Mustermann muss gegen die AA eine einstweilige Verfügung/Anordnung erwirken bzw. gegen einen Bescheid der AA!?
Ist da ein Unterschied zwischen „… gegen einen Bescheid“ oder „… gegen die AA“?
Mustermann braucht Eure Hilfe; Danke!
Mustermann muss gegen die AA eine einstweilige Verfügung/Anordnung erwirken bzw. gegen einen Bescheid der AA!?
Ist da ein Unterschied zwischen „… gegen einen Bescheid“ oder „… gegen die AA“?
Mustermann braucht Eure Hilfe; Danke!
Hallo…
ich gehe mal davon aus, dass AA für Arbeitsagentur steht ?!.. Einen Unterschied besteht insofern, als dass die einstweilige Verfügung sich gegen einen Bescheid der AA richtet…
Gruß