Hallo,
Ich habe oben rechts hinten eine 3-zahnige Brücke mit Keramikverblendung eingesetzt bekommen. Währenddessen wurde mir vom Zahnarzt mitgeteilt, dass an den Kauflächen der beiden Pfeilerzähne mittig die Keramik ausgespart wurde, um künftig möglichen Abplatzungen vorzubeugen. Die beiden dunkel glänzenden Aussparungen würden hierbei nicht ins Gewicht fallen, da sie nur im schrägen Winkel von unten sichtbar seien.
Meine Frage nun, ob das 1. vor der Brückenfertigung und -einsetzung hätte besprochen werden müssen. Und ob 2. die Aussparung eine übliche Praxis darstellt. Sowie 3. ob die Ausparungen bei den Kosten Berücksichtigung finden muss.