Exen und Schulaufgaben

Hallo,
Ich bin Schüler an einem Bayerischen Gymnasium in der 11. Klasse.

Ich habe vorgestern eine Französisch Schulaufgabe geschrieben, die wir (natürlich) noch nicht heraus bekommen haben. Allerdings haben wir heute eine zusätzliche ex in diesem Fach geschrieben.

Ist das zulässig, dass man eine weitere Arbeit schreibt, auch wenn eine andere im selben Fach noch nicht herausgegeben wurde ?

Das müsste doch irgendwo festgelegt sein, oder ?
Wenn ja, wo ?

Gruß und Danke,

Hannes

Hallo, Hannes,

Ich bin Schüler an einem Bayerischen Gymnasium in der 11.
Klasse.

Ich habe vorgestern eine Französisch Schulaufgabe geschrieben,
die wir (natürlich) noch nicht heraus bekommen haben.
Allerdings haben wir heute eine zusätzliche ex in diesem Fach
geschrieben.

Ist das zulässig, dass man eine weitere Arbeit schreibt, auch
wenn eine andere im selben Fach noch nicht herausgegeben wurde?

laut § 57 GSO darf nur keine weitere Schulaufgabe geschrieben werden:

2Eine Schulaufgabe darf nicht gehalten werden, bevor die vorausgegangene Schulaufgabe im selben Fach zurückgegeben und besprochen wurde.
http://www.servicestelle.bayern.de/bayern_recht/rech…

Da „Exen“ (Stegreifaufgaben) nicht ausdrücklich erwähnt werden, muss man davon ausgehen, dass sie zulässig sind (…möglicherweise mit dem Argument, dass sich Stegreifaufgaben „auf höchstens zwei unmittelbar vorangegangene Unterrichtsstunden“ beziehen dürfen, der abgefragte Stoff also nicht identisch mit dem der Schulaufgabe sein kann).

Gruß
Kreszenz

Hallo Hannes,
zwar bin ich nicht in Bayern sondern in RLP, aber ich denke, die Regelungen sind hier gleich:
Klassenarbeiten -also das, was bei euch „Schulaufgabe“ heißt - und „Überprüfungen der Hausaufgabe“ - was bei euch „Ex“ heißt, rangieren auf verschiedenen Ebenen. Exen gelten als mündliche Note und können jederzeit geschrieben werden, theoretisch auch an einem Tag, an dem bereits eine Klassenarbeit oder weitere Exen geschrieben wurden. Nachdem du ja vermutlich nach deiner Schulaufgabe wieder Unterricht in Französisch hattest und in diesem auch Hausaufgaben bekommen hast, hat der Lehrer natürlich das Recht diese abzufragen, auch schriftlich. Etwas Anderes wäre es, wenn eine weitere Schulaufgabe geschrieben würde, das ist natürlich nicht möglich, weil zwischen der Herausgabe und der nächsten Schulaufgabe eine angemessene Frist liegen muss, in der der Schüler die Chance hat, sich zu verbessern.
Das alles steht in der Schulordnung: http://by.juris.de/by/GymSchulO_BY_2007_rahmen.htm
Also Zähne zusammenbeißen und das nächste Mal die Vokablen lernen!
Gruß Orchidee

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