Finanzaffaire der SPD

Hallo,

dem Focus dieser Woche habe ich entnommen, dass auch die SPD eine Finanzaffaire plagt. So wurde Einnahmen aus Verkaeufen gleich mit Verbindlichkeiten verrechnet - um so den Rechenschaftsbericht der SPD zu schoenen. Was haltet Ihr von der Praktik, Einnahmen und Verbindlichkeiten zu verrechnen?

Und weiter - darf eine Partei jetzt rein moralisch gesehen sich ein Mediemimperium aufbauen, wie dies die SPD getan hat - und noch immer tut?

Brauchen wir ein unabhaengiges Gremium dass die Parlamentarier und Parteien kontrolliert? Wer kontrolliert die Kontrolleure?

Euere Meinung bitte,
Frank Becker

Buchführung
Hallo Frank

dem Focus dieser Woche habe ich entnommen, dass auch die SPD
eine Finanzaffaire plagt. So wurde Einnahmen aus Verkaeufen
gleich mit Verbindlichkeiten verrechnet - um so den
Rechenschaftsbericht der SPD zu schoenen. Was haltet Ihr von
der Praktik, Einnahmen und Verbindlichkeiten zu verrechnen?

Das sind ja ganz schlaue, da beim Focus. Falls es sich bei dieser Praktik um eine „Finanzaffäre“ handelt, dürfte es die wohl in jeder Firma geben, die einen ordnungsgemäße Buchführung betreibt.
Zur Erläuterung: Buchhalterisch sind Einnahmen aus Verkäufen ein Ertrag und fließen somit auf der Gewinnseite in die Gewinn- Verlustrechnung ein. Verbindlichkeiten hingegen sind Aufwand oder Kosten und fließen auf der „Verlust“-Seite in die GuV ein. Wenn man den Rechenschaftsbericht nun als eine Art „Stichtagsbilanz“ ansieht, dann ist es tatsächlich quasi so, dass Einnahmen und Verbindlichkeiten gegeneinander aufgerechnet werden (mal vereinfacht gesagt). Was man mit so einer Praxis „schönen“ können soll, will mir beim besten Willen nicht einleuchten.

Gruss
Marion

Das sind ja ganz schlaue, da beim Focus. Falls es sich bei
dieser Praktik um eine „Finanzaffäre“ handelt, dürfte es die
wohl in jeder Firma geben, die einen ordnungsgemäße
Buchführung betreibt.

Na ja, so einfach liegt das hier nicht, es gibt Beteiligungen und GmbHs, die man einfach „vergessen“ hat, die SPD hat ja ein respektables Firmenimperium und ist viel reicher als CDU oder FDP.
Aber die mauscheln ja Alle, die Grünen haben es auch ganz schnell gelernt, Alle in einen Sack und mit dem Knüppel drauf.
Unsereiner würde für sowas vorbestraft.
Gruß
Rainer

Hallo Rainer

Das sind ja ganz schlaue, da beim Focus. Falls es sich bei
dieser Praktik um eine „Finanzaffäre“ handelt, dürfte es die
wohl in jeder Firma geben, die einen ordnungsgemäße
Buchführung betreibt.

Na ja, so einfach liegt das hier nicht, es gibt Beteiligungen
und GmbHs, die man einfach „vergessen“ hat,

sagt wer ? Die Anmerkungen über Einnahmen und Verbindlichkeiten scheinen mir nicht gerade auf großen Sachverstand schließen zu lassen.

Insbesondere der Begriff „schönigen“ macht mich doch sehr stutzig. Was für einen Vorteil hätte irgendeine Partei davon, ihren Rechenschaftsbericht zu schönigen, es sei denn, sie hat vor, demnächst an die Börse zu gehen *g*.

die SPD hat ja ein

respektables Firmenimperium und ist viel reicher als CDU oder
FDP.

Hast du jetzt diverse Schwarzgeldkonten nun schon dazugezählt ? Wer weiss denn schon, was da so an Geldern in der Gegend rumliegt.

Aber die mauscheln ja Alle, die Grünen haben es auch ganz
schnell gelernt, Alle in einen Sack und mit dem Knüppel drauf.
Unsereiner würde für sowas vorbestraft.

Nun ja, eins wissen wir ja jetzt seit der CDU-Affäre in Hessen: Es gibt anscheinend kein Gesetzt, das eine Strafe bei nicht korrekten Rechenschaftsberichten einer Partei vorsieht. Oder hab ich da was übersehen ?

fragt
Marion

Hallo Drache,

auch mal wieder eingeflogen? *ggg*

Nun ja, eins wissen wir ja jetzt seit der CDU-Affäre in
Hessen: Es gibt anscheinend kein Gesetzt, das eine Strafe bei
nicht korrekten Rechenschaftsberichten einer Partei vorsieht.

Das trifft es doch gut. So braucht die hier so allseits be- und geliebte SPD halt nix zu befürchten.

CIAo

Du meine Güte
Hallöli,

hier herrscht ja totales Durcheinander. Obwohl das hier ein politisches Forum ist, muß ich doch mal einschreiten.

Zur Erläuterung: Buchhalterisch sind Einnahmen aus Verkäufen
ein Ertrag und fließen somit auf der Gewinnseite in die
Gewinn- Verlustrechnung ein.

Einnahmen aus Verkäufen sind erstmal keine Erträge sondern werden irgendwann zu Einzahlungen (d.h. Geld fließt). Damit handelt es sich um einen sog. Aktivtausch, d.h. Beteiligung, oder was auch immer sonst verkauft wird, wird gegen Geld „getauscht“. Damit ändert sich nicht die Länge der Aktivseite der Bilanz, sondern nur deren Zusammensetzung. Wirksam in der GuV-Rechnung werden Verkäufe nur dann, wenn die Vermögensgegenstände zu einem höheren (oder natürlich auch niedrigerem) Preis verkauft werden, als sie in der Bilanz ausgewiesen wurden. Die Differenz zw. dem sog. Buchwert und dem Verkaufspreis wird dann als Ertrag bzw. Aufwand in der GuV-Rechnung ausgewiesen.

