Fachanwalt für grob medizinisches Fehlverhalten?

Guten Abend allerseits!
Ich habe folgendes Problem:
In meinem Bekanntenkreis ist an einer Person ein grober medizinischer und diagnostischer Fehler unterlaufen. Dies bestätigen auch Klinikgutachten.
Nun möchte meine Bekannte rechtliche Schritte gegen den Arzt erheben, der diesen Mist fabrizierte.
Meine Frage:
Gibt es Fachanwälte,die auf „Medizinpfusch“ spezialisiert sind?
Wenn ja, wie ist der Fachausdruck dafür?
Schließt die Fachrichtung Medizinrecht, „Ärztepfusch“ mit ein?
Danke im Voraus
Natascha

Hallo Natascha :smile:

einen Fachanwalt gibt es nicht für dieses Thema, die gibt es nur für Steuer-, Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial- und Familienrecht, soweit ich weiß. Deine Bekannte kann aber bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer anrufen und sich nach einem Anwalt erkundigen, der als Interessenschwerpunkt (d.h. er kann besondere Kenntnisse auf diesem Gebiet nachweisen, die durch Ausbildung, vorherige Berufstätigkeit o.ä. erworben worden sind, nachweisen) oder Tätigkeitsschwerpunkt (d. h. der Anwalt ist mindestens zwei Jahre nach seiner Zulassung in erheblichem Maße auf diesem Gebiet tätig gewesen) im Patientenrecht nachweisen kann. Vorweg genommen, empfehlen darf die Anwaltskammer keinen Anwalt…

Gruß Heidrun

Hallo!
Ich habe voneinem sehr guten Anwalt gehört, der sich seit Jahren auf solche Fäle spezialisiert. Es kommt aus Duisburg-Rheinhausen, der Name war wenn ich mich richtig erinnere Groth.
Im Telefonbuch ( www.teleauskunft.de ) findet sich der folgende Eintrag:
Groth Klaus Ulrich Dr. (0 20 65) 5 10 27
Rechtsanwalt
Duisburg

Vielleicht kann es ja weiterhelfen.

Gruss aus Lappland

Benjamin

DANKE
Hi Benjamin!
Vielen Dank für den Tipp

-)

Natascha

und nochmal DANKE
Hallo Heidrun!
Die Sache mit der Anwaltskammer ist eine gute Idee, da werden wir doch gleich mal telepohnisch durchstarten…
Weißt Du zufällig, was unter Medizinrecht verstanden wird? Würde mich interessieren.
Liebe Güße
Natascha

Hallo Natasche,
vielleicht auch eine Hilfe:

Herr Mike E. Heinemeyer, Rechtsanwalt
Kanzlei
Heinemeyer & Kollegen
Rechtsanwälte
Friedrichstraße 42-44
50676 Köln
Telefon
0221-33 66 70
Telefax
0221-33 66 77

E-Mail
[email protected]

Homepage
http://www.hk-rechtsanwaelte.de/

Tätigkeitsschwerpunkte
Arzthaftungsrecht
Medizinrecht
Wirtschaftsstrafrecht
Gerichtszulassungen
LG Köln

Herr Eugen Ewig
Mediator
Rechtsanwalt

Kanzlei
Gather & Plössner
Rechtsanwälte
Anschrift
Hausdorffstraße 11
53129 Bonn
Telefon
0228-9115111
Telefax
0228-9115122

Tätigkeitsschwerpunkte
Arzthaftungsrecht
Arztrecht
Medizinrecht

Interessenschwerpunkte
Arbeitsrecht
Krankenhausrecht
Gerichtszulassungen
LG Bonn

gefunden unter:
http://www.anwalt-suchservice.de/anwaltsuche/suche.htm

Viel Erfolg
Hasenschnitte

Hallo Natascha,

also, genau weiß ich nicht, was Medizinrecht ist, aber vermutlich wird das jemand sein, der sich im medizinischen Bereich gut auskennt. Ich glaub aber, mit Patientenrecht ist Dir mehr geholfen, das ist zumindest der umgangssprachliche Begriff für Anwälte, die Patienten helfen. Ich kenn nun nur die Rechtsanwaltskammer in Hamburg, die dort einen Anwaltsuchdienst betreibt, ist vermutlich aber in den anderen auch nicht viel anders. Wenn Du dort anrufst, ganz, ganz, ganz kurz schilderst, worum es geht, werden die schon wissen, unter welcher Sparte sie gucken müssen… In Hamburg gab es sogar mal einen Anwalt, der tatsächlich „Patientenanwalt“ genannt wurde, leider aber mittlerweile verstorben.

Viel Erfolg und Gruß

Heidrun

Hallo Natascha,

ist ja nicht Thema des Brettes, aber ich frage trotzdem mal ganz neugierig, worum es sich denn überhaupt medizinisch gesehen dreht :wink:

Ist denn schon eine Schlichtung versucht worden? Die meisten Docs sind sich ja ihrer Fehler bewußt, und sie sind versichert. Durch eine außergerichtliche Einigung geht man Strafprozessen aus dem Weg, die ja oft vorgeschoben werden, um leichter Schadensersatz zu bekommen. Richtig zugeben darf man seine Fehler übrigens nicht, sonst verliert man seinen Versicherungsschutz (vgl. Schuldeingeständnis bei KFZ-Haftplicht). Aber man wird vorschlagen, das ganze bei der Ärztekammer zu regeln, sich kooperativ zeigen, usw. usf. (mit allem anderem schießt man sich wie gesagt nur selbst ins Knie)

Wenn man natürlich keinen Fehler gemacht hat, landet das ganze im Zweifelsfalle vor Gericht. Daher sind die Prozesse quasi negativ ausselektioniert und verlaufen oft zu Ungunsten des Patienten. Dieses, und nicht eine unfaire Rechtssprechung, ist der Grund, warum eben die meisten Schadensersatzansprüche, die bis vor das Gericht getragen werden, scheitern.

Eine kooperative Rechtsschutzversicherung und viel Ausdauer sind für diesen Fall unbedingt erforderlich. Übrigens auf beiden Seiten :wink:

viele Grüße,

Oliver

Ja und ein Danke an alle Schreiberlinge
So nun möcht ich Euch mal alle loben für die vielen brauchbaren Informationen.
Ich denke dadurch habe ich gute Anhaltspunkte bekommen und wir können uns ganz konkret informieren.

Danke für die Hilfen
Natascha