Nur zu sagen, die Gestaltung der innerbetreiblichen
Rechnugswesens ist nicht so, wie ICH mir das vorstelle, heißt
noch lange nicht, dass sie illegal ist.
Nicht illegal, nur falsch. Oder meinst Du nicht Deine
Vorstellung, sondern die der SPD? Wenn doch letzteres, dann
doch illegal.
Ich meine damit, dass innerbetriebliches Rechnungswesen eine Menge Freiraum bietet. Wer diesen Freiraum nutzt, macht sich nicht strafbar, auch wenn andere über gewisse Praktiken vielleicht nur den Kopf schütteln.
aha, und Forderungen tauchen also nicht in der Bilanz auf ?
Da schon.
Na also. Und eine Erhöhung des Forderungsbestands zählt nun mal zu den Einnahmen. Also hör auf mir weismachen zu wollen, Einnahmen würden sich nicht in der Bilanz niederschlagen *freundlichlächel*
und eine realisierte Forderung ist also kein Ertrag ?
Genau. Eine realisierte Forderung findet sich nicht in der
GuV-Rechnung wieder, da gibts nur Erträge und Aufwendungen.
ach ne, und was sind Erträge ? Na gut, ich sags dir. Erträge nennt man Vorgänge, die zu einer Erhöhung des Nettovermögens führen. Und das können Einnahmen (z.B. Forderungen) sein, oder auch nicht.
Eine Einnahme kann ein Ertrag sein, oder auch nicht, und somit in der GuV auftauchen, oder auch nicht.
Keine Forderungen, Einnahmen, Verbindlichkeiten oder sonstwas.
Die Realisierung, d.h. erfolgreiche Eintreibung einer
Forderung findet auf der Aktivseite der Bilanz statt:
Forderung raus, Geld rein, fertig. KEIN ERTRAG!!!
*lach* das wäre aber sehr bedauerlich, wenn eine Firma dadurch keine Erträge erzielen würde *g*. Aber um dich auf die Sprünge zu bringen: wenn der Schuldner die Forderung nicht komplett bezahlt, sondern sie aus irgendwelchen Gründen mindert, ist das dann eine Ertragsminderung oder nicht ? na ?
Nicht mein Interesse, ich habe nur versucht einige Grundlagen
zu erklären. Da ich in Dir, liebe Marion, aber eine
ausgewiesene Rechnungswesenexpertin vor mir habe, lasse ich
das in Zukunft.
Oh, eine ausgewiesene Rechnugnswesenexpertin bin ich sicher nicht, aber das ein oder andere ist bei mir halt doch hängengeblieben und ansonsten halte mich bei Erklärungen auch lieber an meinen Wöhe, da hab ichs schwarz auf weiss
Na dann will ich dir das mal erklären. Wenn du noch von
jemandem 100 Mark bekommst (Forderung) und andererseits eine
Rechnung über 100 DM bei dir rumliegt, die du noch bezahlen
must. Wie reich bist du dann ? Genau, du hast ein leeres
Portmonnaie. Wenn du die 100 DM zurückbekommst bezahlst du
damit deine Rechnung und dein Portemonnaie ist immer noch
leer.
Du als Buchhalter kannst für diese ganzen Vorgänge jetzt zwar
etliche Konten, eine GuV und eine Bilanz aufstellen, aber das
ändert trotzdem nichts an dem leeren Portemonnaie.
Und? Da wird doch nichts verrechnet. Da finden zwei separate
Vorgänge statt. Begleichung Forderung: Forderung weg, Geld da.
Tilgung Verbindlichkeit: Geld weg, Verbindlichkeit weg. Wer
die Forderung mit der Verbindlichkeit verrechnet, verstößt
gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (Ausnahme in
meinem letzten Posting).
meine Güte, findest du nicht, dass dies ein wenig an Haarspalterei grenzt ? Hier gilt es doch herauszufinden, ob jemand irgendein Ergebenis in irgendeiner Form beeinflußt hat. Für das ERGEBNIS (z.B. dein Portemonnaie) ist es nunmal völlig gleich, durch wieviel Buchhaltungskonten du diesen Vorgang vorher geschleppt hast.
Somit
haben derartige Geschäfte per se schon keinen Einfluß auf das
Betriebsergebnis.
ach, und wenn die Gewinne aus dererlei Geschäften dem
Parteivermögen der SPD zufließen ? hm ?
Beteiligungserträge gehören auch nicht ins Betriebsergebnis,
es sei denn es handelt sich um eine reine Holding.
