Servus,
die Software, die ein Unternehmen extern erstellen lässt, um sie an andere zu verkaufen, dient nicht auf Dauer dem Betrieb, sondern ist zur Veräußerung bestimmt. Also kein Anlagevermögen, da ist nix zu aktivieren. Falls sie zum Bilanzstichtag bereits abgenommen und bezahlt ist, aber noch nicht dem Endkunden fakturiert ist, steht sie als Vorrat im Umlaufvermögen.
Sie ist also als immaterielles Wirtschaftsgut genauso zu behandeln wie Handelsware.
Unterschied: Wenn man jemand wie z.B. Herr Gates ist, der eine einmal von Freelancern zusammengeschraubte Software hinterher über Jahrzehnte an Trilliarden von Kunden verkäuft, dient die Software auf Dauer dem Betrieb. Ob man sie dann im Umlauf- oder im Anlagevermögen aktiviert, ist eine eher philosophische Frage, jedenfalls wird sie dann ja auch nicht mal eben so abgeschrieben.
Schöne Grüße
MM