was genau gehört in einer EÜR zu den „Bezogenen
Fremdleistungen“?Auch solche Dienstleistungen wie
- Versicherung für ein Gewerbe,
- Porto (Transportdienstleistung)
- Speditionskosten
- …
?
Wäre es logisch, die Leistungen, die man selbst anbietet und per Vertrag erbringen muß, jedoch mangels Kapazität nicht persönlich termingerecht erbringen kann, als Fremdleistungen in diesem Sinne zu definieren?
Gibt es irgendwo eine verständliche Definition für „Bezogene
Fremdleistungen“
Ja, sicher. Leider weiß ich auch nicht, wo.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald