Hallo Gemeinde,
nehmen wir mal an…
Ein Ehepaar hat Einkünfte aus Kapitalvermögen bei verschiedenen Instituten, die im gesamten aber nicht den Sparerfreibetrag übersteigen.
Freistellungsaufträge wurden bei den Banken eingereicht, die zusammen dem Sparerfreibetrag entsprechen.
Nun hat aber bei einer Bank die Höhe des Freistellungsbetrages nicht ausgereicht, es wurde ein Zinsabschlag berechnet.
Den möchte man sich über die ESt-Erklärung zurück holen, über die Anlage KAP.
Man hat nun von jeder Bank die sog. Jahresbescheinigung über Kapitalerträge erhalten auf der Einnahmen und Zinsabschlag dokumentiert sind.
Die Fragen:
Was erwartet das FA an Bescheinigungen und Belegen (neben der KAP natürlich)? Muss man sich auch alle erteilten Freistellungsaufträge von den Instituten bestätigen lassen?
Braucht man von jeder Bank zusätzlich eine „Steuerbescheinigung“? Und wie bekommt man sowas mit welchen Kosten?
Für die Erörterung dieses theoretischen Falles bedanke ich mich im voraus *g*
Gruß bobesch