Einhandmesser nach Waffengesetz verboten

Hallo,

das Waffengesetz lautet:
§ 42a
Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

(1) Es ist verboten

  1. Anscheinswaffen,
  2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr.
    1.1 oder
  3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder
    festste-hende Messer mit einer Klingenlänge über 12cm
    zu führen.

Bezieht sich die Klingenlänge von 12 cm nun nur auf die feststehenden Messer oder auch auf die Einhandmesser ?
Kann man so und so lesen !
Gruß
rakete

Hallo rakete,

  1. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser)
    oder
    festste-hende Messer mit einer Klingenlänge über 12cm
    zu führen.

Bezieht sich die Klingenlänge von 12 cm nun nur auf die
feststehenden Messer oder auch auf die Einhandmesser ?

Die Klingenlänge bezieht sich auf die feststehenden Messer (z.B. solche, die es in jedem Haushaltswarengeschäft zu kaufen gibt und sicher in jeder Küche vorhanden sind).
Einhandmesser sind auch mit kürzerer Klinge hunde-pfui-bäh-bäh-böse.

Grüße von
Tinchen

Erwischtwerden/Strafen?
Da hätt ich auch noch ne Frage:

Geschwindigkeitsbeschränkungen nimmt ja auch fast keiner ernst, weil für jedes Schaltjahr einmal erwischt werden 80 Euro tritt doch keiner auf die Bremse.

Wie siehts denn mit den Einhandmessern auf bezüglich

  1. Erwischtwerden
  2. Strafe

zu 1.: Darf ein Polizist einfach mich bei einem Waldspaziergang mit Metalldetektor oder ähnlichem Untersuchen, ob ich ein Messer dabei habe? Allgemeiner: Wie will ein Polizist eigentlich feststellen, ob ich ein Einhandmesser bei mir habe?

zu 2.: Was passiert? Messer weg? Verwarnung? Bußgeld/Strafe? ???

Nick

Geschwindigkeitsbeschränkungen nimmt ja auch fast keiner
ernst, weil für jedes Schaltjahr einmal erwischt werden 80
Euro tritt doch keiner auf die Bremse.

Naja, das Waffengesetz ist nicht grade ein Bußgeldkatalog. Ich würde die Androhung von Knast schon ernst nehmen.

Wie siehts denn mit den Einhandmessern auf bezüglich

  1. Erwischtwerden
  2. Strafe

Abschnitt 4 des Waffengesetzes. Ist leider sehr umfangreich.
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397…

Was passiert? Messer weg? Verwarnung? Bußgeld/Strafe?

Messer weg, Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, Geldstrafe (wohl mehr als 80 Euro) oder Knast.

Geldstrafen werden normalerweise am Einkommen gemessen und in Tagessätzen ausgesprochen.

Die Klingenlänge bezieht sich auf die feststehenden Messer
(z.B. solche, die es in jedem Haushaltswarengeschäft zu kaufen
gibt und sicher in jeder Küche vorhanden sind).

Ergo ist meine 40cm Machete tabu? :smile:

Einhandmesser sind auch mit kürzerer Klinge
hunde-pfui-bäh-bäh-böse.

Was versteht man eigentlich unter so einem Einhandmesser? Ok, Springmesser ist klar. Zählen dazu auch selbsttätig aufklappende Messer, bei denen die Klinge seitwärts ausklappt? Zählen dazu auch Messer (gibt es oft im Aldi), die keinen Federmechanismus haben? Die haben z.B. einen kleinen Pin an der Klinge, damit man diese mit dem Daumen ausklappen kann.

hi!

Was versteht man eigentlich unter so einem Einhandmesser?

Alle Messer, dessen Klinge mit einer Hand geöffnet und festgestellt werden können.

Zählen dazu auch Messer (gibt es oft im Aldi), die keinen
Federmechanismus haben? Die haben z.B. einen kleinen Pin an
der Klinge, damit man diese mit dem Daumen ausklappen kann.

Natürlich.
Diese sind hauptsächlich betroffen, da sie laut Unwissenden wie z.B. Frau Silke Stokar von Neuforn gefährliche Kampfmesser sind (hier bitte ein Kotzsmile einsetzen).

Gruß
Beowolf

Alle Messer, dessen Klinge mit einer Hand geöffnet und
festgestellt werden können.

Sind die denn erst jetzt seit dem 01.04. verboten? ODer waren die vorher auch schon verboten? Falls das der Fall ist, frage ich mich, wie ALDI diese Dinger anbieten konnte.

Naja, man könnte das umgehen, indem man den Pin für den Daumen rausschraubt, dann geht es nicht mehr mit einer Hand… :smile: Ansonsten bewege ich mich in Zukunft auf sehr dünnem Eis, wenn ich auf der Arbeit meine Mandarinen schäle.

Sind die denn erst jetzt seit dem 01.04. verboten? ODer waren
die vorher auch schon verboten? Falls das der Fall ist, frage
ich mich, wie ALDI diese Dinger anbieten konnte.

Das führen ist verboten und nicht das besitzen.

Führen heißt außerhalb des Hausrechtsbereiches die tatsächliche Gewalt ausüben.

Gruß Katie

Das führen ist verboten und nicht das besitzen.

Führen heißt außerhalb des Hausrechtsbereiches die
tatsächliche Gewalt ausüben.