Außerdem gilt: Einnahmen ungleich Einzahlungen ungleich Ertrag ungleich Erlöse. Begrifflich gesehen. Buchhalterisch gibt es da natürlich Überschneidungen.

Verbindlichkeiten hingegen sind
Aufwand oder Kosten und fließen auf der „Verlust“-Seite in die
GuV ein.

Das ist doch nun wirklich Unfug (tschuldigung). Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten und werden - zusammen mit dem Eigenkapital und den Rückstellungen auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Mit der GuV-Rechnung haben Verbindlichkeiten nun gar nichts zu tun, außer vielleicht, daß die Zinsen, die auf Verbindlichkeiten gelegentlich mal bezahlt werden müssen, als Zinsaufwand in der GuV-Rechnung ausgewiesen werden.

Wenn man den Rechenschaftsbericht nun als eine Art
„Stichtagsbilanz“ ansieht, dann ist es tatsächlich quasi so,
dass Einnahmen und Verbindlichkeiten gegeneinander
aufgerechnet werden (mal vereinfacht gesagt). Was man mit so
einer Praxis „schönen“ können soll, will mir beim besten
Willen nicht einleuchten.

Ahhhhhhhhh, eines der obersten Prinzipien der Buchführung ist, daß nicht verrechnet werden darf. Weder Verbindlichkeiten mit Vermögensgegenständen in der Bilanz, noch Aufwand und Ertrag in der GuV-Rechnung (mal abgesehen davon, daß - wie oben erwähnt - die Verrechnung von Einnahmen mit Verbindlichkeiten nun wirklich gar keinen Sinn macht). Zwei Ausnahmen: 1. Verbindlichkeiten und Forderungen in laufender Rechnung gegenüber einem Geschäftspartner dürfen verrechnet werden (Kontokorrent, §355 HGB). 2. Kreditinstitute dürfen alles (ein bißchen vereinfacht).

Soviel zum Thema „Rechnungswesen für Anfänger“. Jetzt noch eine Stellungnahme zum Thema SPD Finanzaffäre.

Was die SPD lt. Focus angestellt hat, weiß ich nicht, weil ich keine Frauenzeitschriften lese. Wenn es wieder darum geht, daß die SPD Dividendenerträge nicht angegeben oder mit Aufwendungen für Beteiligungen verrechnet hat, oder sich widerrechtlicherweise an einem Rundfunksender beteiligt hat, kann ich nur sagen: Wer sich nichts zuschulden kommen hat lassen, werfe den ersten Stein. Daraus ergibt sich rein logisch, daß die SPD nichts angestellt haben kann, weil die die ersten waren, die die Felsbrocken (mit Unschuld glasiert und einem Schleifchen aus Empörung drumherum) seinerzeit auf die CDU geworfen haben.

Gruß
Christian,

der sich, wie so oft, den Sarkasmus von der Tastatur wischt.

Hallo Marion,

Das sind ja ganz schlaue, da beim Focus. Falls es sich bei
dieser Praktik um eine „Finanzaffäre“ handelt, dürfte es die
wohl in jeder Firma geben, die einen ordnungsgemäße
Buchführung betreibt.
Zur Erläuterung: Buchhalterisch sind Einnahmen aus Verkäufen
ein Ertrag und fließen somit auf der Gewinnseite in die
Gewinn- Verlustrechnung ein. Verbindlichkeiten hingegen sind
Aufwand oder Kosten und fließen auf der „Verlust“-Seite in die
GuV ein. Wenn man den Rechenschaftsbericht nun als eine Art
„Stichtagsbilanz“ ansieht, dann ist es tatsächlich quasi so,
dass Einnahmen und Verbindlichkeiten gegeneinander
aufgerechnet werden (mal vereinfacht gesagt). Was man mit so
einer Praxis „schönen“ können soll, will mir beim besten
Willen nicht einleuchten.

Hier geht es nicht um Buchhaltung! Wenn es darum gehen wurde, dann haettest Du Recht!

Das Problem ist folgendes: Die SPD hat unter Willy Brandt eine Gesellschaft verkauft, dabei 63Mio. DM eingenommen -> fuer die SPD, und damit Sicherheit gegeben fuer einen Kredit einer anderen Gesellschaft der SPD. Und das dann sauber verrechnet, so dass diese Summen im Rechenschaftsbericht , um den es hier jetzt geht, gar nicht erst auftauchen!

Was haelst Du davon?

Mfg. Frank

sagt wer ? Die Anmerkungen über Einnahmen und
Verbindlichkeiten scheinen mir nicht gerade auf großen
Sachverstand schließen zu lassen.

Stimmt, siehe dazu meine Anmerkung eine Etage höher. Wer im Glashaus sitzt…

Insbesondere der Begriff „schönigen“ macht mich doch sehr
stutzig. Was für einen Vorteil hätte irgendeine Partei davon,
ihren Rechenschaftsbericht zu schönigen, es sei denn, sie hat
vor, demnächst an die Börse zu gehen *g*.

Ich glaube, bei der SPD ging es darum, daß die sich arm gerechnet haben, ganz im sozialistischen äh sozialen äh sozialdemokratischen Sinne. Ob man das schönigen nennen will, ist eine ganz andere Frage. Schön dumm würde ich eher sagen.

