Einhandmesser nach Waffengesetz verboten

Danke für die Antworten - owT
n

Hallo MrMoods,

Die Klingenlänge bezieht sich auf die feststehenden Messer
(z.B. solche, die es in jedem Haushaltswarengeschäft zu kaufen
gibt und sicher in jeder Küche vorhanden sind).

Ergo ist meine 40cm Machete tabu? :smile:

Jepp!
Wenn du sie führen willst.
(Genauso wie die meisten meiner Küchenmesser)

Also Vorsicht beim Neukauf!
Bzw. nicht beim eigentlichen Kauf, sondern beim Heimtransport.

Grüße von
Tinchen

Bitte gern geschehen.
War mit der Hilfe meines Mannes. :smile:

Gruß Katie

Wenn wir schon dabei sind
Folgendes würde mich noch interessieren:

Gelten bezüglich der Klingenlänge auch normale zweihändig zu öffnende Klappmesser mit feststellbarer Klinge als „feststehende“ Messer?

Gelten Sägen inzwischen auch als Messer im Sinn des Waffengesetzes?

Grüße
Ostlandreiter

Hallo!

Gelten bezüglich der Klingenlänge auch normale zweihändig zu
öffnende Klappmesser mit feststellbarer Klinge als
„feststehende“ Messer?

Nein

Gelten Sägen inzwischen auch als Messer im Sinn des
Waffengesetzes?

Nein

Gruß
Beowolf


Da ich kein Jurist bin, sind alle Angaben ohne Gewähr.