Erbrecht Eintrag Wohnrecht

Hallo Miteinander,
Mein Vater ist im Juli gestorben…Da ein Berliner Testament vorliegt ist meine Mutter alleinige Erbin (Haus, Bargeld). Wir sind 2 Kinder… Meine Schwester ist verheiratet, eigenes Haus. Ich bin verwitwet und zurück in das Haus meiner Eltern gezogen. Geplant war leider nur in mündlicher Absprache) , meine Schwester erhält Pflichteil und ich übernehme das Haus. Nachdem die errechnete Pflichteilsumme (Errechnet durch Notar) meiner Schwester zu wenig war, machte ich erst mal Baustopp…Daraufhin einigten wir uns auf Pflichteilsumme plus Anteil sollte ich das Haus verkaufen…Für mich war diese Entscheidung voll ok. Also habe ich weitergemacht…Nachdem meine Wohnung jetzt fertig ist (30000 investiert) erklärt mir meine Schwester, sie wird sich auf gar nix einlassen, es bleibt wie es ist ( Mutter alleinErbin). Ihre Angst ist es, sollte meiner Mutter was passieren und das Haus gehört mir, muss sie für den weiteren Unterhalt Pflegeheim etc.meiner Mutter aufgekommen… und das möchte sie auf keinen Fall…Ich wäre wohl raus aufgrund meines Einkommens…Was mich aber nicht abhalten würde zuzahlen, schließlich ist es meine Mutter. Jetzt habe ich das Geld investiert, meine Schwester hat ihre mündlichen Zusagen nicht eingehalten und ich stehe da…Habe für meine Schwester das Haus aufgepimpt und sie läßt mich stehen…schön blöd bin ich…Wie sieht es aus wenn ich mir von meiner Mutter ein Wohnrecht (bin ja alleine) einräumen lasse?
Bitte keine Kommentare wie ich so naiv sein konnte, habe meiner Schwester vertraut und ich werde mich nicht um Geld, Haus etc streiten…Möchte mich nur absichern
DANKE für Eure Unterstützung
Vg Maulwurf

Salü,

nachgefragt: Was spricht denn eigentlich dagegen, Euch erstens an das Testament zu halten und dieses zweitens dann zu tun, wenn die derzeit offenbar noch störende Mutter nicht mehr im Weg ist?

Schöne Grüße

MM

Hallo,
Meine Mutter stört mich nicht, schön dass sie noch da ist…ich finde es total link von meiner Schwester zu sagen: ja klar Du kannst das Haus haben, ich investiere und dann sagt sie nö mach ich nicht…ich möchte für Mutter nicht in die Unterhaltspflicht genommen werden…hätte sie dies vorher gesagt, wäre ich nicht in mein Elternhaus gezogen sondern in eine Mietwohnung, wäre für mich günstiger geworden…und ich hätte die Hauptverantwortung für meine Mutter nicht…meine Mutter hat im Haus alleine Angst, dies bedeutet wir hätten im Wechsel dort schlafen müssen, was meiner Schwester somit erspart bleibt…

Servus,

ja, so geht es vielen, die Mittel für ein Objekt aufwenden, das ihnen nicht gehört, dass sie hinterher verblüfft sind, dass sie damit im Grund dem Eigentümer Geld geschenkt haben. Aber so ist das halt bei Grund und Boden: Separates Eigentum nur am Teil eines Grundstücks gibt es nur unter ganz bestimmten Umständen und in engen Grenzen.

Nun ja - wenn das Vermögen Eurer Mutter nicht von ihr für sie selber gebraucht wird (z.B. wegen Pflegebedürftigkeit), hast Du doch irgendwann künftig den im Testament festgelegten Erbteil ganz für umme. Ist das nix?

Schöne Grüße

MM

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Wie ist das Testament denn genau gestaltet? Ist die Mutter irgendwie (Vor-/Nacherbschaft) in der Veräußerung/Veränderung der Rechtslage in Bezug auf das Haus durch das Testament eingeschränkt?

