Hallo,
ich hätte da 3 Fragen zur Entfernungspauschale:
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Ist der Arbeitgeber verpflichtet,
eine Entfernungspauschale zu bezahlen? -
Angenommen, auf der Lohnabrechnung ist der einzige
entfernungsabhängige Zuschlag nicht mit ‚Entfernungspauschale‘
sondern anders bezeichnet (z.B. Kilometergeld) - handelt es sich
dann trotzdem um die Entfernungspauschale? -
Ist dieses Jahr eine Gesetzesänderung zur Entfernungspauschale
in Kraft getreten? Wenn ja, welche?
(Die Änderung ab 2007 ist bekannt).
Danke im voraus,
vume5