dann mal bei GLS nachfragen.

Ich hatte in anderen Foren ähnliche fälle gelesen, dort wurde dem Verkäufer geraten die Ware zurückzunehmen, da er dies musste.

es wurde auch gesagt, dass der Verkäufer die Ware liefern soll wie in der Beschreibung aber in so einem Fall kann der Verkäufer doch nichts machen.

MfG

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Hallo,
um was für einen Defekt geht es denn? Kann ein derartiger Defekt denn durch den Versand verursacht werden? Wurde die Gewährleistung ausgeschlossen (mit welchem Angebotstext)?

Das Versandunternehmen wird mit ziemlicher Sicherheit gar nichts bezahlen - die fühlen sich nur verantwortlich, wenn sofort bei der Entgegennahme reklamiert wird.

Gruß
loderunner

Laut dem Käufer geht das Laufwerk von dem Gerät (DVD-PLayer) nicht mehr auf.

In dem Artikel wurde am schluss dies erwähnt:

Privatverkauf keine Garantie/Rückgabe keine Rechnung keine Quittung. Versand erfolgt sofort nach Geldeingang!

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Hi

Das Versandunternehmen wird mit ziemlicher Sicherheit gar
nichts bezahlen - die fühlen sich nur verantwortlich, wenn
sofort bei der Entgegennahme reklamiert wird.

Und wenn nicht versuchen sie es über die Verpackung die vielleicht unzureichend war. Dafür haftet nämlich der Versender, nicht die Spedition.

War die Verpackung ausreichend (z.B. Original mit den Styroporformen, zerknülltes Zeitungspapier käme ganz schlecht), dann ist der VK mit seinen Zeugen auch aus dem Schneider.

Im Zweifel entscheidet aber der Richter.

MfG
Lilly

Hallo,

das Gerät wurde nicht in der OVP geschickt, da ich keine hatte.

Ich habe einen anderen Karton genommen, welches von einem Staubsauger stammt und auch sehr gut bebaut war.
Haben im Bodenbereich Luftpolsterung gelegt, danach noch geknülltes Zeitungspapier auf die Luftpolsterung. Nachdem wir die Anlage reingestellt hatten, haben wir noch an den Außenseiten, Styroporteile hinzugefügt, falls von aussen aus was für gründen auch immer irgendwas dagegenstößt das der Anlage nichts geschieht.
Anschließend haben wir noch die Lücken mit Zeitungspapier zugestopft damit sich im Karton nichts mehr bewegte.

Ich hatte einige tage davor noch eine Anlage verkauft, von einem bekannten, welches so ähnlich verpackt war aber ohne Syropor an den Seiten sondern teilweise Luptpolsterng und Zeitungspapier. DIeses Paket ist unversehrt angekommen.

MfG

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Hallo,
zusammenfassend lässt sich also sagen:

  • der Artikel wurde von privat an privat verkauft
  • Garantie / Gewährleistung wurde ausgeschlossen
  • beim abschicken war noch kein Mangel vorhanden
  • woher der Mangel rührt, ist nicht bekannt
  • das Paket wurde ohne Beanstandung angenommen

Ianal!

Gemäß §447 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html) hat der Verkäufer mit der Übergabe an das Transportunternehmen seine Pflicht erfüllt. Ein Transportschaden hätte sofort bei Annahme des Gerätes (gegenüber dem Transportunternehmen) beanstandet werden müssen. Abgesehen davon ist auch gar nicht bekannt, ob es überhaupt ein Transportschaden ist. Der Haftungsausschluss wird auch nicht wegen eines versteckten Mangels unwirksam, da das Gerät beim Verpacken noch funktionierte (§444 BGB - http://dejure.org/gesetze/BGB/444.html).

Deshalb denke ich, dass der Verkäufer in diesem Fall keine Pflicht zur Rücknahme / Preisminderung / Reparatur hat. Er könnte sich natürlich wegen Angst vor einer schlechten Bewertung oder aus Nettigkeit trotzdem darauf einlassen.

Gruß
loderunner