Hallo,
wenn auf dem Einkommensteuerbescheid für 2007 in der Zeile „Einkommen / zu versteuerndes Einkommen“ ein Betrag von 38976 Euro steht, wie kann das Finanzamt in der Zeile „zu versteuerndes Einkommen nach dem Splittingtarif“ auf einen Betrag von 6139 Euro (15,7520 %) kommen? Nach meinen Tabellen und meinen Berechnungen ergibt sich da zunächst ein Betrag von 5422 Euro.
Gibt es da noch etwas zu berücksichtigen?
Gruß
Dieter