Ein Mieter zieht aus der Wohnung aus und übergibt die Wohnung ohne Mängel an den Vermieter zurück. Der Mieter bekommt ein Schreiben vom Vermieter in dem steht, das nur ein Teil der Kaution ausgezahlt wird und der andere Teil als Einbehalt für eine Nebenkostenvorauszahlung genommen wird. Seit wann wird eine Nebenkostenvorauszahlung von der Kaution abgezogen? Und weiterhin wurde die Kaution vom Vermieter, trotz Zusage bei Vertragsabschluß, nicht verzinst. Ist der Vermieter im Recht?
Mfg Antje