Nun ja, eins wissen wir ja jetzt seit der CDU-Affäre in
Hessen: Es gibt anscheinend kein Gesetzt, das eine Strafe bei
nicht korrekten Rechenschaftsberichten einer Partei vorsieht.
Oder hab ich da was übersehen ?

Stimmt. Es sei denn, es geht um Bilanzfälschung oder Konkursverschleppung. Letzteres trifft ja nicht zu, ersteres trifft wohl nicht auf Rechenschaftsberichte zu und außerdem weiß ja niemand mehr, wer was gemacht hat. Diese akute Gedächtnisschwäche befällt mich auch gerade. Wie hieß denn noch die Partei, die sich nichts zuschuldenkommen hat lassen? Die Unschuldigen, die Blauen, die Blöden, die Namenlosen, die Nichtvorhandenen? Ich weiß es wirklich nicht mehr. Kann natürlich auch daran liegen, daß es keine gibt.

Na ja, ich geh dann mal wieder Bilanzen fälschen.
Gruß
Christian

Zum Thema schwarze Kassen:

„Was bei der CDU die Anderkonten (…), das ist bei den Genossen das Treuhandkonto.“ Zitat aus dem Focus, Nr. 47 vom 20.11.2000 Seite 52.

Ich schau mal ob ich den Artikel im Netz finde - ansonsten schreib ich ihn ab und stell ihn hier rein, wenns jemanden interessiert!

Mfg. Frank

Hallöli,

viel witziger ist doch eigentlich, daß sich die SPD und ihre Beteiligungen von der Wirtschaftsprüfergesellschaft Allgemeine Treuhand GmbH prüfen läßt, auf die sie maßgeblichen Einfluß hat.

Gruß
Christian

Das Problem ist folgendes: Die SPD hat unter Willy Brandt eine
Gesellschaft verkauft, dabei 63Mio. DM eingenommen -> fuer
die SPD, und damit Sicherheit gegeben fuer einen Kredit einer
anderen Gesellschaft der SPD. Und das dann sauber
verrechnet, so dass diese Summen im
Rechenschaftsbericht , um den es hier jetzt geht, gar
nicht erst auftauchen!

Was haelst Du davon?

Mfg. Frank

Hi,

dem Focus dieser Woche habe ich entnommen, dass auch die SPD
eine Finanzaffaire plagt. So wurde Einnahmen aus Verkaeufen
gleich mit Verbindlichkeiten verrechnet - um so den
Rechenschaftsbericht der SPD zu schoenen. Was haltet Ihr von
der Praktik, Einnahmen und Verbindlichkeiten zu verrechnen?

Keine Ahnung, was der Fokus da genau geschrieben hat, allerdings ist mir dieses Blatt nicht unbedingt durch saubere Recherchen aufgefallen…

Die CSU wirft der SPD jedenfalls vor, Einnahmen aus ihren Medienbeteiligungen mit Kosten für den Bau der Parteizentrale in Berlin verrechnet zu haben.

Leider weiss ich nicht, was genau im Rechenschaftsbericht der SPD steht; es stellt sich aber doch die Frage, ob die CSU nicht vieleicht nur den Teil herangezogen hat, aus dem sie sich einen Vorwurf konstruieren kann? Der Verdacht liegt irgendwie nahe.

Das Parteiengesetz §24 (6) verlangt ausdrücklich, dass dem Rechenschaftsbericht voranzustellen sind:

  1. Eine Einnahmenrechnung
  2. Eine Ausgabenrechnung
  3. Ein Überschuss- bzw. Defizitausweis
    usw.

Eine Verrechnung von Gewinnen mit Verlusten ist somit legitim, da gesetzlich explizit verlangt.

Und weiter - darf eine Partei jetzt rein moralisch gesehen
sich ein Mediemimperium aufbauen, wie dies die SPD getan hat -
und noch immer tut?

Süffisant könnte man auf GG Art.21 und Parteiengesetz §1 verweisen. Wie könnte eine Partei besser ihrer verfassungsgemässen Aufgabe, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken, besser gerecht werden als durch eine Beteiligung an Medien?
Ganz ehrlich kann ich da auch nichts Verwerfliches dabei finden. Bei der SPD geht es hauptsächlich um Beteiligungen an 19 regionalen Tageszeitungen. Es dürfte nicht weiter schwer sein, mindestens ebensoviele Unions-nahe Blätter zu finden. Zu Kohls Zeiten hatten wir Kanzlerfernsehen, Teile der ARD sind von der CDU/CSU komplett gleichgeschaltet, die Union hat ihre Finger bei der Kirchgruppe (Kohls Duz-Freund) und bei Bertelsmann.

Erfreulicherweise habe ich als Konsument ja die Wahl, was ich hören/sehen/lesen möchte. Vieleicht kann man ja sogar mehr als nur eine Zeitung lesen?

Brauchen wir ein unabhaengiges Gremium dass die Parlamentarier
und Parteien kontrolliert? Wer kontrolliert die Kontrolleure?

Vieleicht wäre es keine allzu schlechte Idee, die Kompetenzen des Bundesrechnungshofes etwas auszuweiten.

Gruss
Peter

Hallo,

ja, das ist nur leider kein Witz sondern eben typisch Sozi…

Mfg. Frank

Tach auch

Ich finde deine buchhalterischen Ausführungen ja recht interessant, und auch weitestgehend korrekt. Nur sagst du damit nichts anderes aus als ich (wobei ich mich um eine stark vereinfachte Darstellung bemüht habe, da ich mal davon ausgehen, dass die meisten Leute hier keine Buchhaltungsprofis sind).