Und wie sind die Eigentumsverhältnisse am Haus? War der Vater Alleineigentümer (und ist damit das ganze Haus in die Erbmasse gefallen), oder sind beide Elternteile zu (gleichen) Teilen Eigentümer?

Wie sieht die sonstige finanzielle Lage der Mutter aus? Was kann sie ggf. an anderweitigem Ausgleich für getätigte Investitionen leisten?

Es gibt da ganz viele Möglichkeiten mit „bockigen“ Kindern/Geschwistern „umzugehen“. Wer nicht respektiert, dass ein Kind sich eben nicht nur „ins gemachte Nest“ setzt, sondern sich auch um den überlebenden Elternteil kümmert/Geld in die elterliche Immobilie steckt, der muss ggf. mal durch gewisse elterliche „Überlegungen“ motiviert werden, und notfalls die Konsequenz geeigneter Maßnahmen tragen.

Ist die Mutter z.B. jetzt Alleineigentümerin, und nicht durch das Testament in der Verfügung über das Haus beschränkt, kann sie damit machen, was sie will. Ob dies der Schwester nun schmeckt, oder nicht. Dann kann die Schwester zwar den Pflichtteil nach dem Vater fordern, aber der beläuft sich ja auf Geld, und das kann man ggf. aufbringen/finanzieren. Auch über ein ideelles hälftiges Eigentum der Mutter, das nicht unter eine Beschränkung durch den Erbfall nach dem Vater fallen würde, kann die Mutter verfügen. Ebenso kann sie natürlich auch aus verfügbaren Barmitteln zu Lebzeiten Schenkungen (Achtung! Pflichtteilsergänzungsansprüche beachten) vornehmen. Ebenso kann sie Zahlungen für erbrachte Dienstleistungen rund ums Haus und die eigene Versorgung leisten, sich an den Kosten für Baumaterial/Handwerker beteiligen, … Auch so genannte „Anstandsschenkungen“, also das was zu Geburtstag und Weihnachten, … so anfällt, darf natürlich etwas großzügiger ausfallen, wenn sich jemand um die Mutter in deren Haus kümmert, solange dies der finanziellen Situation der Mutter angemessen ist.

Das Geld für eine Beratung mit konkreten Zahlen durch einen Anwaltskollegen kann hier gut angelegt sein.

BTW: Ich kenne so eine ähnliche Situation aus eigener Erfahrung. Wir haben die Sache aber vor Beginn von Baumaßnahmen geklärt. Als klar wurde, dass Geschwister eine absolut saubere und gerechte Lösung torpedieren wollten, um daraus Kapital zu schlagen, machte Schwiegermutter kurzen Prozess. Statt eine Wohnung so zu übertragen, dass alle Geschwister hiervon profitiert hätten, regelten wir die Sache unter uns, und die Geschwister schauten in die Röhre. Und da der Kaufpreis teilweise über eine Leibrente lief, und der Todesfall dann leider überraschend schnell eintrat, hatten sie doppelt mit Kirschen gehandelt.

Hallo,

da hilft wohl alles nichts: lasst euch in dieser Sache von einem Fachanwalt für Erbschaftsrecht beraten. Ein Berliner Testament ist nicht immer dass, was draufsteht!

Ein Gang zum Anwalt sollte zur Rettung von 30.000 € drin sein.

Grüße
miamei

Das sehe ich ganz genau so. Mich stört es in sowas wie meinen Grundwerten ganz enorm, wenn potentielle Erben sich bereits vor dem Tod des Erblassers schon mal vorsorglich über dessen Willen tendenziell hinwegsetzen wollen. Warum redet Ihr nicht beide zusammen mit Eurer Mutter? Die will bestimmt keinen Unfrie den unter ihren Kindern. Dabei können dann ja auch die von Dir investierten 30.000€ ins Spiel kommen - aber auch darüber kann und sollte man reden.
LG
Amokoma1

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