Angenommen, ein verstorbener Ehemann hinterlässt ausser Schulden nur eine Lebensversicherung, in der aber die Exfrau noch als Begünstigte drin steht, da nach der zweiten Heirat vergessen wurde, dies zu ändern.
Fragen:
- Wem steht die Auszahlung zu?
- Die Witwe möchte das Erbe wegen der Schulden ausschlagen. Ist davon auch die Lebensversicherung betroffen?
- Wenn die Exfrau die Lebensversicherung annimmt, hat sie somit sein Erbe angetreten und kann ebenfalls wegen der Schulden behaftet werden? LG Perle