Fahren ohne Führerschein - Reus

Moin,

Und beim Erwischt werden nach Entzug der Fahrerlaubnis scheint
es so 30-60 Tagessätze zu geben… Liege ich da komplett
falsch?

es ist wohl schwierig Fälle zu finden bei denen jemand über einen so langen Zeitraum ohne FS gefahren ist und noch dazu die Tat durch Vorlage gefälschter Dokumente zu verschleiern versuchte. Womit ich nicht sagen will dass es das nicht geben kann.
Ich bin nach wie vor der Meinung dass die kriminelle Energie, mit der Reus hier vorgegangen ist, zuwenig berücksichtigt wurde.

Gruss Jakob

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Moin,

„Mal-fix-eben-den-Führerschein“ scheint für das Früchtchen
eine schwer zu nehmende Hürde zu sein, sonst hätte er mit 18
seinen Lappen gehabt. An fehlendem Geld wird es nicht gelegen
haben. So muss es wohl die intellektuelle Herausforderung sein

-)

So wie ich es verstanden habe ist Reus anfangs ohne Führerschein gefahren. Mit zunehmendem Bekanntheitsgrad wäre es aber sicher dumm aufgefallen wenn er plötzlich eine Fahrschule besucht hätte, also erhielt er das Lügengerüst aufrecht, besorgte sich einen gefälschten FS aus den Niederlanden und beliess alle so wie es ist.
Völlig unverständlich ist mir wie von einigen Sportfunktionären dies nun als „Dummer Jungen Streich“ angesehen werden kann.
So langsam kann ich einfach nicht mehr daran glauben dass es nicht davon abhängt wie gut man finanziell gepolstert ist bzw. wie bekannt man ist wenn ein Urteil gesprochen wird.
Nun, wie auch bei anderen „Kandidaten“ wird so etwas schnell vergessen und diese Leute werden weiterhin hofiert und bejubelt.

Gruss Jakob

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@Petzi und Crack1000: Ihr wißt aber, wie viel 90 Tagessätze
sind?

Ja. Und dass das bei einem Herrn Reus mehr ist als bei mir (und möglicherweise auch bei Dir) ist mir auch bekannt. Un nu?

Hallo,

dafür ist das Verfahren mit den Tagessätzen doch gerade da! Man wird - ohne Ansehen des tatsächlichen Einkommens - zu einer gewissen Zahl von Tagessätzen verurteilt, weil davon ausgegangen wird, dass sich dann durch die spätere Berechnung der Tagessatzhöhe eine vergleichbare Wirkung auf Menschen mit unterschiedlichem Einkommen ergibt.

Im vorliegenden Fall haben wir es natürlich mit einem Extremfall zu tun, der in Gesamtsumme etwas aus der üblichen Bandbreite herausfällt, und bei Minimaleinkommen/Sozialleistungsbezug gerät dieses Verfahren auch an Grenzen, aber grundsätzlich ist es vernünftig und richtig.

Und wenn es Dich erwischen sollte, bekommst Du genauso wie ein Profi-Fußballer einfach nur eine gewisse Zahl von Tagessätzen aufgebrummt, und gut ist. Was das dann in Euro und Cent ausmacht, ist hiervon vollkommen unabhängig und wird nachträglich ausmultipliziert.

Insoweit ist es für mich immer ganz schwer zu ertragen, wenn in den Medien davon berichtet wird, dass jemand zu einer Geldstrafe von … Euro verurteil worden wäre. Genau das gibt es in Deutschland eben gerade nicht! Die Verurteilung findet ausschließlich auf Basis der Zahl der Tagessätze statt, und auch nur die ist vergleichbar / ist Vergleichsmaßstab zu anderen Fällen. D.h. bei vergleichbarer Schuld wirst Du eben auch bei 90 Tagessätzen landen, auch wenn das dann unter dem Strich für Dich ggf. nur 3000,-- oder 9000,-- oder was auch immer ausmachen wird.

Gruß vom Wiz

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Huhu!

Irgendwo habe ich letzte Woche im Radio ein Interview mit einem Verkehrsrichter aD gehört, der sich intensiv zu diesem Urteil äußerte.

Er betonte mehrfach, dass die Strafe für ihn weder besonders hoch noch niedrig sei - sondern im absolut üblichen Rahmen.

Auch die nicht verhängte Sperre erklärte er mit dem Hinweis, dass der Richter evtl. die Möglichkeit eines Führerscheins wenigstens einräumen wollte, eben, damit Reus nicht mehr ohne Lappen durch die Gegend fährt.

Auf die Urkundenfälschung allerdings ging er nicht ein.

VG
Guido

Hallo,

diskutieren kann man immer. Stellt sich allerdings oft die Frage, wie sinnig dies ist. Wenn z.B. auf Basis absoluter Geldbeträge statt Tagessätze „diskutiert“ wird, wenn Haftstrafen da gefordert werden, wo nur Geldstrafe möglich ist (oder umgekehrt), wenn Bewährung über das hierfür im Gesetz vorgesehene Maß hinaus gefordert wird, wenn Straftatbestände erfunden, nicht ansatzweise korrekt subsummiert werden, und was man sich sonst so alles anhören muss, bei dem sich einem die Fußnägel aufrollen, hat das nicht mehr viel mit einer noch irgendwie nutzbringenden Diskussion zu tun.

Von 100 „Skandalurteilen“, die stammtischmäßig diskutiert werden, bleiben unter Leuten, die sich wenigstens ansatzweise mit dem Thema auskennen, jedenfalls regelmäßig nur Einzelfälle übrig. Und sei es nur, dass sich Leute vom Fach zumindest aus Dingen raus halten, zu denen eine nicht ausreichende Informationslage besteht. Insoweit sage ich auch nichts zu dem falschen Führerschein, solange es dazu nicht konkrete Informationen gibt.

Gruß vom Wiz

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Moin,

das ist mir soweit auch klar und ich stelle das auch nicht in Abrede.
Bei Reus kommt jedoch noch der gefälschte niederländische FS dazu, der ja eindeutig dazu gedacht war die Straftat zu vertuschen. Von daher sehe ich eine Verurteilung zu X Tagessätzen als zu gering an. Die Straftat wurde wiederholt, vorsätzlich und mit einer Vertuschungsabsicht begangen. Da halte ich eine zusätzliche Sperre schon für angebracht.
Es ist ja nicht so das andere Menschen ihre täglichen Fahrten nicht auch mit Bus und Bahn oder Taxi erledigen müssten.
Nach dem jetzigen Urteil hat es schon das Geschmäckle von „freikaufen“ da ausser der Geldstrafe keine weiteren Konsequenzen zu erwarten sind.

Gruss Jakob

Das allein muss natürlich kein höheres Strafmaß rechtfertigen,
weil es aber offensichtlich auch noch eine weitere Straftat
gab hätte das der Fall sein müssen, denn er ist wohl mit einem
falschen niederländischen Führerschein unterwegs gewesen.

Das Verfahren deswegen wurde eingestellt, weil wegen des Fahrens ohne FS eine höhere Strafe drohte. So jedenfalls wird der Sachverhalt in den Medien wiedergegeben.

Und es glaubt doch wirklich niemand
ernsthaft das ein „Hänschen Müller“ bei den gleichen
Tatvorwürfen so „glimpflich“ davongekommen wäre. Auch wenn
sowas alles gemäss den Gesetzen abläuft, bei den Fällen
Hoeneß, Reus oder Ecclestone begreift ein Normalbürger das
Rechtssystem in Deutschland nicht mehr.

Das viele Normalbürger das Rechrtsystem nicht begreifen, liegt aber eher daran, weil die wenigsten jemals einen Gerichtsaal von innen gesehen haben und sich ihre Informatuionen lieber aus der Bildzeitung holen. Ich war jahrelang Gerichtsreporter, ich habe viele Hänschen Müller glimpflich davon kommen sehen. Wie Wiz weiter unten schon gewschrieben: Von hundert angeblichen skandalurteilen bleiben wenige Einzelfälle übrig, wenn man sich mal mit der materie befasst.

Das kann man ja auch
an den zahlreichen Kommentaren (nicht nur hier) ablesen.

Ja - und es traurig, wie wenig Rechtsverständnis der Normalbürger hat. Was in Internetkommentaren teilweise an unausgegorenem Unsinn steht, stellt mir regelmäßig die Zehennägel auf.

M.

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Hallo,

das sei Dir alles unbelassen. Aber wenn ich mir so die Praxis ansehe, dann geht es bei Erstverurteilung (durchaus auch bei Leuten, die regelmäßig ein Kfz zur Verfügung hatten), je nach sonstigen Umständen durchschnittlich mit 30-60 Tagessätzen ab. Unter 30 Tagessätzen wird grundsätzlich selten ausgeurteilt. Das sind dann eher Sachen für einen Strafbefehl o.ä.

90 Tagessätze sind für Erstverurteilung und ohne dass jemand konkret zu Schaden gekommen ist, schon eine Hausnummer, und mangels konkreter Informationen zu der Führerscheingeschichte sage ich dazu bewusst nichts.

Im Übrigen ist mit 90 Tagessätzen auch die die Grenze zur Vorstrafe erreicht, die man bei Erstverurteilung bei Dingen, bei denen niemand anderes zu Schaden gekommen ist, aus guten Gründen möglichst nicht überschreitet. Für einen Profifußballer mag es sogar noch egal sein, weil von dessen Verurteilung jetzt ohnehin jeder weiß, und sich dadurch kein potentieller Arbeitgeber davon abhalten lassen wird, ihn einzustellen. Für Otto-Normalverbraucher setzt hier aber ein deutliches Labeling ein, das oft schwerer als die tatsächliche Strafe wiegt. Und insoweit sollte man einem Fußballer seine Berühmtheit hier nicht zum Nachteil gereichen lassen.

Gruß vom Wiz

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Das Verfahren deswegen wurde eingestellt, weil wegen des
Fahrens ohne FS eine höhere Strafe drohte. So jedenfalls wird
der Sachverhalt in den Medien wiedergegeben.

Sollte dann nicht eher aus beiden Straftaten ein Gesamturteil gebildet werden?
Wenn das so einfach wäre dann überfalle ich demnächst mal eine Bank, flüchte betrunken und ohne Fahrerlaubnis mit einem Auto das ich einem Passanten entwende indem ich diesen niederschlage und kann letztendlich nur für die schwerste der Taten betraft werden?

Gruß Crack

Ja - und es traurig, wie wenig Rechtsverständnis der
Normalbürger hat. Was in Internetkommentaren teilweise an
unausgegorenem Unsinn steht, stellt mir regelmäßig die
Zehennägel auf.

Dass sehr viele Menschen nur wenig Rechtsverständnis haben ist sicher richtig.
Trotzdem bin ich der Meinung dass sich das Rechtssystem nach dem Rechtsempfinden der Mehrzahl der Bürger richten sollte und nicht umgekehrt.
Wenn sich die Bürger eines Landes nach dem Gesetz richten sollen, dann ist es wohl von erheblicher Bedeutung dass die Bürger das Recht auch verstehen und es nicht nur für Richter, Rechts- und Staatsanwälte verständlich ist.
Ich finde es arg zu kurz gedacht das fehlende Rechtsverständnis der Bürger auf eine zu geringe Hirnleistung des Normalbürgers zurückzuführen anstatt das man einmal darüber nachdenkt ob das immerhin „Im Namen des Volkes“ gesprochene Urteil auch dem Willen des Volkes noch entspricht.
Soll jetzt jeder Gerichtsreporter oder Anwalt werden um ein Rechtsverständnis zu entwickeln? Vielleicht sollten sich die Rechtskundigen einmal von ihrem hohen Ross bzw. dem Elfenbeinturm herunterbewegen und den gleichen Ansporn in Aufklärung statt Arroganz umsetzen.

Gruss Jakob

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Das Verfahren deswegen wurde eingestellt, weil wegen des
Fahrens ohne FS eine höhere Strafe drohte. So jedenfalls wird
der Sachverhalt in den Medien wiedergegeben.

Sollte dann nicht eher aus beiden Straftaten ein Gesamturteil
gebildet werden?

Siehe nachträglich eingefetteten Text.

Wenn das so einfach wäre dann überfalle ich demnächst mal eine
Bank, flüchte betrunken und ohne Fahrerlaubnis mit einem Auto
das ich einem Passanten entwende indem ich diesen
niederschlage und kann letztendlich nur für die schwerste der
Taten betraft werden?

Unterstellend, daß auch bei Reus die Tateinheit im Spiel war: ich glaube, in diesem Falle täte man sich mit der Tateinheit irgendwie schwer.

Dass sehr viele Menschen nur wenig Rechtsverständnis haben ist
sicher richtig.
Trotzdem bin ich der Meinung dass sich das Rechtssystem nach
dem Rechtsempfinden der Mehrzahl der Bürger richten sollte und
nicht umgekehrt.

Das würde ja bedeuten, dass beim nächsten Fall von Kindesentführung wieder die Todesstrafe eingeführt wird.

Wenn sich die Bürger eines Landes nach dem Gesetz richten
sollen, dann ist es wohl von erheblicher Bedeutung dass die
Bürger das Recht auch verstehen und es nicht nur für Richter,
Rechts- und Staatsanwälte verständlich ist.

Da zu müßte man einfach halt nicht nur die Bildzeitung lesen (meine nicht dich damit).

Sondern, und da gib ich Dir recht, sollte man jederzeit die Gerichtsurteile inkl.Begründung lesen. Und dazu sollte eigentlich die Zeitung verpflichtet werden.

Wenn man dann mal solche Begründungen liest, dann wird es auch dem Normalbürger verständlicher.

RS99

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Hallo,

nein, ich bin jetzt nicht so böse wie mein alter Strafrechts-Prof., der uns immer gerne mit dem „gesunden Volksempfinden“ aufgezogen hat, wenn wir in der Anfänger-Vorlesung mal wieder voll daneben gegriffen hatten, und der dann gerne auch noch ein „passendes“ Volksgerichtshof-Urteil zu zitieren wusste (wenn es Dich traf, leuchteten die Ohren noch stundenlang rot). Aber Du solltest doch in der Tat mal den passenden Wiki-Artikel hierzu lesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesundes_Volksempfinden

Was Richter dann daraus gemacht haben, kann man z.B. in der Dissertation einer mir näher bekannten Juristin erfahren: http://sundoc.bibliothek.uni-halle.de/diss-online/01…

Viel zu wenige von denen sind in den Nürnberger Juristenprozessen dann dafür zur Rechenschaft gezogen worden.

Insoweit verzeihe mir, wenn ich da etwas allergisch reagiere. Ist nicht persönlich gemeint.

Dass Recht heute gerade nicht mehr nach dem „gesunden Volksempfinden“ funktioniert, hat seine guten Gründe. Und die haben nichts mit Elfenbeinturm, hohen Ross, … zu tun, sondern einfach damit, dass man sich mit jedem Handwerk, … nun mal eine Weile intensiv beschäftigen muss, wenn man dieses vernünftig ausüben will. Und das sollte man, insbesondere, wenn es um menschliche Schicksale und viel Geld geht.

Umgekehrt wird also ein Schuh draus: Bevor man seinem Arzt sagt, dass er einen falsch behandelt, sollte man zunächst mal versuchen, auf das medizinische Niveau zu kommen, das es braucht, überhaupt zu verstehen, warum der Arzt genau diese Behandlung gewählt hat. Und um einen Richter, Staatsanwalt, … zu kritisieren, sollte man sich auch mit dessen Handwerk einfach mal vorab entsprechend beschäftigen.

Die Juristerei ist nicht gerade einfach, aber keine Geheimwissenschaft! Alle Gesetzestexte, jede Menge Urteile, massenhaft Lehrbücher, Kommentare, … stehen jedem Interessierten problemlos zur Verfügung. Darunter auch durchaus jede Menge laiengerechtes Material. Denn die Juristerei ist nun mal eine komplexe Geschichte, die insbesondere auch eine mehr oder weniger angeborene Art abstrahierenden Denkens erfordert, die nun mal nicht jedem gegeben ist. Insoweit hat schlicht und ergreifend nicht jeder das nötige Potential, Recht in letzter Konsequenz zu erfassen und damit handwerklich korrekt umgehen zu können.

Aber mit etwas Interesse, über Stammtischniveau hinaus kommen zu wollen, kann durchaus auch der Durchschnittsbürger dahin kommen, die grundsätzlichen Zusammenhänge zu erfassen. Und dabei wird er dann feststellen, dass die ganze rechtliche Systematik, so wie wir sie hier heute haben, durchaus von Sinn und Verstand als auch Logik geprägt ist, und diejenigen, die daran seit vielen Jahren arbeiten, nicht alle vollkommen auf den Kopf gefallen sind.

BTW: Jeder Richter, Staats- oder Rechtsanwalt war mal ein ganz „normaler“ Mensch mit viel falschen Vorstellungen vom Recht, und hat dann diverse Jahre an der Uni hinter sich gebracht, bis ihm nach und nach in immer detaillierterem Maße aufgegangen ist, dass die ganze Geschichte durchaus Hand und Fuß hat :wink: Das wird oft vergessen.

Gruß vom Wiz

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Moin,

Umgekehrt wird also ein Schuh draus: Bevor man seinem Arzt
sagt, dass er einen falsch behandelt, sollte man zunächst mal
versuchen, auf das medizinische Niveau zu kommen, das es
braucht, überhaupt zu verstehen, warum der Arzt genau diese
Behandlung gewählt hat. Und um einen Richter, Staatsanwalt,
… zu kritisieren, sollte man sich auch mit dessen Handwerk
einfach mal vorab entsprechend beschäftigen.

sorry das ich hier widerspreche, aber der Arzt Vergleich ist etwas weit hergeholt. Ein Arzt spricht zum einen nicht für eine ganze Bevölkerungsschicht noch ist man gezwungen sich nach seiner Einschätzung oder seiner Beurteilung zu richten. Beim Recht ist das anders, hier muss ich mich nach Gesetzen richten die teilweise für den Laien unverständlich sind. Um einmal ein abstraktes Beispiel anzuführen muss sich niemand mit der Automobiltechnik en detail auskennen um Auto fahren zu können und zu dürfen. Warum auch?
Und ein Fachmann, ob nun medizinisch, rechtlich oder technisch, wird und sollte einem seine Diagnose darstellen. So sehe ich eben die Fachleute in der Pflicht, dem Laien Dinge zu erklären. Erst recht, wenn im Namen des Volkes geurteilt wird.
Natürlich kann man sich selbst einiges aneignen, aber Du kennst das ja, was man nicht täglich braucht vergisst man schnell und wie Du selbst schreibst sind die Dinge im Bezug auf das Recht auch teils kompliziert und ohne weitere, tiefergehende Kenntnisse auch für den in rechtlichen Dingen auch etwas fortgeschritteneren Menschen nicht immer klar und erkennbar.
Solange das Recht aber im Zweifel über mich urteilt, so habe ich einen Anspruch darauf dass es mir verständlich erklärt wird und nicht ich mich informieren muss.
Wenn bei Deinem Auto in der Werkstatt etwas ausgetauscht wird und Du nicht verstehst warum, dann möchte ich Dein Gesicht mal sehen wenn der KFZ-Meister sagt: „Dann studieren Sie doch Fahrzeugtechnik wenn Sie es genau wissen wollen“ :wink:

Jeder ist angehalten Gesetze zu befolgen, andererseits schützt Unkenntnis nicht vor Strafe. Du aber bist sicher in der Lage Dir vorzustellen wie schwierig es ist sich permanent über Gesetze und deren evtl. Änderungen zu informieren. Wie schwer ist es dann für jemanden der nicht täglich damit zu tun hat, die Gesetze aber trotzdem befolgen muss?

Und genau hier setzt meine Kritik an: Gerade hier im Brett oder im Brett „Recht allgemein“ werden viele Frager aber auch Antworter von rechtlich versierten Foristen nicht selten mit den Worten „Wenn man keine Ahnung hat einfach mal die Fresse halten“ abgekanzelt.
Letztlich ist dies aber kein Forum welches nur Juristen vorbehalten ist. Und ich kenne WWW ja nun schon ein paar Jährchen. Du und ein paar andere, aber wenige, nehmen sich immerhin schon einmal die Zeit und erklären komplexere Zusammenhänge, wofür ich Dir auch danke. Ich selbst habe Gott sei Dank nur rudimentäre Kenntnisse aus dem Gerichtssaal, möchte aber das Recht welches von Gerichten gesprochen wird gerne auch verstehen. Das fällt mir aber bei Fällen wie Ecclestone, Hoeneß oder auch jetzt Reus etwas schwer.

Gruss Jakob

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Moin,

Das würde ja bedeuten, dass beim nächsten Fall von
Kindesentführung wieder die Todesstrafe eingeführt wird.

Mal provokant gefragt: Und wenn es so wäre dass dies der Wille des Volkes ist?
Ich bin gegen die Todesstrafe weil sie in meinen Augen mehr auf Rache als auf allem anderen basiert und weil sie im Nachhinein unumkehrbar ist. Desweiteren wollte ich es auf die bestehende Gesetzeslage verstanden wissen. Vielleicht habe ich das nicht klar zum Ausdruck gebracht.

Wenn sich die Bürger eines Landes nach dem Gesetz richten
sollen, dann ist es wohl von erheblicher Bedeutung dass die
Bürger das Recht auch verstehen und es nicht nur für Richter,
Rechts- und Staatsanwälte verständlich ist.

Da zu müßte man einfach halt nicht nur die Bildzeitung lesen
(meine nicht dich damit).

Ja aber wie soll sich denn der Normalbürger informieren? Ich versuche oft die Begründungen von Urteilen zu finden und lese diese dann auch. Und ich gebe Dir auch recht dass man dann oft besser versteht wie es zu diesem Urteil kam.

Sondern, und da gib ich Dir recht, sollte man jederzeit die
Gerichtsurteile inkl.Begründung lesen. Und dazu sollte
eigentlich die Zeitung verpflichtet werden.

Tja, aber da liegt der Hase im Pfeffer. Selbst etwas renommiertere Magazine und Tageszeitungen halten sich hier bedeckt oder tendieren zur Oberflächlichkeit.

Wenn man dann mal solche Begründungen liest, dann wird es auch
dem Normalbürger verständlicher.

Das stimmt wohl, sofern man die Muße hat auch Passagen des Urteils weiter zu recherchieren denn ich gebe zu dass ich das des öfteren tun muss um wirklich zu verstehen worum es geht.

Gruss Jakob

Hallo,

Mal provokant gefragt: Und wenn es so wäre dass dies der Wille
des Volkes ist?

Dann sollte dem trotzdem nicht entsprochen werden.
Was dieser sogenannte ‚Wille des Volkes‘ wert ist angesichts der Tatsache, dass nichts so alt ist wie die Bildzeitung von gestern kannst Du Dir ja mal überlegen. Der Unterschied zwischen ‚vor-der-Wahl‘ und ‚nach-der-Wahl‘ hat sich doch auch noch nie bis zur nächsten Wahl im Gedächtnis ‚des Volkes‘ gehalten. Parteiprogramme werden grundsätzlich nicht gelesen, ein Oder-Hochwasser ist da doch WESENTLICH wichtiger für’s Stimmvieh.

Aber das alles ist Dir bekannt und gehört nicht hier ins Brett. Weshalb ich auch nicht verstehe, warum sich hier diese Diskussion über den angebliche Promifaktor entspinnen kann - ohne dass irgendeiner hier das Urteil überhaupt gelesen hat oder auch nur einen ähnlichen Fall kennt.
‚Plauderei‘ ist doch woanders, oder nicht?
Gruß

Trotzdem bin ich der Meinung dass sich das Rechtssystem nach
dem Rechtsempfinden der Mehrzahl der Bürger richten sollte und
nicht umgekehrt.

Das Rechtsempfinden der Mehrzahl der Bürger lautet in etwa: „Wenn etwas für mich schlecht ist, dann kann das nicht rechtens sein!EinsELF!!!“ Wenn es nach dem Bürger ginge, dann hätten wir schon längst den Paragrafen „Der Verbraucher muss sich an keine Vertragsbednung halten, die ihm aus irgendeinem Grund nicht mehr in den Kram passt, Firmen dagegen müssen sich akribisch an jedes Vertragdetail halten und jederzeit auch mehr leisten, wenn der Verbraucher meint, dass sie das sollten.“

Sorry, aber das „Rechtsempfinden“ der meisten Bürger kannst Du in der Pfeife rauchen, weil das mit Recht oder rechtstaatlichen Prinzipien nichts zu tun hat. Und eine Demokratie ist auch keine Mehrheitsdiktatur. Etwas wird nicht dadurch „Recht“, dass de Mehrheit der Meinung wäre, das sollte Recht sein. Wenn heute 99 Prozent der Bürger der Meinung wären, es wäre richtig, Jakob van Tast in kleine Scheiben zu schneiden, weil der Name doof klingt, dann wäre das Unrecht und bliebe Unrecht.

Wenn sich die Bürger eines Landes nach dem Gesetz richten
sollen, dann ist es wohl von erheblicher Bedeutung dass die
Bürger das Recht auch verstehen und es nicht nur für Richter,
Rechts- und Staatsanwälte verständlich ist.

