Fahrtkosten bei doppelter Haushaltsführung

Hallo, wo ist die „Familienheimfahrt“ bei zwei Fahrten zum ersten Wohnsitz anzurechnen:
Mo: 150 km zur Arbeitsstelle aus 1.Whg
Di: 15 km zur Arbeit aus der 2.Whg
Mi: morgens 15km aus 2.Whg, dann aber 150 nach Hause
Do: 150 km aus 1.Whg zur Arbeit
Fr: 15 km zur Arbeit, dann wieder 150 km nach Hause

Was ist jetzt die „Familienheimfahrt“? Die Fahrt am Mittwoch und Donnerstag? Nur die Fahrt am Freitag? Wenn letzteres, kann die Fahrt am Do. morgen als Fahrt zur Arbeit angesetzt werden?
Ich freue mich sehr auf die Antworten und bedanke mich bereits im Voraus,
mit freundlichem Gruß, Thomas W.