Hallo
–noch mal zur Erklärung: Es sind nur zwei Unterschränke von der Hitze an den Kanten versengt und der Backofen ist defekt.–
Ich gehe mal davon aus das es die Schränke links und rechts vom Herd sind.
Findet man häufig bei Herden dessen Klappe nicht mehr richtig schließt
eine komplette Einbauküche oder der Herd, der Kühlschrank sowie die Spüle. Alle Gegenstände, die sich bei Beginn des Mietverhältnisses in der Wohnung befinden und die der Mieter nicht vom Vormieter übernommen hat, gelten grundsätzlich als mitvermietet (das gilt natürlich entsprechend für möblierte Wohnungen oder Zimmer). Mitvermietet bedeutet:
Für Reparaturen und Erneuerungen ist der Vermieter zuständig und muss auch die Kosten tragen. Ausnahme: Enthält der Mietvertrag eine wirksame Kleinreparaturklausel, muss der Mieter unter bestimmten Voraussetzungen Kosten in begrenzter Höhe übernehmen.
Beispiele für die Instandsetzungspflicht des Vermieters:
Elektroherd: Bei Nutzung aller vier Kochplatten springt immer die Sicherung heraus (LG Düsseldorf, DWW 2000, 26). Die Klappe des Backofens schließt nicht ordnungsgemäß (AG Warendorf, WM 2000, 3799).
Haben die Gegenstände größere Mängel, ist grundsätzlich eine Mietminderung möglich. Die Höhe der Mietminderung hängt natürlich vom Einzelfall ab, Anhaltspunkte geben aber die folgenden Entscheidungen:
für eine undichte Spüle: fünf Prozent (LG Berlin, GE 96, 471),
für einen defekten Küchenherd: zwei Prozent (LG Berlin, GE 92, 1043),
Der Mieter darf die mitvermieteten Einrichtungen und Gegenstände im Rahmen des üblichen Gebrauchs nutzen. Damit verbundener Verschleiß ist durch die Zahlung der Miete abgegolten. Dazu gehören Abnutzungen von Fußböden und -belägen, Tapeten, Türen, Fensterrahmen, Rollläden und durch den typischen Gebrauch entstandene Schäden an den sanitären Einrichtungen. Schadensersatz kann der Vermieter nur verlangen, wenn der Mieter aus Unachtsamkeit Schäden verursacht hat oder die Abnutzung über das übliche Maß hinausgeht.
Quelle:smiley:MB"
Schäden sind allerdings unverzüglich zu melden.
Wenn diese Einbauküche also Teil des Mietverhältnisses ist warum dann doppelt und dreifach dafür bezahlen.
Es sei denn man hat die Schäden selbst verursacht.
Gruß