Firmenbezeichnung?

Hallo Leute,

vielleicht kann mir ja jemand von euch helfen. Kann meine Frau als Einzelunternehmer folgende Firmenbezeichnung nutzen?

Taschen Handelsagentur (Handelsgesellschaft)
Inh. Anita Mustermann

Anstatt Taschen überlegen wir noch einen anderen Namen. Es geht uns hauptsächlich darum, ob der Begriff Handelsagentur oder Handelsgesellschaft mit verwendet werden kann. Oder erweckt das den Eindruck, dass es sich um eine GmbH hnadelt?

Liebe Grüße
Holger

Hallo Holger

Unter einer Agentur verstehe ich eine Firma, die Geschäfte
vermittelt. Wenn Deine Frau also Taschen vermittelt, ist das nicht
falsch.

Eine Gesellschaft besteht aus mehreren Personen, was für Deine Frau
wohl kaum zutrifft. Der Begriff wäre somit irreführend.

Wie die deutschen Gesetze zu diesen Begriffen sind, weiss ich nicht.

Gruss
Heinz

Hallo Holger,

geh mal ins Brett „Allgemeine Rechtsfragen“, stell die Frage etwas um, und du bekommst sicher eine Antwort. Die zulässige Firma (= Name eines Kaufmanns) bemisst sich allein nach HGB.

Levay

Hi Holger,

gleich was rechtens ist, und es hängt sicherlich auch von der Art der Taschen ab, ich finde den Begriff etwas fad bzw. langweilig. Nachdem wir ja auch in einer Zeit leben in der Gebrauchtes immer interessanter wird und nicht nur aus Not heraus sondern weil die Leute z.B. einen Boom auf Gebrauchtmöbel gerade erleben (höre ich wenigstens von verschiedenen Stellen aus), so wäre doch was mit TAuSCHEN witzig. Natürlich habe ich keinerlei Ahnung von Eurer Geschäftsidee, doch vielleicht habt Ihr ja Interesse neben der Neuware die Second Handtasche gleich mit zu integrieren. :smile: Wie wäre es mit Taschendealer? :smile: Oder HANDTASCHENdeal?

Ciao,
Romana

Hallo Holger,

vielleicht kann mir ja jemand von euch helfen. Kann meine Frau
als Einzelunternehmer folgende Firmenbezeichnung nutzen?

Taschen Handelsagentur (Handelsgesellschaft)
Inh. Anita Mustermann

Ich kann Dir nur sagen, was mir die IHK erzählte, als ich seinerzeit (1989) mit einem Kumpel eine GbR gegründet habe. Als sog. Minderkaufmann (oder Minderkaufleute) „firmierst“ Du nicht. Deshalb kannst Du Dir auch keinen x-beliebigen Namen ausdenken. Der Name des Betriebes muß den des/der Inhaber(in) enthalten und ansonsten nur noch einen Zusatz, der klarstellt, was der Betrieb so macht. Bei uns ist dann rausgekommen:

Tim v. Schauroth & Carlo Mustermann Software GbR

Aber frag mal bei der IHK, Beratung ist AFAIK kostenlos.

HTH,

Tim

Hi!

Wie du schon richtig sagtest stammt diese Info aus dem Jahr 19…
Daher sind diese Infos nicht mehr ganz up-to-date: Heute ist weder ein
Zusammenhang zu der Tätigkeit noch der Name im direkten Phantasienamen
notwendig.

Gruß
Falke

Hallo Holger

Unter einer Agentur verstehe ich eine Firma, die Geschäfte
vermittelt. Wenn Deine Frau also Taschen vermittelt, ist das
nicht
falsch.

Eher werden die Taschen an Endkunden und an Reseller verkauft. Dann komme ich zum Schluss, dass folgende Bezeichnung passend wäre …

Taschen Groß- und Einzelhandel
Inh. Martina Mustermann

Was meint ihr dazu?

Eine Gesellschaft besteht aus mehreren Personen, was für Deine
Frau
wohl kaum zutrifft. Der Begriff wäre somit irreführend.

Wie die deutschen Gesetze zu diesen Begriffen sind, weiss ich
nicht.

Gruss
Heinz

Da hast du Recht.

Viele Grüße
Holger

Hallo Holger

Taschen Groß- und Einzelhandel
Inh. Martina Mustermann

Was meint ihr dazu?

Dazu meine ich, dass das reichlich altbacken klingt.
„Inh.“ kannst Du weglassen, das versteht sich von selbst.

Deine Email-Adresse bagxperts klingt erheblich origineller.

Für Grossisten bzw. Einzelkunden wird Deine Frau ohnehin
unterschiedliche Verkaufsstrategien entwickeln. Im Namen braucht das
deshalb nicht extra erwähnt zu werden.

Gruss
Heinz