Da hast du recht. Hier lag der Fehler bei mir. Mit „Betriebsergebnis“ hab ich mich ungenau ausgedrückt. Ich meinte damit natürlich das Gesamtergebnis der Partei. Schließlich reden wir hier ja nicht von den Einahmen aus Mitgiedsbeiträgen *g*.
Und:
Gewinne fließen nicht einem Vermögen zu, sondern über den
Bilanzgewinn dem Eigenkapital.
tja, und das Eigenkapital zählt nicht zum Vermögen ? *g*.
Stimmt, dennoch ist es nicht korrekt. Der Leser erhält von
einem vollen Blatt, wo ganz unten 0 steht, doch einen völlig
anderen Eindruck, als von einem leeren Blatt, wo nur eine 0
draufsteht.
Naja, und was ist, wenn die Partei gar keine doppelte Buchführung betreibt, sondern nur die bereits erwähnte Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung durchführt ?
Übrigens: Ich bin kein Buchhalter.
Hab ich auch nicht angenommen *grins*
Und wieder der gesunde Menschenverstand: Wenn ich mir selbst
etwas verkaufe, werde ich dadurch reicher ? oder ärmer ? wohl
kaum.
Im Prinzip nein, bilanztechnisch aber doch, wenn ich zum
Beispiel stille Reserven aufdecke. Bei vielen Unternehmen oft
die letzte Rettung vor der Überschuldung.
Das ist aber sicher nicht im normalen Geschäft so üblich und auch ziemlich unsinning, da ja dann auch der Fiskus zuschlägt. Außerdem ist es dann in erster Linie ein buchhalterisches Problem der betroffenen Unternehmen, und nicht der SPD. Wenn ich Anteile an Unternehmen X halte, was wiederum Anteile an Unternehmen Y hält, an dem ich wiederum Anteile halte, so ändern sich meine Anteile an den jeweiligen Unternehmen nicht, nur weil die Anteile der Unternehmen untereinander sich verändern. Sonst hätte ja jeder Aktionäre, der eine Aktie der Firma X bestitzt, anteilsmäßig einen Aktienbestand an allen Unternehmen, an denen Firma X beteilig ist und müsste bei jeder Beteiligungsumschichtung dieses Unternehmens, diese in seinem Anteilsbestand nachweisen. Klingt ziemlich unsinnig, oder nicht ?
Es geht hier doch auch um das Parteivermögen. Und da fehlen
halt die 63 Mio. was das für Auswirkungen hat, ist ja egal.
hm… was für 63 Mio. ? Ich glaub, ich werd mir wohl doch noch den Focus kaufen müssen, um mal genau nachzulesen, worum es hier eigentlich geht. Hoffentlich erkennt mich niemand, wenn ich den Focus kaufe ))) *mitdieKaputzetiefinsgesichtzieh*.
Hier wurde falsch Rechenschaft abgelegt, und das ist nicht in
Ordnung. Die CDU hat doch genau das gleiche gemacht (schwarze
Kassen). Warum soll das bei der SPD auf einmal dann in Ordnung
sein?
Das weiss ich eben nicht, ob es das gleiche ist. Falsch Rechenschaft ablegen ist bei mir nicht gleich falsch Rechenschaft ablegen. Man muss schon genauer schauen, gegen welche Gesetze dabei verstoßen wird und ob dabei eventuell sogar Straftaten verschleiert werden sollen. Aber ich werde mich schlau machen
Ob es hier desweiteren um verdeckte Gewinne oder
verdeckte Verluste geht, ist letztlich egal, und ehrlich
gesagt, weiß ichs auch noch nicht. Verdeckt ist verdeckt und
nicht korrekt.
Ok.
Ja und ? Nur weil jemand gewissen Tatsachen bestätigt, müssen
sie ja nicht illegal sein, oder ?
Wenn Tasachen bzw. Vorgänge bestätigt werden, die illegal
sind, ist doch wohl illegal gehandelt worden, oder was? Ich
gebe zu, jemaden beklaut zu haben, und dann ist das nicht
illegal? Sowas nennt man Geständnis.
Das schon. Nur ist mir noch nicht klar, ob es sich dabei wirklich um illegale Machenschaften handelt. Bislang hab ich immer nur von irgendwelchen Behauptungen gehört. Ermittelt denn die Staatsanwaltschaft ?
Obwohl ich mittlerweile glaube, dass das eh kaum einen
interessiert, weder den Wähler noch den Staatsanwalt.
Leider genau richtig.
Naja, wenn wir uns schon über diese Buchhaltungserbsenzählerei nicht richtig einigen können, so scheinen wir doch zumindest zu den wenigen gehören, die sich für dererlei Vorgänge interessieren. Das ist doch schonmal eine nette Gemeinsamkeit
Gruss
Marion