Hallo,
ist diese Klausel nun unwirksam oder nicht?
in den ebay-AGBs:
§ 21 Änderung dieser AGB, Salvatorische Klausel
(2) Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
auf einer IHK-Seite:
http://www.ihk-oldenburg.de/download/e-com-5.pdf
Typischerweise vorzufindende, aber unwirksame Klauseln sind z.B. die folgenden:
…„Sollte eine der obenstehenden Klauseln unwirksam sein, so verpflichten sich die Parteien, sie durch eine rechtswirksame Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahe kommt.“
Eine solche sog. salvatorische Klausel, die dem Kunden die Pflicht aufbürden soll,dem Verwender das Risiko der Unwirksamkeit seiner AGB abzunehmen und sich einer Umdeutung der rechtswidrigen Klausel zu seinen Lasten zu unterwerfen,stellt regelmäßig eine unangemessene Benachteiligung des Kunden im Sinne des § 9 AGB-Gesetz dar…"
Gruß
Peter