Entfernungspauschale + regelmäßige Arbeitsstätte
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Hi !
Ich habe gelesen, dass es sich nur dann um eine „regelmässige
Arbeitsstelle“ handelt, wenn man mehr als 2 Tage die Woche
dort arbeitet. Stimmt das so?
Dies stellt lediglich für Arbeitnehmer eine Faustformel dar. Woher diese allerdings kommt, dürfte wohl den meisten steuerlichen Experten unbekannt sein, da im Rahmen der Neufassung immer wieder betont wurde, dass z.B. ein Montagearbeiter, der auch nur ein mal im Monat „in die Firma“ fährt, um dort etwas abzustimmen, seine regelmäßige Arbeitsstätte „bei der Firma“ hat.
Beim Selbständiger kann, so ist die neueste Rechtsprechung auszulegen, ein vom Auftraggeber zur Verfügung gestellter Arbeitsplatz nicht zu einer regelmäßigen Arbeitsstätte führen.
Die Entfernungspauschale kann auch dann ausgewiesen werden,
wenn man mit der Bahn / S-Bahn fährt. Gibt es dabei auch die
Einschränkung ab dem 21. KM, oder ist das bereits am dem 1. KM
gültig?
Die Entfernungspauschale gilt ausschließlich für die Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte.
Der Selbständige kann allerdings im Rahmen der Anerkennung von Dienstreisen auch Pauschalen für Fahrtkosten geltend machen. Rein zufällig (?) betragen die Kilometersätze für diese Pauschale derzeit auch € 0,30.
Da es sich bei diesen Pauschalen NICHT um die Entfernungspauschale handelt, ist eine Kürzung um die ersten 20km auch nicht vorzunehmen.
BARUL76
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