Wo habe ich denn falsch gelegen? Das kann ja höchstens
irgendwo ein Komma gewesen sein.
Du solltest doch wissen, dass das innerbetriebliche Rechnungswesen vielerlei Gestaltungsmöglichkeiten aufweist. Nur zu sagen, die Gestaltung der innerbetreiblichen Rechnugswesens ist nicht so, wie ICH mir das vorstelle, heißt noch lange nicht, dass sie illegal ist.
Wir sind uns doch völlig einig, dass sowohl Verbindlichkeiten,
als auch Einnahmen lediglich Aktiv- bzw. Passivtausche sein
können, und somit das Betriebsergebnis gar nicht beeinflussen.
Hier wurde aber davon geredet, dass das Betriebsergebnis in
irgendeiner Weise „beschönigt“ worden sein soll.
Ja, da sind wir uns absolut einig. Aber: Eine Einnahme ist
niemals ein Passivtausch,
*seufz* was du nichts sagst. Deswegen haben ich ja auch geschieben **bzw. .
weil Einnahmen weder in der Bilanz
und noch viel weniger in der GuV-Rechnung auftauchen. Dort
finden sich höchstens Erträge. Eine Einnahme kann aufgrund
einer Veräußerung (Vermögensabgang) entstehen, und daraus
resultiert dann idR. ein Vermögenszuwachs (Forderung und
hoffentlich dann hoffentlich Kasse).
aha, und Forderungen tauchen also nicht in der Bilanz auf ?
und eine realisierte Forderung ist also kein Ertrag ?
Verbindlichkeiten haben
mit dem Betriebsergebnis nichts zu schaffen und sind auch kein
Passivtausch. Ihre Entstehung kann ein Teil eines
Passivtausches sein, z.B. bei der Umwandlung von Eigenkapital
in ein Gesellschafterdarlehen. In der Regel entstehen
Verbindlichkeiten durch eine Aktiv-Passiv-Mehrung nämlich
durch den Erwerb von Vermögen.
jetzt kann ich nur sagen: meine Güte ! Wollen wir jetzt alle möglichen betriebswirtschaftlichen Vorgänge danach untersuchen, ob sie jetzt Alktiv-Passiv-Aktiv/Passiv-Mehrung/Minderung/Tausch etc. sind ?
Wie das mit
den im Ausgangsposting dargelegten Behauptungen passieren
soll, verdeutlicht deine Darstellung auch nicht mehr als
meine.
Das war auch nicht mein Ziel.
ähm…schön und gut, nur darum geht es in diesem Thread. Also nochmal: Da du ja anscheinend soviel von Rechnungswesen verstehst: Bitte erklär doch mal, wie der im Ausgangsposting geschilderte Sachverhalt zu einer „Beschönigung!“ eines Betriebsergebnisses führt ?
Tja, einen derartigen Laien hatte ich bis heute morgen noch
nicht getroffen. Offensichtlich ist jedoch alles möglich.
tja, stell dir vor, es ist sogar noch viel mehr möglich. Wenn nämlich jemand gar nicht verpflichtet ist, eine doppelte Buchführung zu betreiben, dann macht er schlicht eine Einahmen-Ausgaben-Aufstellung und das wars. Und ich vermute mal stark, das Parteien genau das machen.
Ich
kenne jedenfalls keine Möglichkeit, Einnahmen und
Verbindlichkeiten in irgendeiner Form gegenüberzustellen und
so den Eindruck zu bekommen, die wären irgendwie zu
verrechnen.
Na dann will ich dir das mal erklären. Wenn du noch von jemandem 100 Mark bekommst (Forderung) und andererseits eine Rechnung über 100 DM bei dir rumliegt, die du noch bezahlen must. Wie reich bist du dann ? Genau, du hast ein leeres Portmonnaie. Wenn du die 100 DM zurückbekommst bezahlst du damit deine Rechnung und dein Portemonnaie ist immer noch leer.
Du als Buchhalter kannst für diese ganzen Vorgänge jetzt zwar etliche Konten, eine GuV und eine Bilanz aufstellen, aber das ändert trotzdem nichts an dem leeren Portemonnaie.
Das positive Betriebsergebnis kommt dadurch zustande, daß die
„Einnahme“ (eigentlich ja Einzahlung) größer ist, als der
Buchwertansatz des Vermögensgegenstandes. Und bei der SPD
gehört der Haushandel bzw. die Beteiligungsverwaltung mit
Sicherheit nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb.
Mit der gleichen Sicherheit gehört es aber zum gewöhlichen Geschäftsbetrieb von Firmen, die der SPD gehören.
Somit
haben derartige Geschäfte per se schon keinen Einfluß auf das
Betriebsergebnis.
ach, und wenn die Gewinne aus dererlei Geschäften dem Parteivermögen der SPD zufließen ? hm ?
Offensichtlich muß ich das, wenn ich es auch lieber in einem
anderen Forum machen würde. Da wird nichts verrechnet, weil
nicht verrechnet werden kann, was nicht verrechnet werden
kann. (Kein Tippfehler, genauso ist der Satz richtig.)
jaja, der Satz ist in sich durchaus korrekt, aber spiegelt er auch den Sachverhalt wieder ?
Tatsache (Aussagen der Schatzmeisterin der SPD) ist, es wurden
Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit Beteiligungen
verrechnet, was eine buchhalterische Todsünde ist.
Das mag einen Buchhalter ja stören. Aber Tatsache ist nun mal, dass wenn er genau so viele Aufwendungen, wie Erträge hat, dann hat er im Grunde genommen nix. (siehe Beispiel mit dem Portmonnaie). Aber um das zu verstehen, braucht man keine buchhalterischen Kenntnisse. Da reicht ein gesunder Menschenverstand schon aus.
Desweiteren
wurden seit 1986 DM 63 Mio. Gelder aus dem Verkauf einer
Beteiligung der SPD an eine andere Beteiligung der SPD
verschleiert, d.h. nicht ausgewiesen, was leider nicht
strafbar, sondern nur nicht zulässig ist. In der
Privatwirtschaft wäre das Bilanzfälschung und
Steuerhinterziehung (als Konsquenz) gewesen.
Und wieder der gesunde Menschenverstand: Wenn ich mir selbst etwas verkaufe, werde ich dadurch reicher ? oder ärmer ? wohl kaum. Dieser Vorgang mag zwar wohl für die einzelnen betroffenen Beteiligungen der Unternehmen interessant sein (auch steuerrechtlich). Jedoch wohl kaum für den Rechenschaftsbericht einer Partei, es sei denn, dass aus irgendwelchen Verkäufen Gewinne in die Parteikasse geflossen sind, aber davon war hier ja nicht die Rede.
Da braucht niemand zu flicken. Tatsache ist, daß einige
Tatsachen aufgedeckt sind, und diese auch von SPD-Seite
bestätigt wurden.
Ja und ? Nur weil jemand gewissen Tatsachen bestätigt, müssen sie ja nicht illegal sein, oder ? Die Erfahrungen mit der CDU zeigen eher, dass solange rumgedruckst und „empört“ zurückgewiesen wird, es sich viel eher lohnt, mal etwa genauer hinzuschauen.
Obwohl ich mittlerweile glaube, dass das eh kaum einen interessiert, weder den Wähler noch den Staatsanwalt.
Gruss
Marion**