FAQ:1129 - Was muss ich beachten, wenn ich Mitgliedern von wer-weiss-was Fragen zu Steuern/Steuerklärung oder Recht stellen möchte

Bei wer-weiss-was dürfen nur allgemeine Fragen zu Rechts- und Steuerangelegenheiten gestellt werden. Der Grund hierfür liegt darin, dass in einem Forum nur Hintergrundinformationen und Erläuterungen zu allgemeinen Rechtsfragen ausgetauscht werden dürfen. Individuelle und konkrete Rechts- und Steuerberatung, die nicht durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater erfolgen, verstoßen regelmäßig gegen das Steuerberatungs- und Rechtsdienstleistungsgesetz. Außerdem sind Rechtsberatungen ähnlich wie Arztbesuche immer kostenpflichtig.

Für den Fragenden gilt:
Fragen und Antworten sollen lediglich der Diskussion von juristischen oder steuerrechtlichen Themen dienen. Beiträge die einen persönlichen Bezug haben oder z. B. einen persönlichen Hilferuf wie „Wer kann helfen?“ enthalten, sind verboten.

Für den Antwortenden gilt:
Auch bei den Antworten sind konkrete Handlungsanweisungen unerwünscht. Bedenke, dass eine konkrete Rechtsberatung nach dem derzeit gültigen Rechtsdienstleistungsgesetz nicht erlaubt ist ggfs. eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Damit dies aus deiner Antwort auf jeden Fall klar hervorgeht, haben wir hinter jeder Antwort einen automatisierten Hinweis eingebaut:

Beiträge in dem Forum stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. Bevor Ihr aufgrund von Informationen in diesem Brett handelt, solltet Ihr weiteren Rechtsrat einholen. Für konkrete Rechtsfragen solltet Ihr die Hilfe eines Anwalts oder Steuerberaters in Anspruch nehmen. Nur Anwälte und Steuerberater geben verbindliche Rechtsauskunft, für die sie auch einzustehen haben.

Weitere Erläuterungen eines Moderators zu dieser FAQ finden sich hier: http://www.wer-weiss-was.de/anregungen/faq-1129--5#5027097

Das ist zwar richtig, dennoch darf aber getrost davon ausgegangen werden, dass hier auch z.B. Steuerberater schreiben, die eine solche Beratung durchaus vornehmen dürfen. In diesen Fällen geht

natürlich ins Leere.

Gleichwohl ist nachvollziehbar, dass ohne geeignete Maßnahmen der Forenbetreiber nicht sicherstellen kann, dass der Antwortende zur (geschäftsmäßigen) Hilfeleistung befugt ist.

Also bedient man sich einer Farce. Denn es wird ja niemand ernsthaft anzweifeln wollen, dass ein „Angenommen, Herr X hat…“ Wahrheit „Ich habe…“ bedeutet.

Ich möchte daran zweifeln, dass eine Sprachregelung, die durch Verscheleirungstechniken geprägt ist, geeignet ist, eine Haftung auszuschließen.