Hallo,
die Arbeitsleistungen aus Handwerkerrechnungen ist ja in der Einkommensteuererklärung absetzbar.
Aber was ist mit einer Position wie z. B. „Kostenpauschale für Kundendienstfahrzeug, Werkzeug und Bearbeitung“
HG
JoKu
Hallo,
die Arbeitsleistungen aus Handwerkerrechnungen ist ja in der Einkommensteuererklärung absetzbar.
Aber was ist mit einer Position wie z. B. „Kostenpauschale für Kundendienstfahrzeug, Werkzeug und Bearbeitung“
HG
JoKu
Hallo, die erwähnte Kostenpauschale gehört lt. einer Liste des BFM
als Anlage zu einem Rd-Schreiben zu den Handwerkerleistungen. Gruß
Hallo,
die erwähnte Kostenpauschale gehört lt. einer Liste des
BFM
als Anlage zu einem Rd-Schreiben zu den Handwerkerleistungen.
Liste des BFM … Rd-Schreiben
Hast Du dazu Link(s)?
Gruß JK
Probiere bitte unter Google „Anwendungschreiben zu §35a EsG.“
Einmal unter Rd.-Nr. 35 und in der Liste unter Verbrauchsmittel.Gruß
Danke!