Wir sind uns doch völlig einig, dass sowohl Verbindlichkeiten, als auch Einahmen lediglich Aktiv- bzw. Passivtausche sein können, und somit das Betriebsergebnis gar nicht beeinflussen. Hier wurde aber davon geredet, dass das Betriebsergebnis in irgendeiner Weise „beschönigt“ worden sein soll. Wie das mit den im Ausgangsposting dargelegten Behauptungen passieren soll, verdeutlicht deine Darstellung auch nicht mehr als meine.

Verbindlichkeiten hingegen sind
Aufwand oder Kosten und fließen auf der „Verlust“-Seite in die
GuV ein.

Das ist doch nun wirklich Unfug (tschuldigung).
Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten und werden - zusammen
mit dem Eigenkapital und den Rückstellungen auf der
Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Mit der GuV-Rechnung haben
Verbindlichkeiten nun gar nichts zu tun, außer vielleicht, daß
die Zinsen, die auf Verbindlichkeiten gelegentlich mal bezahlt
werden müssen, als Zinsaufwand in der GuV-Rechnung ausgewiesen
werden.

Das kommt darauf an, aus welchem Zusammenhang diese Verbindlichkeiten entstanden sind, genau wie der Zusammenhang der Einnahmen nicht deutlich ist. Wenn ich z.B. mit Häusern handel, und die Verbindlichkeiten aus dem Kauf eines Hauses entsethen, die Einnahmen jedoch aus dem Verkauf eines Hauses, dann kann die buchhalterische Darstellung für einen Laien durchaus so aussehen, als wären diese Einnahmen und Verbindlichkeiten gegeneinander aufgerechnet worden. Sind die Einnahmen höher als die Verbindlichkeiten, weist die GuV ein postitives Betriebsergebnis aus.

Wie gesagt, wenn reiner Aktiv- oder Passivtauch stattgefunden hat, hat dies eh keinen Einfluß auf das Betriebsergebenis, und somit kann man damit auch kein Ergebnis „beschönigen“.

Wenn ein Kredit vergeben wurde, muss dieser aber auf der Passivseite aufgeführt werden, und nicht nur die Verbindlichkeiten, die z.B. durch Zinszahlungen entsehen.

Ahhhhhhhhh, eines der obersten Prinzipien der Buchführung ist,
daß nicht verrechnet werden darf.

Vereinfacht gesagt wird aber „verrechnet“. Dass das in der Buchhaltung über unterschiedliche Konten läuft, ist natürlich klar, aber willst du hier Laien die Buchhaltung erläutern ? *g*.

Was die SPD lt. Focus angestellt hat, weiß ich nicht, weil ich
keine Frauenzeitschriften lese.

Da wir anscheinend beide den Focus nicht gelesenhaben (ich lese keiner Männerbildchenblätter), bleibt alles, was du oder ich über das Finanzgebaren der SPD aussagen reine Spekulation. Ich finde es nur mal wieder bezeichnend, wie schnell irgendwelche Leute „Skandal“ schreien, ohne die geringste Ahnung zu haben, worum es genau geht und ob die Anschuldigungen überhaupt haltbar sind :smile:

Ich weiss nur, dass sich die CDU und CDU-nahe Medien seit dem (tatsächlichen) Finanzskandal der CDU schier ein Bein ausreißen, um anderen Parteien ebenfalls Mauscheleien von hohem Ausmaß ans Bein zu flicken. Bislang ist es ihnen jedoch noch nicht gelungen.

Gruss
Marion

Hi,

das klingt ja so, als ob Horst Weihrauch Mr. Integer gewesen wäre…

… oder übte Deiner Meinung nach die Union hier keinen „massgeblichen Einfluss“ aus?

Gruss
Peter

Ich finde deine buchhalterischen Ausführungen ja recht

interessant,

schön

und auch weitestgehend korrekt.

Wo habe ich denn falsch gelegen? Das kann ja höchstens irgendwo ein Komma gewesen sein.

Wir sind uns doch völlig einig, dass sowohl Verbindlichkeiten,
als auch Einnahmen lediglich Aktiv- bzw. Passivtausche sein
können, und somit das Betriebsergebnis gar nicht beeinflussen.
Hier wurde aber davon geredet, dass das Betriebsergebnis in
irgendeiner Weise „beschönigt“ worden sein soll.

Ja, da sind wir uns absolut einig. Aber: Eine Einnahme ist niemals ein Passivtausch, weil Einnahmen weder in der Bilanz und noch viel weniger in der GuV-Rechnung auftauchen. Dort finden sich höchstens Erträge. Eine Einnahme kann aufgrund einer Veräußerung (Vermögensabgang) entstehen, und daraus resultiert dann idR. ein Vermögenszuwachs (Forderung und hoffentlich dann hoffentlich Kasse). Verbindlichkeiten haben mit dem Betriebsergebnis nichts zu schaffen und sind auch kein Passivtausch. Ihre Entstehung kann ein Teil eines Passivtausches sein, z.B. bei der Umwandlung von Eigenkapital in ein Gesellschafterdarlehen. In der Regel entstehen Verbindlichkeiten durch eine Aktiv-Passiv-Mehrung nämlich durch den Erwerb von Vermögen.

Wie das mit
den im Ausgangsposting dargelegten Behauptungen passieren
soll, verdeutlicht deine Darstellung auch nicht mehr als
meine.

Das war auch nicht mein Ziel.

Das kommt darauf an, aus welchem Zusammenhang diese
Verbindlichkeiten entstanden sind, genau wie der Zusammenhang
der Einnahmen nicht deutlich ist. Wenn ich z.B. mit Häusern
handel, und die Verbindlichkeiten aus dem Kauf eines Hauses
entsethen, die Einnahmen jedoch aus dem Verkauf eines Hauses,
dann kann die buchhalterische Darstellung für einen Laien
durchaus so aussehen, als wären diese Einnahmen und
Verbindlichkeiten gegeneinander aufgerechnet worden. Sind die
Einnahmen höher als die Verbindlichkeiten, weist die GuV ein
postitives Betriebsergebnis aus.

