Danke für die Info.
und wie schaut es aus, wenn ein Gewerbetreibender hauptberuflich Software herstellt und (mangels Kapazitäten) eine externe Firma (mit Herstellung von Software) beauftragt?
Die erbrachten Dienstleistungen würden dann „in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Betriebszweck stehen“ und wären somit als Betriebsausgaben sofort absetzbar?