Guten Morgen zusammen,
nachdem die Nachbarn, von denen ich schon einmal berichtet
habe, noch immer keine Ruhe geben, ja sogar noch stärker
lärmen, sodass vor lauter ohrenbetäubender Musik nicht einmal
mehr das Kind zu Bett gebracht werden kann, muss ich nun doch
etwas unternehmen.
Hat jemand nen Tipp wie am besten eine einstweilige Verfügung
erwirkt werden kann? Welche Kosten entstehen?
Hallo Dora,
BerndW hat bereits die praktischen Hinweise gegeben.
Daher nur noch einige Anmerkungen. Als Mieter bestehen die Ansprüche zuerst einmal gegenüber dem eigenen Vermieter, sofern sich die Wohnung im selben Haus befindet und dieser muss den dortigen Vermieter auffordern, dass seine Mieter Ruhe geben. Wenn dies nicht gelingt muss Dein Vermieter klagen. Geschieht dies trotzdem nicht, so hat der BGH insbesondere wenn der Lärm von einem Nachbargrundstück ausgeht nach § 1004 BGB in der Entscheidung, veröffentlicht in WM 2000, 491 folgende Grundsätze entwickelt. Der Eigentümer eines Grundstückes hat einen Abwehranspruch gegen den Eigentümer, auf dessen Grundstück die Belästigung erfolgt. Dem Vermieter ist zuzumuten, dass er auf dem Verhandlungswege Lärmbelästigungen durch Gespräche unterbindet. Wenn zu erwarten ist, dass der Eigentümer diesen Anspruch nicht durchsetzen wird kann der Mieter direkt klagen.
Es kann alo hier nicht einfach ja oder nein zum direkten Klageanspruch gesagt werden. Daher ist es sinnvoll den - zumindest mal vorab konstengünstigeren Weg, den BerndW aufgezeigt hat - zu gehen. Sieht der Rechtspfleger in Kenntnis aller Umstände keine Aussicht auf Erfolg im direkten Klageweg - stehen vorab auch noch weitere Möglichkeiten offen. Es muss letztlich auch nicht sofort das Gericht sein.
Es sollte überprüft werden, ob das Problem nicht in einem Schlichtungsverfahren gelöst werden kann. Dort können verbindliche Regeln aufgestellt werden, die der Lärmbelästiger einzuhalten hat.
Gruss Günter