Tja, einen derartigen Laien hatte ich bis heute morgen noch nicht getroffen. Offensichtlich ist jedoch alles möglich. Ich kenne jedenfalls keine Möglichkeit, Einnahmen und Verbindlichkeiten in irgendeiner Form gegenüberzustellen und so den Eindruck zu bekommen, die wären irgendwie zu verrechnen. Nochmal: Hauskauf: Aktiv-Tausch (Haus gegen Kasse) oder Aktiv-Passiv-Mehrung (Kauf auf Pump), sowie Auszahlung (in der Cash-Flow-Rechnung).

Hausverkauf: Aktiv-Tausch (Geld für Haus), anschließend Aktiv-Passiv-Minderung (Tilgung des Kredites), sowie Einzahlung (in der Cash-Flow-Rechnung).

Man sehe: Es gibt (für unsere Zwecke) drei Betrachtungen: vermögenswirtschaftlich, ertragsmäßig und Zahlungsströme.

Das positive Betriebsergebnis kommt dadurch zustande, daß die „Einnahme“ (eigentlich ja Einzahlung) größer ist, als der Buchwertansatz des Vermögensgegenstandes. Und bei der SPD gehört der Haushandel bzw. die Beteiligungsverwaltung mit Sicherheit nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb. Somit haben derartige Geschäfte per se schon keinen Einfluß auf das Betriebsergebnis.

Vereinfacht gesagt wird aber „verrechnet“. Dass das in der
Buchhaltung über unterschiedliche Konten läuft, ist natürlich
klar, aber willst du hier Laien die Buchhaltung erläutern ?
*g*.

Offensichtlich muß ich das, wenn ich es auch lieber in einem anderen Forum machen würde. Da wird nichts verrechnet, weil nicht verrechnet werden kann, was nicht verrechnet werden kann. (Kein Tippfehler, genauso ist der Satz richtig.)

Da wir anscheinend beide den Focus nicht gelesenhaben (ich
lese keiner Männerbildchenblätter), bleibt alles, was du oder
ich über das Finanzgebaren der SPD aussagen reine Spekulation.
Ich finde es nur mal wieder bezeichnend, wie schnell
irgendwelche Leute „Skandal“ schreien, ohne die geringste
Ahnung zu haben, worum es genau geht und ob die
Anschuldigungen überhaupt haltbar sind :smile:

Tatsache (Aussagen der Schatzmeisterin der SPD) ist, es wurden Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit Beteiligungen verrechnet, was eine buchhalterische Todsünde ist. Desweiteren wurden seit 1986 DM 63 Mio. Gelder aus dem Verkauf einer Beteiligung der SPD an eine andere Beteiligung der SPD verschleiert, d.h. nicht ausgewiesen, was leider nicht strafbar, sondern nur nicht zulässig ist. In der Privatwirtschaft wäre das Bilanzfälschung und Steuerhinterziehung (als Konsquenz) gewesen.

Ich weiss nur, dass sich die CDU und CDU-nahe Medien seit dem
(tatsächlichen) Finanzskandal der CDU schier ein Bein
ausreißen, um anderen Parteien ebenfalls Mauscheleien von
hohem Ausmaß ans Bein zu flicken. Bislang ist es ihnen jedoch
noch nicht gelungen.

Da braucht niemand zu flicken. Tatsache ist, daß einige Tatsachen aufgedeckt sind, und diese auch von SPD-Seite bestätigt wurden. Jetzt ist wieder allen unklar, wer da wo was genau gemacht hat, und am Schluß jammern wieder alle über die böse CDU, ebenso wie die CDU über die böse SPD gejammert hat.

Gruß
Christian

Hi,

das klingt ja so, als ob Horst Weihrauch Mr. Integer gewesen
wäre…

… oder übte Deiner Meinung nach die Union hier keinen
„massgeblichen Einfluss“ aus?

Hab ich nicht behauptet. Was ich behaupte, daß eine Partei so schlimm ist wie die andere, und ich es albern finde, daß es immer von der Jahreszeit oder von der Windrichtung abhängt, wer der anderen Partei (zu Recht) böse Dinge vorwerfen kann. Wer sich heute in Unschuld suhlt, ist doch morgen selber dran. Wie ich unten sagte: Wer unschuldig ist werfe den ersten Stein. Ergo: Die SPD ist unschuldig, weil letztes Jahr reichlich geworfen hat. Uuuups. Oder hat da vielleicht jemand zu Unrecht geworfen?

Wo habe ich denn falsch gelegen? Das kann ja höchstens
irgendwo ein Komma gewesen sein.

Du solltest doch wissen, dass das innerbetriebliche Rechnungswesen vielerlei Gestaltungsmöglichkeiten aufweist. Nur zu sagen, die Gestaltung der innerbetreiblichen Rechnugswesens ist nicht so, wie ICH mir das vorstelle, heißt noch lange nicht, dass sie illegal ist.

Wir sind uns doch völlig einig, dass sowohl Verbindlichkeiten,
als auch Einnahmen lediglich Aktiv- bzw. Passivtausche sein
können, und somit das Betriebsergebnis gar nicht beeinflussen.
Hier wurde aber davon geredet, dass das Betriebsergebnis in
irgendeiner Weise „beschönigt“ worden sein soll.

Ja, da sind wir uns absolut einig. Aber: Eine Einnahme ist
niemals ein Passivtausch,

*seufz* was du nichts sagst. Deswegen haben ich ja auch geschieben **bzw. .

weil Einnahmen weder in der Bilanz

und noch viel weniger in der GuV-Rechnung auftauchen. Dort
finden sich höchstens Erträge. Eine Einnahme kann aufgrund
einer Veräußerung (Vermögensabgang) entstehen, und daraus
resultiert dann idR. ein Vermögenszuwachs (Forderung und
hoffentlich dann hoffentlich Kasse).

aha, und Forderungen tauchen also nicht in der Bilanz auf ?
und eine realisierte Forderung ist also kein Ertrag ?

Verbindlichkeiten haben

mit dem Betriebsergebnis nichts zu schaffen und sind auch kein
Passivtausch. Ihre Entstehung kann ein Teil eines
Passivtausches sein, z.B. bei der Umwandlung von Eigenkapital
in ein Gesellschafterdarlehen. In der Regel entstehen
Verbindlichkeiten durch eine Aktiv-Passiv-Mehrung nämlich
durch den Erwerb von Vermögen.

jetzt kann ich nur sagen: meine Güte ! Wollen wir jetzt alle möglichen betriebswirtschaftlichen Vorgänge danach untersuchen, ob sie jetzt Alktiv-Passiv-Aktiv/Passiv-Mehrung/Minderung/Tausch etc. sind ?

Wie das mit
den im Ausgangsposting dargelegten Behauptungen passieren
soll, verdeutlicht deine Darstellung auch nicht mehr als
meine.

Das war auch nicht mein Ziel.

ähm…schön und gut, nur darum geht es in diesem Thread. Also nochmal: Da du ja anscheinend soviel von Rechnungswesen verstehst: Bitte erklär doch mal, wie der im Ausgangsposting geschilderte Sachverhalt zu einer „Beschönigung!“ eines Betriebsergebnisses führt ?

Tja, einen derartigen Laien hatte ich bis heute morgen noch
nicht getroffen. Offensichtlich ist jedoch alles möglich.

tja, stell dir vor, es ist sogar noch viel mehr möglich. Wenn nämlich jemand gar nicht verpflichtet ist, eine doppelte Buchführung zu betreiben, dann macht er schlicht eine Einahmen-Ausgaben-Aufstellung und das wars. Und ich vermute mal stark, das Parteien genau das machen.

Ich

kenne jedenfalls keine Möglichkeit, Einnahmen und
Verbindlichkeiten in irgendeiner Form gegenüberzustellen und
so den Eindruck zu bekommen, die wären irgendwie zu
verrechnen.

Na dann will ich dir das mal erklären. Wenn du noch von jemandem 100 Mark bekommst (Forderung) und andererseits eine Rechnung über 100 DM bei dir rumliegt, die du noch bezahlen must. Wie reich bist du dann ? Genau, du hast ein leeres Portmonnaie. Wenn du die 100 DM zurückbekommst bezahlst du damit deine Rechnung und dein Portemonnaie ist immer noch leer.

Du als Buchhalter kannst für diese ganzen Vorgänge jetzt zwar etliche Konten, eine GuV und eine Bilanz aufstellen, aber das ändert trotzdem nichts an dem leeren Portemonnaie.

Das positive Betriebsergebnis kommt dadurch zustande, daß die
„Einnahme“ (eigentlich ja Einzahlung) größer ist, als der
Buchwertansatz des Vermögensgegenstandes. Und bei der SPD
gehört der Haushandel bzw. die Beteiligungsverwaltung mit
Sicherheit nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb.

Mit der gleichen Sicherheit gehört es aber zum gewöhlichen Geschäftsbetrieb von Firmen, die der SPD gehören.

Somit

haben derartige Geschäfte per se schon keinen Einfluß auf das
Betriebsergebnis.

ach, und wenn die Gewinne aus dererlei Geschäften dem Parteivermögen der SPD zufließen ? hm ?

Offensichtlich muß ich das, wenn ich es auch lieber in einem
anderen Forum machen würde. Da wird nichts verrechnet, weil
nicht verrechnet werden kann, was nicht verrechnet werden
kann. (Kein Tippfehler, genauso ist der Satz richtig.)

jaja, der Satz ist in sich durchaus korrekt, aber spiegelt er auch den Sachverhalt wieder ?

Tatsache (Aussagen der Schatzmeisterin der SPD) ist, es wurden
Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit Beteiligungen
verrechnet, was eine buchhalterische Todsünde ist.

Das mag einen Buchhalter ja stören. Aber Tatsache ist nun mal, dass wenn er genau so viele Aufwendungen, wie Erträge hat, dann hat er im Grunde genommen nix. (siehe Beispiel mit dem Portmonnaie). Aber um das zu verstehen, braucht man keine buchhalterischen Kenntnisse. Da reicht ein gesunder Menschenverstand schon aus.

Desweiteren

wurden seit 1986 DM 63 Mio. Gelder aus dem Verkauf einer
Beteiligung der SPD an eine andere Beteiligung der SPD
verschleiert, d.h. nicht ausgewiesen, was leider nicht
strafbar, sondern nur nicht zulässig ist. In der
Privatwirtschaft wäre das Bilanzfälschung und
Steuerhinterziehung (als Konsquenz) gewesen.

Und wieder der gesunde Menschenverstand: Wenn ich mir selbst etwas verkaufe, werde ich dadurch reicher ? oder ärmer ? wohl kaum. Dieser Vorgang mag zwar wohl für die einzelnen betroffenen Beteiligungen der Unternehmen interessant sein (auch steuerrechtlich). Jedoch wohl kaum für den Rechenschaftsbericht einer Partei, es sei denn, dass aus irgendwelchen Verkäufen Gewinne in die Parteikasse geflossen sind, aber davon war hier ja nicht die Rede.

Da braucht niemand zu flicken. Tatsache ist, daß einige
Tatsachen aufgedeckt sind, und diese auch von SPD-Seite
bestätigt wurden.

Ja und ? Nur weil jemand gewissen Tatsachen bestätigt, müssen sie ja nicht illegal sein, oder ? Die Erfahrungen mit der CDU zeigen eher, dass solange rumgedruckst und „empört“ zurückgewiesen wird, es sich viel eher lohnt, mal etwa genauer hinzuschauen.

Obwohl ich mittlerweile glaube, dass das eh kaum einen interessiert, weder den Wähler noch den Staatsanwalt.

Gruss
Marion**

Steine werfen ??
Was ich behaupte, daß eine Partei so

schlimm ist wie die andere, und ich es albern finde, daß es
immer von der Jahreszeit oder von der Windrichtung abhängt,
wer der anderen Partei (zu Recht) böse Dinge vorwerfen kann.
Wer sich heute in Unschuld suhlt, ist doch morgen selber dran.

Du scheinst aber ein merkwürdiges Rechtsempfinden zu haben. Es geht hier ja wohl nicht um irgendwelches „Steinewerfen“ sondern um grundlegende Verstöße z.B. gegen das Parteienfinanzierungsgesetz. Wer hier sich was hat zu schulden kommen lassen, sollen meinetwegen Gerichte under Untersuchungsausschüsse klären.
Sich hinzustellen und zu sagen: Was wollt ihr denn, wir haben zwar gemauschelt aber wartet nur, wir werden schon was ausgraben wo ihr auch gemauschelt habt, ätschbätsch.
Macht die Sachverhalte meiner Meinung nach um keinen Deut besser.

Gruss
Marion

Schuhe
Andersrum wird ein Schuh daraus: Wer selber Dreck am Stecken hat, sollte sich lieber leise freuen, wenn der andere ertappt wird, und nicht so tun, als wäre er die Moral Himself und anschließend genauso ätzend reagieren, wenn er selbst ertappt wird. DAS ist Realitätsverlust und verdirbt das Vertrauen der Bevölkerung in unser System.

Bei beiden Parteien (eher bei allen) wird und wurde gemauschelt resp. gefälscht. Das ist eben nicht in Ordnung und widerspricht auch meinem Rechstempfinden.

Du scheinst aber ein merkwürdiges Rechtsempfinden zu haben. Es
geht hier ja wohl nicht um irgendwelches „Steinewerfen“
sondern um grundlegende Verstöße z.B. gegen das
Parteienfinanzierungsgesetz. Wer hier sich was hat zu schulden
kommen lassen, sollen meinetwegen Gerichte under
Untersuchungsausschüsse klären.
Sich hinzustellen und zu sagen: Was wollt ihr denn, wir haben
zwar gemauschelt aber wartet nur, wir werden schon was
ausgraben wo ihr auch gemauschelt habt, ätschbätsch.
Macht die Sachverhalte meiner Meinung nach um keinen Deut
besser.

Gruss
Marion

Nur zu sagen, die Gestaltung der innerbetreiblichen
Rechnugswesens ist nicht so, wie ICH mir das vorstelle, heißt
noch lange nicht, dass sie illegal ist.

Nicht illegal, nur falsch. Oder meinst Du nicht Deine Vorstellung, sondern die der SPD? Wenn doch letzteres, dann doch illegal.

aha, und Forderungen tauchen also nicht in der Bilanz auf ?

Da schon.

und eine realisierte Forderung ist also kein Ertrag ?

Genau. Eine realisierte Forderung findet sich nicht in der GuV-Rechnung wieder, da gibts nur Erträge und Aufwendungen. Keine Forderungen, Einnahmen, Verbindlichkeiten oder sonstwas. Die Realisierung, d.h. erfolgreiche Eintreibung einer Forderung findet auf der Aktivseite der Bilanz statt: Forderung raus, Geld rein, fertig. KEIN ERTRAG!!!

Verbindlichkeiten haben

mit dem Betriebsergebnis nichts zu schaffen und sind auch kein
Passivtausch. Ihre Entstehung kann ein Teil eines
Passivtausches sein, z.B. bei der Umwandlung von Eigenkapital
in ein Gesellschafterdarlehen. In der Regel entstehen
Verbindlichkeiten durch eine Aktiv-Passiv-Mehrung nämlich
durch den Erwerb von Vermögen.

jetzt kann ich nur sagen: meine Güte ! Wollen wir jetzt alle
möglichen betriebswirtschaftlichen Vorgänge danach
untersuchen, ob sie jetzt
Alktiv-Passiv-Aktiv/Passiv-Mehrung/Minderung/Tausch etc. sind?

Nicht mein Interesse, ich habe nur versucht einige Grundlagen zu erklären. Da ich in Dir, liebe Marion, aber eine ausgewiesene Rechnungswesenexpertin vor mir habe, lasse ich das in Zukunft.

ähm…schön und gut, nur darum geht es in diesem Thread. Also
nochmal: Da du ja anscheinend soviel von Rechnungswesen
verstehst: Bitte erklär doch mal, wie der im Ausgangsposting
geschilderte Sachverhalt zu einer „Beschönigung!“ eines
Betriebsergebnisses führt ?

Da steht nichts von Betriebsergebnis, den Begriff hast Du aufgeworfen. Und zum Thema Verrechung von Einnahmen und Verbindlichkeiten habe ich mich hier genug ausgelassen.

Ich

kenne jedenfalls keine Möglichkeit, Einnahmen und
Verbindlichkeiten in irgendeiner Form gegenüberzustellen und
so den Eindruck zu bekommen, die wären irgendwie zu
verrechnen.

Na dann will ich dir das mal erklären. Wenn du noch von
jemandem 100 Mark bekommst (Forderung) und andererseits eine
Rechnung über 100 DM bei dir rumliegt, die du noch bezahlen
must. Wie reich bist du dann ? Genau, du hast ein leeres
Portmonnaie. Wenn du die 100 DM zurückbekommst bezahlst du
damit deine Rechnung und dein Portemonnaie ist immer noch
leer.

Du als Buchhalter kannst für diese ganzen Vorgänge jetzt zwar
etliche Konten, eine GuV und eine Bilanz aufstellen, aber das
ändert trotzdem nichts an dem leeren Portemonnaie.

Und? Da wird doch nichts verrechnet. Da finden zwei separate Vorgänge statt. Begleichung Forderung: Forderung weg, Geld da. Tilgung Verbindlichkeit: Geld weg, Verbindlichkeit weg. Wer die Forderung mit der Verbindlichkeit verrechnet, verstößt gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (Ausnahme in meinem letzten Posting).

Das positive Betriebsergebnis kommt dadurch zustande, daß die
„Einnahme“ (eigentlich ja Einzahlung) größer ist, als der
Buchwertansatz des Vermögensgegenstandes. Und bei der SPD
gehört der Haushandel bzw. die Beteiligungsverwaltung mit
Sicherheit nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb.

Mit der gleichen Sicherheit gehört es aber zum gewöhlichen
Geschäftsbetrieb von Firmen, die der SPD gehören.

Möglich.

Somit

haben derartige Geschäfte per se schon keinen Einfluß auf das
Betriebsergebnis.

ach, und wenn die Gewinne aus dererlei Geschäften dem
Parteivermögen der SPD zufließen ? hm ?

Beteiligungserträge gehören auch nicht ins Betriebsergebnis, es sei denn es handelt sich um eine reine Holding. Und: Gewinne fließen nicht einem Vermögen zu, sondern über den Bilanzgewinn dem Eigenkapital. Was Du meinst, sind die Dividenden und sonstigen Ausschüttungen. Die fließen in Form von Liquidität und in der Tat dem Parteivermögen zu und zählen trotzdem nicht zum Betriebsergebnis (wir erinnern uns an oben: In der GuV-Rechnung finden sich Aufwand und Ertrag und das Betriebsergebnis ist sizusagen eine Zwischensumme in der GuV-Rechnung).

Da wird nichts verrechnet, weil

nicht verrechnet werden kann, was nicht verrechnet werden
kann. (Kein Tippfehler, genauso ist der Satz richtig.)

jaja, der Satz ist in sich durchaus korrekt, aber spiegelt er
auch den Sachverhalt wieder ?

Ja.

Tatsache (Aussagen der Schatzmeisterin der SPD) ist, es wurden
Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit Beteiligungen
verrechnet, was eine buchhalterische Todsünde ist.

Das mag einen Buchhalter ja stören. Aber Tatsache ist nun mal,
dass wenn er genau so viele Aufwendungen, wie Erträge hat,
dann hat er im Grunde genommen nix. (siehe Beispiel mit dem
Portmonnaie). Aber um das zu verstehen, braucht man keine
buchhalterischen Kenntnisse. Da reicht ein gesunder
Menschenverstand schon aus.

Stimmt, dennoch ist es nicht korrekt. Der Leser erhält von einem vollen Blatt, wo ganz unten 0 steht, doch einen völlig anderen Eindruck, als von einem leeren Blatt, wo nur eine 0 draufsteht. Übrigens: Ich bin kein Buchhalter.

Desweiteren

wurden seit 1986 DM 63 Mio. Gelder aus dem Verkauf einer
Beteiligung der SPD an eine andere Beteiligung der SPD
verschleiert, d.h. nicht ausgewiesen, was leider nicht
strafbar, sondern nur nicht zulässig ist. In der
Privatwirtschaft wäre das Bilanzfälschung und
Steuerhinterziehung (als Konsquenz) gewesen.

Und wieder der gesunde Menschenverstand: Wenn ich mir selbst
etwas verkaufe, werde ich dadurch reicher ? oder ärmer ? wohl
kaum.

Im Prinzip nein, bilanztechnisch aber doch, wenn ich zum Beispiel stille Reserven aufdecke. Bei vielen Unternehmen oft die letzte Rettung vor der Überschuldung.

Dieser Vorgang mag zwar wohl für die einzelnen
betroffenen Beteiligungen der Unternehmen interessant sein
(auch steuerrechtlich). Jedoch wohl kaum für den
Rechenschaftsbericht einer Partei, es sei denn, dass aus
irgendwelchen Verkäufen Gewinne in die Parteikasse geflossen
sind, aber davon war hier ja nicht die Rede.

Es geht hier doch auch um das Parteivermögen. Und da fehlen halt die 63 Mio. was das für Auswirkungen hat, ist ja egal. Hier wurde falsch Rechenschaft abgelegt, und das ist nicht in Ordnung. Die CDU hat doch genau das gleiche gemacht (schwarze Kassen). Warum soll das bei der SPD auf einmal dann in Ordnung sein? Ob es hier desweiteren um verdeckte Gewinne oder verdeckte Verluste geht, ist letztlich egal, und ehrlich gesagt, weiß ichs auch noch nicht. Verdeckt ist verdeckt und nicht korrekt.

Ja und ? Nur weil jemand gewissen Tatsachen bestätigt, müssen
sie ja nicht illegal sein, oder ?

Wenn Tasachen bzw. Vorgänge bestätigt werden, die illegal sind, ist doch wohl illegal gehandelt worden, oder was? Ich gebe zu, jemaden beklaut zu haben, und dann ist das nicht illegal? Sowas nennt man Geständnis.

Obwohl ich mittlerweile glaube, dass das eh kaum einen
interessiert, weder den Wähler noch den Staatsanwalt.

Leider genau richtig.