Hallo,
Strafen sind bei Urheberrechtsverletzungen, wenn es denn tatsächlich welche sind eher selten aber nicht ausgeschlossen, insbesondere wenn mit „gefälschten Waren“ gehandelt wird.
Ein anderes Thema sind Schadensersatzansprüche und Abmahnkosten. Wenn Ebay die Auktion schnell gelöscht hat, ist die Wahrscheinlichkeit für eine kostenpflichtige Abmahnung gering. Wenn Ebay das Angebot auf Hinweis eines Rechteinhabers gelöscht hat, kann das allerdings noch kommen. Insofern wäre die genaue Begründung von Ebay interessant.
Das sinnvollste ist es wohl sich nicht ins Boxhorn jagen zu lassen, regelmäßig den Briefkasten zu leeren, und wenn irgendwas kommt einen spezialisierten Anwalt (wenigstens Interessen- oder Tätigkeitsschwerpunkt Urheberrecht oder Internetrecht) aufsuchen.
Viele Grüße
Bernhard