Also auf der Arbeit. :smile:

Und noch schlimmer, ich besitze und führe nicht nur, ich benutze es auch noch. :smile:

Hallo,

Führen heißt außerhalb des Hausrechtsbereiches die
tatsächliche Gewalt ausüben.

imho bedeutet Führen noch nicht, dass Gewalt ausgeübt wird. Das Führen einer Pistole ist doch schon das am Gürtel tragen, nicht das Damit-Drohen oder gar das Schießen.
Wo steht denn eine genauere Definition?
Gruß
loderunner

Hallo,

Führen heißt außerhalb des Hausrechtsbereiches die
tatsächliche Gewalt ausüben.

imho bedeutet Führen noch nicht, dass Gewalt ausgeübt wird.
Das Führen einer Pistole ist doch schon das am Gürtel tragen,
nicht das Damit-Drohen oder gar das Schießen.
Wo steht denn eine genauere Definition?

gewalt ausüben heißt nicht damit drohen oder sonstiges. Ein Begriff aus dem Waffenrecht (allg. Recht) wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt.
Besser gesagt ist das führen folgendes:

Eine Waffe außerhalb SEINES befriedeten Besitztums; Geschäftsräume; privat Wohnung ZUGRIFFSBEREIT mit sich tragen. Das heißt sie ist mit wenigen Handgriffen in den Anschlag (Schußwaffe) zu bringen. Deswegen ist ein tragen im abgesperrten Koffer kein führen sondern transportieren. Besonderheit bei Schußwaffen:
Zugriffsbereit heißt nicht Schußbereit. Das heißt der Ladungszustand der Waffe spielt hier keine Rolle.

Wenn ich also ein Messer in der Hosentasche oder am Gürtel trage ist es zugriffsbereit und damit laut WaffG ein führen.
Dabei kommt es aber noch auf den Sinn und Zweck des tragens an.
Wenn du Jäger, Fischer oder ähnliches bist, dann darfst du das Messer führen. Da aber ein jugendlicher an einem Bahnhof in der Innenstadt schlecht sagen kann er geht gerade zum fischen und ihm wahrscheinlich auch noch die Anglerausrütung fehlt ist es hier verboten. Die Auslegung wird dem Polizisten vor Ort überlassen.

Gruß Katie

Gruß
loderunner

Das führen ist verboten und nicht das besitzen.

Führen heißt außerhalb des Hausrechtsbereiches die
tatsächliche Gewalt ausüben.

Also auf der Arbeit. :smile:

Auf der Arbeit ist wahrscheinlich wieder im Hausrechtsbereich eines anderen und damit könntest du es mit seiner Einwilligung hier wieder.

Und noch schlimmer, ich besitze und führe nicht nur, ich
benutze es auch noch. :smile:

Zu welchem Zweck :smile:

Danke für die Erläuterung! (owT)
-nix-

Leer deine Hosentaschen?

Messer weg, Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz,
Geldstrafe (wohl mehr als 80 Euro) oder Knast.

Weisst du was? Langsam entwickle ich einen richtigen Hass auf unsere Oberen.

Aber das andere habe ich noch nicht verstanden: Wie wird ein Mensch kontrolliert, ob er gerade ein Einhandmesser dabei hat? Können Polizisten wahllos Wanderer anhalten und „Leer deine Hosentaschen“ befehlen?

Nick

Und noch schlimmer, ich besitze und führe nicht nur, ich
benutze es auch noch. :smile:

Zu welchem Zweck :smile:

Obstmord

Aber das andere habe ich noch nicht verstanden: Wie wird ein
Mensch kontrolliert, ob er gerade ein Einhandmesser dabei hat?
Können Polizisten wahllos Wanderer anhalten und „Leer deine
Hosentaschen“ befehlen?

Naja, zuerst einmal musst Du dem Polizisten ja irgend einen Anlass geben, Dich zu kontrollieren. Das hat dann was mit dem Spruch „wo kein Kläger, da kein Richter“ zu tun. Wenn Du ein braver Bürger bist, der nicht grad aussieht wie einer der Panzerknacker, dann wirst Du auch nicht kontrolliert.

Die genaue Gesetzeslage kenne ich auch nicht, aber soweit ich weiß, braucht ein Polizist einen Anfangsverdacht oder einen Anhaltspunkt, um Dich zu kontrollieren (soweit ich weiß, ist das beim Zoll anders, die können stichprobenartig kontrollieren).

Solltest Du also immer brav sein, wird Dich auch keiner kontrollieren (es sei denn, Du gerätst in so eine Stichprobenkontrolle oder Du begibst Dich in irgendwelche sicherheitsrelevanten Bereiche, z.B. Flughafen). Daher stellt sich die Frage nicht, wie man das Messer finden würde. Oder Du wirst allein auf Grund der Tatsache, dass Du ein Messer dabei hast, so nervös, dass ein Polizist auf Dich aufmerksam wird. :smile:

Anders verhält es sich, wenn irgendwas passiert ist. So z.B. Deine Verhaftung bei welcher Du automatisch gefilzt wirst. Wenn man dann ein Messer findet, kommt das noch zu Deinem ursprünglichen Vergehen hinzu. Oder Du stehst mitten auf dem Marktplatz und wedelst damit rum. Oder Du rennst in der Schule durch einen Metalldetektor (bevorzugt Amerika, aber sowas solls hier ja auch schon geben). Oder Du besuchst ein(e) Konzert/Fussballspiel/Demo, wo Du gefilzt wirst.

schrecklich wie geht das? macht das geräusche? wehrt es sich?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

OT

Obstmord

schrecklich wie geht das? macht das geräusche? wehrt es sich?

Ja, es wehrt sich. Es spritzt mit Saft.

Obstmord

schrecklich wie geht das? macht das geräusche? wehrt es sich?

Ja, es wehrt sich. Es spritzt mit Saft.

Grausam Grausam

Aber nun wird wahrscheinlich bald der mod eingreifen.

Gruß Katie

Aber nun wird wahrscheinlich bald der mod eingreifen.

Da warte ich ehrlich gesagt schon länger drauf. Aber vielleicht isser im Urlaub? Oder einfach nur sehr gnädig. Naja, lass uns mal lieber aufhören damit… :smile: