Hallo MASCH,
wenn der Radfahrer meint, trotzdem sooo schnell fahren zu
müssen, haftet er eben für Schäden.mit jeder Menge Fußgänger, gassigeführter Hunde und
verkehrswidrig geparkten Autos.s. o.
Du meinst also allen Ernstes, Radfahrer dürfen per Anordnung (Radwegebenutzunspflicht) auf Spielstraßen verpflichtet werden. Etwas Anderes sind Radwege nämlich nicht in meinen Augen, wenn Radfahrer auf alle anderen Verkehrsteilnehmer, die diese Anordnung nicht berücksichten, achten müssen.
Gruß, Karin