Firma A (GmbH) hat bei Rechtsanwalt B eine Zahlungsvereinbarung laufen. Aufgrund verspäteter Zahlung beantragt Rechtsanwalt B einen Mahnbescheid und Firma A bekommt diesen Mahnbescheid zugestellt.
Der Mahnbescheid ist jedoch fehlerhaft:
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die Schuldnerbezeichnung / Firmierung ist nicht korrekt - statt „Firma A GmbH“ wurde als Schuldner „Herr A“ angegeben (Beispiel: statt „Mix Max Mux GmbH“ wurde „Herr Mix Mux“)
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die geforderte Summe (ohne Gerichtskosten etc.) ist nicht korrekt und viel höher als das, was eigentlich noch offen ist
Aus Unwissenheit reagiert Firma A nicht darauf, begleicht jedoch die eigentlich noch offene Summe und lässt die 2 Wochen Widerspruchsfrist verstreichen.
Ist der Mahnbescheid trotz fehlerhafter Angaben rechtsgültig? Hat Rechtsanwalt B nun einen Anspruch auf die höhere Summe (die er im Mahnbescheid angegeben hatte) oder kann bei einem evtl. gerichtlichen Verfahren Firma A sich darauf berufen, dass ursprünglich eine niedrigere Summe offen stand? Kann Firma A noch reagieren, wenn nun der Vollstreckungsbescheid eintrifft?
Danke und Gruß
Helmut K