Guten Morgen zusammen,
ich einem Arbeitsvertrag steht folgendes: …für die Dauer des Wettbewerbsverbotes verpfl. sich die Firma eine Entschädigung von x zu zahlen. Frage: Wird diese „Entschädigung“ auf das Arbeitslosengeld angerechnet? Oder würde die Person das „normale“ Arbeitslosengeld + die „Entschädigung“ bekommen beides zu.
Danke im Voraus und einen schönen Tag noch.
Grüße
Uwe