Dann sollen die Bürger vielleicht mal darüber nachdenken, dass es auch StaatsbürgerPFLICHTEN gibt, und dazu gehört, sich über die Grunprinzipien unseres Rechtstaates informieren. Das ist auch gar nicht so schweer, man müsste nur mal denen zuhören, die etwas davon verstehen. Aber da können sich hier im Forum die Juristen den Muned fusselig reden …

Unser Recht ist in seinen Grundprinzipien ganz und gar nicht unverständlich. Viele Dinge sind sogar sehr simpel, logisch und einleuchtend - wenn man mit dem Verstand herangeht und nicht mit dem Bauch. Zum Beispiel das Prinzip „Untersuchungshaft“. Aber trotzdem sind viele Bürger der Meinung, Untersuchunghaft seine Art Zusatzhaft vopr der Verurteilung für besonders böse Verbrecher …

Ich finde es arg zu kurz gedacht das fehlende
Rechtsverständnis der Bürger auf eine zu geringe Hirnleistung
des Normalbürgers zurückzuführen

Eher auf einen Unwillen, sich damit auseinanderzusetzen.

darüber nachdenkt ob das immerhin „Im Namen des Volkes“
gesprochene Urteil auch dem Willen des Volkes noch entspricht.

„Das Volk“, in desswen Namen da geurteilt wird, ist das GESAMTE Volk - nicht nur die Volksmehrheit.

Elfenbeinturm herunterbewegen und den gleichen Ansporn in
Aufklärung statt Arroganz umsetzen.

Hier im Forum betreiben zahlreiche kluge Jurusten mit einfachen Worten seit Jahren Aufklärung. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie beschimpft werden, weil sie dem Fragesteller nicht anch dem Mund reden, ist deutlicfh größer als ein „Ahhhh … so ist das also … vielen Dank“.

HIER in diesem Thread betreibt Wiz mit einfachen Worten Aufklärung, berichtet aus seiner Erfahrung als Anwalt, gibt logische Begründungen, argumentiert … der Erfolg ist augescheinlich. :smile:

Gruß,
Max

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Hmm
Mit Deinem Beitrag unterstützt Du, wenn auch sicher unfreiwillig, meine Aussage.
Die Leute sind nur zu doof und unwillig (bei unwillig gebe ich Dir teilweise recht) sich mit dem Recht auseinander zu setzen. Und was Recht ist sollen eben die Juristen entscheiden und um Gottes Willen nur nicht das Volk, weil ja zu blöd.

Du kritisierst dass sich einige nicht mit dem Thema auseinandersetzen, aber selbst nimmst Du die jetzige Rechtsprechung offenbar als von Gott gegeben hin. Ich neige dazu Dinge zu hinterfragen (und sehe das als mein Recht an), aber einige (Wiz ist da sicher eine Ausnahme) kommen jetzt tatsächlich mit den staatsbürgerlichen Pflichten sich zu informieren? Hallelujah, soll ich jetzt das HGB, BGB, GG, die StVO und FZV etc. durchlesen?
Wenn es alles so logisch und einfach wäre, wozu bräuchten wir dann Rechtsanwälte?
Nach wessen Empfinden sollte denn das Recht aufgebaut sein, wenn nicht nach dem Empfinden des Volkes? Dem Empfinden der Juristen?
Ich weiss, viele Juristen mögen derlei Fragen in der Regel überhaupt nicht, denn dann wären sie ja gezwungen sich mal damit auseinanderzusetzen, warum alles so ist wie es ist. Da ist es deutlich einfacher sich arrogant hin zu stellen und alle anderen für doof zu erklären.
Ich habe zumindest im aktuellen Thread noch keine hinreichende Erklärung dazu gehört warum die Sache mit dem gefälschten Führerschein unter den Tisch gekehrt wird.
Stattdessen höre ich hier überwiegend: zu doof, unwillig, selber informieren etc.

Ich informiere mich selber, aber nimm bitte einfach §19 Abs.1 und erkläre mir in wenigen Worten wann jetzt genau eine Betriebserlaubnis zu erteilen ist.
Ohne nachzuforschen was die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr, die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 1266/2009 (ABl. L 339 vom 22.12.2009, S. 3) geändert worden ist, nun genau bedeutet ist das nicht möglich.
Und dies ist nur ein einzelner Paragraph. Selber informieren? Leicht? Verständlich? Logisch?
Das mag für die Grundprinzipien gelten, nur nützt das in der Frage wann eine Betriebserlaubnis zu erteilen ist nichts.
Meine letzte Frage hier im Brett war deutlich formuliert, aber offenbar hatte kein Rechtskundiger hier eine Antwort parat. Ist wohl doch nicht so einfach…

Gruss Jakob

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