Hallo, Hannes,
Ich bin Schüler an einem Bayerischen Gymnasium in der 11.
Klasse.
Ich habe vorgestern eine Französisch Schulaufgabe geschrieben,
die wir (natürlich) noch nicht heraus bekommen haben.
Allerdings haben wir heute eine zusätzliche ex in diesem Fach
geschrieben.
Ist das zulässig, dass man eine weitere Arbeit schreibt, auch
wenn eine andere im selben Fach noch nicht herausgegeben wurde?
laut § 57 GSO darf nur keine weitere Schulaufgabe geschrieben werden:
2Eine Schulaufgabe darf nicht gehalten werden, bevor die vorausgegangene Schulaufgabe im selben Fach zurückgegeben und besprochen wurde.
http://www.servicestelle.bayern.de/bayern_recht/rech…
Da „Exen“ (Stegreifaufgaben) nicht ausdrücklich erwähnt werden, muss man davon ausgehen, dass sie zulässig sind (…möglicherweise mit dem Argument, dass sich Stegreifaufgaben „auf höchstens zwei unmittelbar vorangegangene Unterrichtsstunden“ beziehen dürfen, der abgefragte Stoff also nicht identisch mit dem der Schulaufgabe sein kann).
Gruß
Kreszenz