Ebay Verstoß gegen Urheberrecht

Ich habe unter dem Schreibtisch meines Sohnes noch ein verstaubtes Game Boy Advance Spiel gefunden und in ebay zum Verkauf eingestellt. ebay hat es gelöscht wegen Verstoß gegen das Urheberrecht. Das Spiel soll gefälscht sein (ich kenne mich damit ja nicht aus).

Kann hier auch noch eine Geldstrafe auf mich zukommen?

Ich weiß zwar nicht wie Ebay darauf kommen könnten es sei „gefälscht“ und das die Herrschaften unter Paranoia leiden ist auch bekannt (deswegen mein völliger Rückzug dort) - doch sollte ein privater Verkauf eines original Gerätes kein Hinderniss sein. Ich würde mich mal mit Ebay in Verbindung setzen, auf welcher Grundlage die beurteilen, das Gerät wäre gefälscht.
Eine Anzeige und somit ggf eine Strafe kann nur erfolgen, wenn der Markeninhaber oder ein Vertreter der Rechteinhaber an Sie heran tritt.

Möglicherweise ist das strafrechtlich verjährt — zivilrechtlich sicherlich nicht. Wenn Du sicher sein willst, beschaffe Dir einen Rechtsanwalt, wenn Du ein gewisses Risiko (eine Verfolgung ist eher nicht sehr wahrscheinlich) eingehen willst, tue nichts!

Eine Geldstrafe (kostenpflichtige Abmahnung) ist erst dann möglich, wenn der Rechteinhaber tätig wird. Das dürfte Nintendo und nicht ebay sein. Also heisst es abwarten, ob die sich melden…

Unwissen schützt vor Strafe nicht!

Jedoch bezweifle ich das ebay Sie Anzeigen wird, das müsste schon der Hersteller des Spiels tun.

Rein rechtlich ja.
Wenn du bislang noch keine weiteren Spiele die mutmaßlich Raubkopien sein könnten, über ebay zum Verkauf angeboten hast, kann ich mir jedoch nicht vorstellen, dass ebay die Ermittlungsbehörden auf dich aufmerksam macht.

Hallo,

Strafen sind bei Urheberrechtsverletzungen, wenn es denn tatsächlich welche sind eher selten aber nicht ausgeschlossen, insbesondere wenn mit „gefälschten Waren“ gehandelt wird.

Ein anderes Thema sind Schadensersatzansprüche und Abmahnkosten. Wenn Ebay die Auktion schnell gelöscht hat, ist die Wahrscheinlichkeit für eine kostenpflichtige Abmahnung gering. Wenn Ebay das Angebot auf Hinweis eines Rechteinhabers gelöscht hat, kann das allerdings noch kommen. Insofern wäre die genaue Begründung von Ebay interessant.

Das sinnvollste ist es wohl sich nicht ins Boxhorn jagen zu lassen, regelmäßig den Briefkasten zu leeren, und wenn irgendwas kommt einen spezialisierten Anwalt (wenigstens Interessen- oder Tätigkeitsschwerpunkt Urheberrecht oder Internetrecht) aufsuchen.

Viele Grüße
Bernhard