Hallo Experten,
mal angenommen ein Ehepaar trennt sich und beide müssen aufgrund von Schulden aus der Ehe in die Privatinsolvenz.
Ein Ehegatte ist dem anderen Ehegattenunterhaltspflichtig.
Der mittellose Ehegatte reicht nach 2 Monaten Trennung den Insolvenzantrag ein und hat nach 3 Monaten den Beschluß des Amtsgerichtes.
Der unterhaltspflichtige Ehegatte hat 7 Monate später immer noch keinen Antrag abgegeben. Dieser Gatte hat mittlerweile Lohnpfändungen der diversen Gläubiger.
Aufgrund dieser Lohnpfändungen müsste der Unterhaltspflichtige rechnerisch nicht mehr zahlen.
Laut meiner Kenntnis gibt es im Insolvenzrecht für Gewerbetreibende den Tatbestand der Insolvenzverschleppung mit drastischen Strafen.
Wie ist das im Familienrecht?
Ist das Thema Ehegattenunterhalt für den Berechtigten gegessen?
Danke!
Bori