Guten Tag,
meine Verlobte und ich haben im September 2001 ein Grundstück
samt Wohnhaus und Scheune/mit Einliegerwohnung erworben. Die
Mutter der weiblichen Verkäuferpartei wohnt bei uns zur Miete
in der Einliegerwohnung. Zu dem gekauften Grundstück gehört
ein größeres Gartenhaus, welches einiges an Wert besitzt.
Dafür möchte nun die Mieterin 1300 EUR haben, sonst läst Sie
das Gartenhaus abreißen. Einen Vetrag mit der Verkäuferpartei
welche das Besitzverhältnis regelt gibt es nicht, Sie hat nur
den Kaufbeleg. Wie sieht die rechtliche Lage aus, wir haben doch
den Grund und Boden wie es steht und liegt gekauft, ist es da
rechtlich überhaupt zulässig, dass Sie dafür von uns nachträglich
Geld verlangen darf, bzw. es abreißen darf ?? Muss Sie nicht
eigentlich von den Verkäuferparteien Geldforderungen geltend
machen ?? Außerdem hat die Mieterin eine Brunnenpumpe abmontiert
und verschenkt, auch nachdem der Kauf des Grund und Bodens ab-
geschlossen war. Ist das zulässig ?? Ohne das wir etwas davon
wussten ?? Was können wir machen ??
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
MfG,
Matthias Jakisch.