Hallo Experten,
eine Bekannte will sich nach 3-jähriger Ehe scheiden lassen. Da damals der Himmel voller Geigen hing, hat man natürlich keinen Ehevertrag abgeschlossen. (Und ich sach’ noch…!).
Nun ist es soweit, die Ehe ist kaputt und man will sich friedlich trennen. Um die Sache in Bahnen zu bekommen, will man jetzt noch nachträglich einen Ehevertrag abschließen und sich dann ein Jahr später scheiden lassen. Geregelt werden soll hauptsächlich Unterhaltsverzicht und Verzicht auf Versorgungsausgleich. (Der zukünftige Ex-Mann meiner Bekannten ist eine eher unbeständige Natur - sowohl charakterlich als auch beruflich - , deshalb will sie auf jeden Fall noch diesen Vertrag, solange er noch „gutwillig“ ist)
Soweit, so gut. Als Muster wollten wir der Bekannten unseren eigenen Ehevertrag zuschicken. Ein anderer Bekannter (Rechtspfleger) meinte aber jetzt, dass würde nichts bringen, weil sich Eheverträge, die VOR der Heirat abgeschlossen werden, gravierend von denen unterscheiden, die DANACH abgeschlossen werden. Genaueres wusste er aber auch nicht, murmelte nur was von Bezügen auf andere BGB §'en beim Unterhalt *blubber*…
Wer weiss darüber Näheres oder hat sogar ein Beispiel für so einen „nachträglichen“ Ehevertrag? (Das die Beratung und das Aufsetzen des Vertrages in den Notargebühren drin ist, ist klar. Es geht nur um eine Vorabinfo für das Noch-Ehepaar). Falls es eine Rolle spielt: Die Scheidung findet in HH statt.
Danke im Voraus
Stefan